Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 57 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.758.392 Seitenaufrufe in 2022



Sammelsendung Drittland - gleicher Warenempfänger - diverse bekannte Endempfänger


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Gehe zu Seite Zurück  1, 2
waldorf Geschrieben am 06 März 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Chev, ich danke Dir !!!
Törti, noch ein letzter Tipp : frag doch einfach mal dein Zollamt oder vielleicht bist du ja als Anlagenbauer Mitglied im VDMA. Dort gibt es kompetente und (vor allem) praxisnahe Kompetenz in Zollsachen.

CARGOFORUM PARTNER

Törti Geschrieben am 09 Mai 2017



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
bissel geruht das Thema, viel gelesen
und leider kommt man bis auf weiteres wohl nicht an den diversen Anmeldungen vorbei.
Schade...

Anbei noch ein Auszug aus dem Arbeitskreis Zoll und Außenwirtschaftsrecht der IHK für münchen und Oberbayern, die sich mit diesem Praxisproblem an das Bundesministerium für Finanzen gewandt haben:

Zitieren::
1. Angaben zum Empfänger in Feld 8 der Ausfuhranmeldung ?in ?Zusammenhang mit der Streichung des Feldes ??„Endverwender“ ?mit Release AES 3.2:

a) Fragestellung der IHK:
Ist es richtig, dass bei einer Ausfuhr zu Testzwecken, Lagerung ?oder Durchfuhr in Feld 17 das Land des Endverwenders zu nennen ist, ?während bei einer Ausfuhr zur Be- bzw. Verarbeitung oder zum ?Gebrauch in Feld 17 das Land des Warenempfängers zu nennen wäre? Ist diese Regelung überhaupt rechtskonform oder steht sie nicht im Widerspruch zu den Regelungen des ATLAS-Verfahrenshandbuchs und der Definition des Feld 17 „Empfängerland“?

Erläuterung: Im Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und ?Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2015 – (nachfolgend Merkblatt ?zum Einheitspapier) wird die Angabe zum Empfänger in Feld 8 der ?Ausfuhranmeldung wie folgt definiert.? ?„Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige ?Anschrift des letzten dem Anmelder bekannten Empfängers im ?Bestimmungsland, dem die Waren auszuliefern sind“ (nachfolgend ?Endverwender). Zusätzlich gibt es einen BMF Erlass (E-VSF N 33 2015 ?vom 18.08.2015) der bestätigt, dass die Formulierung im Einheitspapier ?grundsätzlich dem Begriff „Endverwender“ entspricht.? Das Bestimmungsland ist wie folgt definiert (vgl. Feld 17): „Es ist stets das ?Land anzugeben, in dem die Waren gebraucht oder verbraucht, ?bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. In den übrigen Fällen gilt als ?Bestimmungsland das letzte bekannte Land, in das die Waren verbracht ?werden sollen.? Wird z. B. eine zur Ausfuhr/Durchfuhr bestimmte Ware zunächst im ?gemeinschaftlichen Versandverfahren in einen anderen Mitgliedstaat ?befördert, um von dort aus in ein Drittland verbracht zu werden, ist stets ?das betreffende Drittland anzumelden.“?

Beispiel: Ein Unternehmen hat eine (Container-) Sendung an einen Kunden im ?Drittland bestehend aus 300 Stück. Aus den Auftragsunterlagen geht ?hervor, dass 100 Stück für bereits namentlich bekannte ??(unterschiedliche) Endverwender sind, die restlichen 200 Stück gehen in ?das Lager des Kunden. Das Unternehmen muss nun 100 + 1 MRN ?erstellen.
Diese Konstellation ist keineswegs selten. Die Vertriebsstruktur vieler ?Unternehmen gibt vor, dass die Lieferungen soweit möglich über eigene ?Hubs gezogen werden und die weitere Verteilung von dort aus gesteuert ?wird.?


