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Unterschied Anmelder und Ausführer
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
Trinere |
Geschrieben am 10 Februar 2017
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Dabei seit 04 Dezember 2008 15 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich kann bei der ABD-Erstellung nicht genau zwischen Ausführer und Anmelder unterscheiden.
Kann mir das jemand erklären und evtl. ein Beispiel aufführen?
Besten Dank.
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waldorf |
Geschrieben am 13 Februar 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich gehe jetzt mal vom Regelfall der Abgabe einer Zollanmeldung durch einen Dienstleister aus (direkte Stellvertretung):
Der Begriff "Anmelder" ist in der Tat missverständlich. Es ist nämlich nicht der, der aktiv die Anmeldung abgibt (also nicht der Spediteur oder Zollagent bei direkter Stellvertretung), sondern der, der rechtlich verantwortlicher Vertretener ist (das ein- oder ausführende Unternehmen); also derjenige, der vertreten wird. Der Begriff "Anmelder" betrifft nicht nur die Ausfuhr, sondern alle Formen der Zollanmeldung. Steht in Art. 5 Nr. 15 UZK. "Anmelder" ist natürlich auch der, der für sich selber eine Zollanmeldung abgibt, also zB das ausführende Unternehmen, das keinen Dienstleister beauftragt.
"Ausführer" ist in Art. 1 Nr. 19 UZK-DA definiert, als der der im Zeitpunkt der Anmeldung der Vertragspartner des Empfängers im Drittland ist .....also im Normalfall der verkaufende Exporteur.
Beispiel: Maschinenbauer M beauftragt Zollagent Z mit der Abgabe einer Ausfuhranmeldung:
M ist 1. Ausführer und 2. Anmelder. Z ist "Zollvertreter" nach Art. 5 Nr. 6 UZK.
Die Erklärungen zum "Anmelder" im Merkblatt zu Zollanmeldungen sind wirklich unverständlich. Die hat irgendein Spezialist/Jurist geschrieben, ohne sich mal zu fragen, ob der Empfänger seiner Botschaft damit was anfangen kann. Zweck eines Merkblatts glatt verfehlt: "Setzen - 6" !
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