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Lieferung von Drittland nach Drittland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Freifall Geschrieben am 03 März 2017



Dabei seit
12 Januar 2016
2 Beiträge
Hallo!

Ich entschuldige mich falls, das eine entweder zu banale oder zu komplizierte Frage ist. Wir sind ein kleines Handelsunternehmen mit wenigen Exporten und wissen nicht, ob und welchen Experten man in diesem speziellen Fall am Besten zu Rate zieht. Ein Reihengeschäft ist es, zumindest aus meiner Sicht, nicht...

Der Sachverhalt sieht so aus:

Wir möchten gerne ein Material, welches wir regulär aus China beziehen,nun für einen Kunden direkt von China nach Brasilien exportieren. Der chinesische Lieferant soll/darf nicht über den Endkunden informiert werden, der Transport ab China soll von uns ohne Beteiligung des Lieferanten organisiert werden. Es ist also kein Reihengeschäft.

Nach der (unverbindlichen) Information eines unserer üblichen Zoll/Logistikdienstleisters soll das Material in China auf FOB Basis gekauft werden und denn eben direkt nach Brasilien transportiert werden (irgendwie soll man dann einfach das BL ändern lassen).

Aus meiner Sicht geht das nicht - wir organisieren den Transport, also ist die bewegte Lieferung China nach Brasilien. Wir müssten uns in China registrieren(?). Wir können als deutsches Unternehmen nicht die selbe Ware gleichzeitig aus einem Land laut Rechnung importieren und dann diese unverzollte Ware selbst mit einer zweiten Rechnung ohne Mwst und deutscher Ust-ID. exportieren. Der chinesische Händler soll denken, die Ware geht nach Deutschland und der brasilianische Kunde soll auch nichts über den Lieferanten erfahren. Angeblich soll die chinesische Vertretung der Spedition ähnlich der Fiskalvertretung dazwischen geschaltet werden, mir ist aber völlig unklar, wie sich das praktisch und steuerrechtlich (Kopfschmerzen bereitet mir nicht nur der Ausfuhrnachweis) umsetzen lassen soll.

Falls das doch ein völlig üblicher Vorgang ist - von wem lässt man sich dabei am Besten beraten? Einem Spediteur? Einem Buchhalter (mit Spezialisierung?)?

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 04 März 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hi,

siehe eine ähnliche Diskussion hier: Link

Möchte mich dem Thema aber trotzdem so gut es geht annehmen:

Zitieren::

...der Transport ab China soll von uns ohne Beteiligung des Lieferanten organisiert werden. Es ist also kein Reihengeschäft.

Ich würde es ein "Dreiecksgeschäft" nennen - aus eurer Sicht ist es ein sog. "Streckengeschäft".

Zitieren::

Nach der (unverbindlichen) Information eines unserer üblichen Zoll/Logistikdienstleisters soll das Material in China auf FOB Basis gekauft werden und denn eben direkt nach Brasilien transportiert werden

Bei FOB hat der Lieferant die Ware an ein von eurem Spediteur benanntes Terminal (FCL) bzw. an einen benannten Agenten/Stauerei (LCL) im chinesischen Abgangsseehafen zu liefern sowie Kosten und Risiken einschließlich bis zur Verladung an Bord zu tragen.

Zitieren::

Aus meiner Sicht geht das nicht - wir organisieren den Transport, also ist die bewegte Lieferung China nach Brasilien. Wir müssten uns in China registrieren(?).

Das Thema EU-Umsatzsteuerrecht trifft hier nicht zu, daher würde ich Begriffe wie "bewegte Lieferung" usw. komplett außen vor lassen. Wie die steuerlichen Gesetzmäßigkeiten in China aussehen, kann nur euer Lieferant, ggf. auch euer Spediteur (wenn er sich auskennt) oder aber ein Berater in Erfahrung bringen.

Zitieren::

Wir können als deutsches Unternehmen nicht die selbe Ware gleichzeitig aus einem Land laut Rechnung importieren und dann diese unverzollte Ware selbst mit einer zweiten Rechnung ohne Mwst und deutscher Ust-ID. exportieren.

Hier komme ich nicht mehr mit :-) Sorry, aber es ist nur noch ein Wirrwar von Begriffen, ohne Zusammenhang.

Zitieren::

Der chinesische Händler soll denken, die Ware geht nach Deutschland und der brasilianische Kunde soll auch nichts über den Lieferanten erfahren.

Die Frage ist, ob ein zollrechtlicher Export aus China ohne jegliche Beteiligung des eigentlichen Ausführers (=euer Lieferant) überhaupt möglich/zulässig ist. Hier würde ich zunächst klären, wie weit die Befugnisse von Spediteuren/Zollagenten in China gehen. Erst dann kann man zumindest deutlicher sagen, ob das von euch angestrebte "Neutralisieren" möglich ist.
Ob der Shipper im B/L ein Spediteur und nicht etwa euer Lieferant sein kann/darf, wäre auch noch zu hinterfragen.

Zitieren::

(Kopfschmerzen bereitet mir nicht nur der Ausfuhrnachweis)

Das sehe ich noch als geringstes Problem. Wenn der Prozess abschließend geprüft und "auf die Beine" gestellt wurde, kann euer Spediteur sicherlich einen solchen Nachweis für euch ausstellen.

Nicht zuletzt wäre allerdings auch die Frage, ob der Zoll in BR das ganze beim Import auch mitmacht. Hier ist weitgehend bekannt, dass die Behörden relativ streng sind und ggf. unterschiedlich handeln (unterschiedliche Auslegung). Vom Thema Importlizenzen, welche in BR häufig vorliegen müssen, mal ganz zu schweigen. Bis eine "Freigabe" des Kunden zum Export aus dem Abgangsland vorliegt, können Wochen vergehen. An die Exportdokumente sind hohe Anforderungen geknüpft, diese müssen exakt so sein, wie der Kunde es möchte - damit er die Ware importseitig durchbekommt.

Freifall Geschrieben am 04 März 2017



Dabei seit
12 Januar 2016
2 Beiträge
Vielen Dank! Das ist schon eine große Hilfe.

Chev wrote:

siehe eine ähnliche Diskussion hier: Link
ja, genau dieses (und ein paar ältere) Thema hatte ich mir auch vorher durchgelesen. Aus meiner Sicht stellt sich das aber dort sehr viel einfacher dar: es gibt nur eine Lieferung (vom Lieferanten zum Empfänger). Bei uns gibt es aber zwei: die FOB-Lieferung an uns (organisiert durch den Lieferanten) und dann eine Anschlußlieferung (organisiert von uns) zum Kunden in Brasilien beginnend in China. Würde der Lieferant direkt an den Kunden liefern, würdedas für mich auch zu einem typischen Streckengeschäft passen. Oder fällt das in den Bereich Streckengeschäft mit gebrochenem Transport?

Chev wrote:

Bei FOB hat der Lieferant die Ware an ein von eurem Spediteur benanntes Terminal (FCL) bzw. an einen benannten Agenten/Stauerei (LCL) im chinesischen Abgangsseehafen zu liefern sowie Kosten und Risiken einschließlich bis zur Verladung an Bord zu tragen.

Ja, genau das wäre der Plan. Gerade weil wir aber selbst einige FOB-Geschäfte abwickeln,ist mir schleierhaft, wie sich das praktisch darstellen soll. Wir nehmen als FOB-Lieferer grundsätzlich auch die Schiffsbuchung for (freight collect). Ohne könnte der Container nicht aufs Schiff verladen werden. Nun soll der Lieferant aber eben nicht Auskunft über den Seetransport erhalten.

Chev wrote:

Hier komme ich nicht mehr mit :-) Sorry, aber es ist nur noch ein Wirrwar von Begriffen, ohne Zusammenhang.

Ich hatte befürchtet, alles ist wirr warr :D!Also nochmals vielen Dank! Ich versuche es noch einmal: mein Hauptproblem ist die Rechnungsstellung an den Kunden. Die Steuerfreiheit der Exportrechnung verlangt den Nachweis der Ausfuhr - im Regelfall den ATLAS-Ausgangsvermerk. Die erste Lieferung, als Verschaffung der Verfügungsmacht über den Gegenstand, findet innerhalb Chinas statt.

Chev wrote:


Die Frage ist, ob ein zollrechtlicher Export aus China ohne jegliche Beteiligung des eigentlichen Ausführers (=euer Lieferant) überhaupt möglich/zulässig ist. Hier würde ich zunächst klären, wie weit die Befugnisse von Spediteuren/Zollagenten in China gehen. Erst dann kann man zumindest deutlicher sagen, ob das von euch angestrebte "Neutralisieren" möglich ist.
Ob der Shipper im B/L ein Spediteur und nicht etwa euer Lieferant sein kann/darf, wäre auch noch zu hinterfragen.

Ja, die Kontaktaufnahme mit der chinesischen Vertretung der Spedition (inkl. Zolldienstleistungen), mit der dann auch (sofern das Geschäft überhaupt realisiert werden kann) kooperiert werden würde ist wahrscheinlich nun unser nächster Schritt.

Chev wrote:

Nicht zuletzt wäre allerdings auch die Frage, ob der Zoll in BR das ganze beim Import auch mitmacht. Hier ist weitgehend bekannt, dass die Behörden relativ streng sind und ggf. unterschiedlich handeln (unterschiedliche Auslegung). Vom Thema Importlizenzen, welche in BR häufig vorliegen müssen, mal ganz zu schweigen. Bis eine "Freigabe" des Kunden zum Export aus dem Abgangsland vorliegt, können Wochen vergehen. An die Exportdokumente sind hohe Anforderungen geknüpft, diese müssen exakt so sein, wie der Kunde es möchte - damit er die Ware importseitig durchbekommt.

Stimmt, das ist ein guter Hinweis an den ich noch überhaupt nicht gedacht hatte. Ich schreibe mir mal den Abschnitt Brasilien in den Konsulats- und Mustervorschriften auf die To-do-liste für nächste Woche..

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