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Endverwender Belegnachweis / Buchnachweis Vorsteuerzwecke


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Christian_2017 Geschrieben am 23 März 2017



Dabei seit
23 März 2017
14 Beiträge
Hallo,

ich habe eine theoretische Frage zum Vorsteuerabzug.

Angenommen ein Handelsunternehmen vertreibt Waren via Online-Plattform in ein Drittland.
Für die Geschäfte werden Rechnungen an die Endverwender (B2C) ohne MwSt. erstellt.
Der Spediteur, welcher in direkter Vertretung, die Waren zur Ausfuhr anmeldet, nutzt eine Proforma Rechnung zur Ausfuhr (alle Sendungen hierauf zusammen gefasst). In dieser Proforma steht ein Empfangsspediteur als RG-Empfänger.

Kann man die verschiedenen Endverbraucher in einer AE zusammenfassen?
Auf der AE (als Belegnachweis) wäre der Empfänger abweichend von den einzelnen Rechnungsempfängern, ferner würden auch die Waren, in den entsprechenden Positionen, zusammengefasst.

Gäbe es mit dem Finanzamt Probleme beim Beleg- und Buchnachweis für den Vorsteuerabzug?

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waldorf Geschrieben am 23 März 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Nach dem "Merkblatt für Zollanmeldungen" must du so vorgehen:
"Erfolgt die Ausfuhr an verschiedene Empfänger in demselben Bestimmungsland, ist entweder für je-den Empfänger eine eigene Ausfuhranmeldung abzugeben oder die einzelnen Empfänger sind in einem Zusatzblatt aufzuführen und jedem der verschiedenen Empfänger ist die für ihn bestimmte Po-sition der Ausfuhranmeldung zuzuordnen. In ATLAS-Ausfuhr kann in diesen Fällen ebenfalls entweder für jeden Empfänger eine eigene Ausfuhranmeldung abgegeben werden oder die Empfängerangabe erfolgt auf Positionsebene."

Damit entfällt m.E. eine Zusammenfassung gleicher Waren für verschiedene Kunden in einer Position. Eine Separierung empfiehlt sich gerade auch bei B2C, da dort die Wahrscheinlichkeit einer Retoure relative hoch ist und du für die zollfreie Rückwareneinfuhr einen eindeutigen Bezug zur Ausfuhr brauchst.


Wenn du gemäß Merkblatt anmeldest, hast du die Zuordnung zwischen Ausfuhranmeldung und Lieferung. Das sollte m.E. für die Anerkennung der umsatzsteuerfreien Ausfuhr (nicht des Vorsteuerabzuges) ausreichen.

Bevor du dein Geschäftsmodell umsetzt, würde ich mich aber nicht auf einen Forumsbeitrag verlassen und empfehle, dich nochmal beim Steuerberater deines Vertrauens abzusichern.

Christian_2017 Geschrieben am 23 März 2017



Dabei seit
23 März 2017
14 Beiträge
Hallo Waldorf,

vielen Dank für die schnelle fachkundige Rückmeldung.
Das entsprechende Merkblatt hatte ich auch schon zur Hand, genau in diesem Punkt bin ich stutzig geworden.

Viel mehr als die Retouren, würde mir jedoch das entsprechende Echo des Finanzamtes aufstoßen. Sobald diese festhalten das Buchnachweis nicht mit dem entsprechendem Belegnachweis übereinstimmt und entsprechende Forderungen zur Nachzahlung stellen.

Ich gehe ebenso davon aus das eine Zuordnung der Kunden in der AE, nötig ist (wie im Merkblatt beschrieben).

Christian_2017 Geschrieben am 10 April 2017



Dabei seit
23 März 2017
14 Beiträge
Hallo liebe Gemeinde,

Habe doch noch eine Rückfrage hierzu!

Bekanntgabe der Endverwender ist klar verstanden (wie oben von Waldorf beschrieben).


Da ich es mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, möchte ich gern nochmal Nachfragen (man lernt ja immer gerne dazu).

Kann ich eine Proforma Rechnung für mehrere Rechnungen erstellen, auf welcher ich einen einzelnen Empfänger angebe (z.B. Empfangssped.), auf welcher im Nachinein niemals eine originale Rechnung folgt?

Angenommen ich habe 300 Rechnungen ausgestellt, an verschiedene Ausländische Empfänger.
Mein Spediteuer möchte nun eine einzelne Ausfuhranmeldung für alle 300 einzelnen Sendungen/Rechnungen erstellen zur Ausfuhr (die auch zusammen versendet werden).
Selbst wenn es dem Spedituer möglich ist alle Positionen der AE einen Endverwender zuzuordnen, stehe ich am Ende des Tages mit einer AE da und muss diese vor dem Finanzamt auf 300 Rechnungen aufsplitten.

Ferner wurde mir zugetragen, sobald eine echte Rechnung erstellt ist (an den Endverwender) muss diese zur Anmeldung heran gezogen werden.
Im Umkehrschluss vermute ich, dass ich keine AE mit einer Proforma eröffnen darf, von welcher ich weiß das keine Rechnungslegung auf dieser Proforma erstellt wird?!


Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mich hier näher aufklären.

Vielen Dank

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