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EMCS, Mengenangaben Versand/Empfang weichen ab. Was tun?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


jenspr Geschrieben am 26 März 2017



Dabei seit
26 März 2017
1 Beiträge
Hallo, ich bin neu in dem Thema.
Wir versenden verbrauchssteuerpflichtige Produkte via Schiff von DE nach Schweden.
Die Mengen werden sowohl beim Versand als beim Empfang von zwei (Sender/Empfänger) unabhängigen Dritten (Surveyor) ermittelt.

Da es sich nicht um Stückgut handelt, sondern verpumpten Flüssigkeiten kommt es regelmässig zu unterschiedlichen Mengeninformationen. Sender und Empfänger weichen ab.
Bei Durchführung des EMCS-Verfahrens werden vom deutschen Zollamt die Differenz bei uns reklamiert und wir zur Stellungnahme aufgefordert, es wird mit Fälligkeit der Verbrauchssteuer gedroht (was wir natürlich vermeiden wollen).

Ich meine verstanden zu haben, dass es in verschiedenen EU-Ländern verschiedene Toleranzwerte gibt (0,5%? 0,2%).
Somit ist ja vorprogrammiert, dass es auf der einen Seite (z.B. Sender) ok ist, auf der anderen Seite nicht (Empfänger).

In unserem aktuellen Fall moniert der Zoll, dass die vom Empfänger in Schweden (=unser Mutterkonzern) gemeldete Menge nicht mit der von uns beim Versand gemeldeten Menge übereinstimmt.
Und fordert den schwedischen Mutterkonzern mit einem Schreiben in DEUTSCHER Sprache auf Auskunft zu erteilen gemäß Paragraph ...??... der AO.

Ich mein, das ja Recht klar, dass das nicht klappt. Der schwedische Mutterkonzern kann recht wenig mit einem deutschen Schreiben anfangen, respektive: Gelten die zitierten Regulation (AO?) dort überhaupt? Ist das nicht lokales Recht?

Kennt sich jemand da aus? Hat vielleicht ein paar Tipps und Web/Buchvorschläge, wo man das nachlesen kann.
Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar.

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Christian_2017 Geschrieben am 09 Mai 2017



Dabei seit
23 März 2017
14 Beiträge
Hallo,

so richtig mit Fachliteratur kann ich Dir da nicht weiterhelfen.

Ich selbst habe einige zeit mit Verbrauchssteuern zu tun gehabt.
Generell sollte Dir dein Prüfdienst weiterhelfen können. Die erteilen bestimmt nötige Auskünfte.

Vom Sachverhalt ist der Fall denke ich klar, es gibt eine Fehlmenge und je nach dem wie Ihr im EMCS angemeldet habt (wer der Sicherheitsleistende ist) werdet Ihr dann auch erstmal vom Zoll angezählt Euch zu der Fehlmenge zu äußern.

Warum der Beamte nun in deutscher Sprache das Schreiben verfässt ist mir auch unklar...
Normaler Weise (und das wird bestimmt kommen) fragt der deutsche Zoll den schwedischen Zoll um Amtshilfe an.
Soll heißen, die schwedischen Behörden werden sowie so ab einem gewissen Punkt an Eure Firma in Schweden herantreten und um Klärung bitten. Da diese dann wohl jedoch nicht die Sicherheitsleistenden sind, sind diese jedoch finanziell raus aus der Nummer.

Frachtbrief heranziehen und prüfen was nun auf dem Papier (neben der EMCS-Meldung) tatsächlich empfangen wurde.
Wenn Du die Differenzen nur mit natürlichen Schwund erklären kannst und diieser zu hoch ist müsst Ihr wohl zahlen.
Selbst wenn es sich um einen Schwund aufgrund eines Transportschadens handeln würde, würden die Behörden den Sicherheitsleistenden zur Kasse bitten.

Die geltenden Gesetzte in Schweden solltest Du bei deinen Kollegen erfragen.
Denke jedoch selbst wenn diese eine Abweichende Tolleranz-Grenze haben und deine Kollegen diese ausgereizt haben um die paar Euro Steuern zu sparen müsst Ihr zahlen.

Dann nächstes mal überlegen die Sicherheitsleistung auf den Empfänger abzuwälzen, dann müssen Sie zahlen oder können ohne Risiko die wohl höher liegende Tolleranzgrenze ausreizen ohne zur Kasse gebeten zu werden.

PS: nur weil Du unter Aussetzung der Verbrauchssteuern lagerst oder transportierst, bedeutet dies nicht das die Behärden diese nicht haben möchten ;)
Selbst wenn Dir auf dem Lager ein behälter aufplatzt und alles in den Abfluss läuft, die Steuern möchte der Zoll von Dir haben! UND eine Begründung warum das Zeug weg ist!
Die Aussetzung befreit nicht von der Pflicht die Verbrauchssteuern zu entrichten.

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