Überdies ist die Rechtskonformität fraglich, denn das Merkblatt zum Einheitspapier enthält die in Deutschland für ?Zollanmeldungen, summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen, ?Wiederausfuhrmitteilungen sowie summarische Anmeldungen zur ?vorübergehenden Verwahrung erforderlichen Angaben und ?Erläuterungen.? Für elektronische Anmeldungen gilt zusätzlich die Verfahrensanweisung ?ATLAS.? Mit Echtbetrieb des ATLAS AES Release 2.3. am 28.02.2015 wurde das ?Feld "Endverwender“ aus der Ausfuhrzollanmeldung entfernt. Dies ?bedeutet, dass die Ausführer/Anmelder nunmehr lediglich den ?Warenempfänger und nicht mehr den Endverwender in der ?Zollanmeldung bei der Ausfuhr angeben können bzw. müssen.?
In der ATLAS-Info 1786/15 vom 11.02.2015 sind hierzu folgende ?Informationen enthalten:? ?"Die Felder zum „Endverwender“ und zur „Adressaten-Konstellation“ ?wurden aus allen AES-Anwendungen und AES-Nachrichten entfernt. ?Eingehende Daten zum Endverwender und entsprechenden ?Adressaten-Konstellationen werden nicht in AES übernommen. ?Antwortnachrichten von AES enthalten ebenfalls keine Informationen mehr zum ?Endverwender.“?
Mit Wirkung zum 25. Juni 2015 wurde im ATLAS Verfahrenshandbuch im ?Kapitel 4.9.12.2 „Online-Abschreibung“ der Endverwender entfernt.?
Demnach müssen die Daten hinsichtlich des Empfängers, der ?Genehmigungs-codierung (Typ / Qualifikator), der Warenbezeichnung ?und der abzuschreibenden Mengen / Werte überprüft und angegeben ?werden.?
Die Regelungen der ATLAS Verfahrensanweisung sind gemäß § 8a ?Zollverordnung (ZollV) für Teilnehmer, Beteiligte und Benutzter bindend. ?Dies legt den Schluss nahe, dass in Feld 8 der tatsächliche ?Warenempfänger anzugeben ist.?

b) Antwort des BMF:
Das Feld „Endverwender“ wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Online Abschreibung von Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Wunsch der Wirtschaft geschaffen. Es bestand die Befürchtung, dass die Angabe in Feld 8 nicht mit den Angaben in der Genehmigung übereinstimmt. Nach intensiver Analyse des Anmeldeverhaltens der Wirtschaftsbeteiligten hat sich dies nicht bestätig. Die Schaffung des Datenelements „Endverwender“ hatte somit zu keinem Zeitpunkt Auswirkungen auf die in Feld 8 der Ausfuhranmeldung zutreffenden Angaben zum zollrechtlichen Empfänger. (…) Ausschlaggebend für die Angaben in der Ausfuhranmeldung sind die zum Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung vorliegenden Informationen. Für das Beispiel 1 bedeutet dies, dass der Wirtschaftsbeteiligte auch in den Jahren vor Wegfall des Datenelements „Endverwender“ entsprechend viele Ausfuhrpositionen in der Ausfuhranmeldung hätte abgeben müssen. Mit Erlass vom 26. Juni 2015 - III B 3 - A 0620/0 :009 - DOK 2015/0548810 - E-VSFNachrichten 33 2015 Nr. 159 – wird nicht die Aussage getroffen, dass die Begriffe „Endverwender“ und „zollrechtlicher Empfänger“ identisch sind. Es heißt hier wörtlich, dass sich diese Formulierungen grundsätzlich entsprechen. Die Anregung der IHK, den Grundsatz des letzten dem Anmelder bekannten Empfängers im Bestimmungsland im Merkblatt zu konkretisieren, greift das BMF gern auf.

Fazit:
Sammelsendung an meine Tochter im Drittland und unterschiedliche Empfänger sind bekannt,
mehrere ABD´s schreiben bzw in den einzelposition einzeln den Empfängern zuordnen.

Christian_2017 Geschrieben am 09 Mai 2017



Dabei seit
23 März 2017
14 Beiträge
Habe das selbe Problem.

Auf mein Topic wurde auch noch nicht zufriedenstellend geantwortet.

Habe flüchtige Auskünfe vom Spediteuer, dass ich mich ggf. selbst an das abfertigende Amt zu wenden habe um nachzumelden.
Dies soll wohl möglich sein und ggf. mit den Beamten vor Ort abzusprechen, dass man vorherige und zukünftige Endverwender anhand einer eigenen Liste nach der Anmeldung an das Zollamt übermittelt.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich