Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 54 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.738.732 Seitenaufrufe in 2022



AWB-Ausstellung / Unterschriften


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Chev Geschrieben am 17 Mai 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

beim AWB kenne ich es so:

Exemplar Nr. 1: für den Frachtführer (Absender unterschreibt)
Exemplar Nr. 2: für den Empfänger (Absender und Frachtführer unterschreiben)
Exemplar Nr. 3: für den Absender (Frachtführer unterschreibt)
+ evtl. weitere Kopien

Ist das so korrekt wiedergegeben? Oder gibt es auch Abweichungen davon? Wenn ja, welche und warum?

Wie viele Kopien werden ausgestellt und wer bekommt diese? Von welchem der 3 Exemplare werden die Kopien erstellt?

Danke vorab.

CARGOFORUM PARTNER

airliner Geschrieben am 17 Mai 2017



Dabei seit
24 Januar 2005
590 Beiträge
Hallo Chev,

es geht weniger nach Nummern als vielmehr nach Farben und es gibt mindestens immer drei Originale an einem AWB-Satz, meist aber mehr.

- Grün für den Frachtführer / Carrier vom Absender unterzeichnet
- Rot für den Empfänger, diese begleitet die Fracht und wird vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet
- Blau für den Absender, diese erhält der Ansender nach Anlieferung als Abliefernachweis gestempelt/unterzeichnet von der Airline zurück

In der Praxis können die Kopien auch alle schwarz/weiss sein, dann muss allerdings im Formularkopf die Farbe als Wort stehen "green" etc.

Wobei wir hier aber über die Vergangenheit sprechen. Aktuell versuchen die meisten Airlines und Luftfrachtspediteure die IATA eFreight Initiative umzusetzen und gehen den Weg des papierlosen Anlieferns. Im ersten Schritt ohne Master AWB. Einige haben das auch schon vollständig umgesetzt und verzichten vollständig auf die Anlieferung mit einem MAWB. Spart Geld und vor allem Ressourcen.

Chev Geschrieben am 17 Mai 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hi Airliner,

Danke für die Antwort. OK, ich hatte die Farben versehentlich als Nummern angegeben. Dann kann man bei den drei Farben auch von "Ausfertigungen" reden, von welchen es jeweils immer mindestens 1 Original gibt (in Summe also mindestens 3), jedoch "pro Farbe" auch beliebig viele weitere Originale erstellt werden können?

Wie sind dann die Kopien von den Originalen zu unterscheiden und wozu werden Kopien erstellt bzw. wer bekommt diese?

Wenn Kopien (unten steht "Copy for...") in Farbe gedruckt werden und "original" unterschrieben / gestempelt sind, bleiben sie dann Kopien oder werden sie dann zum "Original"?

Danke vorab.

airliner Geschrieben am 17 Mai 2017



Dabei seit
24 Januar 2005
590 Beiträge
Hallo Chev,

es gibt diese drei Originale plus so vieler Kopien wie benötigt werden. Die Airline behält mindestens ihr Original plus weiterer Kopien für diverse Ablagen. Wobei diese Originale mittlerweile gescannt und nur noch in digitaler Form abgelegt werden. Unterscheiden kannst Du die Originale von den Kopien anhand des Stempels oder der Unterschrift die auf denen ja direkt sichtbar ist. Auf den Kopien sind auch diese halt nur in Kopie zu sehen.
Die Airline selber unterschreibt meist gar nicht sondern stempelt mit einem Zeitstempel, auf dem dann auch die Anlieferzeit zu sehen ist. Was ist denn der Hintergrund deiner Frage?

Chev Geschrieben am 18 Mai 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hi Airliner,

der Hintergrund ist, dass ich ein paar Hintergrundinformationen brauchte, da ich neuerdings mit L/C-Geschäften zu tun habe. Hier gibt es ja auch immer wieder besondere Anforderungen an die Ausstellung von AWB's. So z. B., dass diese im Original vorliegen und auch wirklich unterschrieben (nicht nur gestempelt oder Computer-generiert) sein müssen.

Aber nochmal von dem Thema weg, heißt es ja allgemein, "dass Unterschriften auch gedruckt oder durch einen Stempel ersetzt werden können", richtig? Wie weiß ich in einem solchen Fall, also wenn keine Original-Unterschrift vorliegt, ob ich ein Original-AWB oder eine Kopie in der Hand halte?

Thx

Chev Geschrieben am 23 Mai 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hi Airliner,

folgende Fragen habe ich noch.

1. siehe letzte Antwort von mir:

Zitieren::

Aber nochmal von dem Thema weg, heißt es ja allgemein, "dass Unterschriften auch gedruckt oder durch einen Stempel ersetzt werden können", richtig? Wie weiß ich in einem solchen Fall, also wenn keine Original-Unterschrift vorliegt, ob ich ein Original-AWB oder eine Kopie in der Hand halte?

Im Umkehrschluss: welche Varianten sind möglich, dass ein AWB als "Original" angesehen werden kann?
Welchen Wert hat die originale Unterschrift?

Darüber hinaus habe ich es schon gesehen, dass die Durchdrucke (=Kopien) des blauen AWB-Standardformulars ebenfalls im Original gestempelt und unterschrieben werden. Dann zählen diese aber weiterhin als Kopie?
==================

Und passend zu dem Thema: die meisten AWB's werden ja auch gar nicht mehr durch den Frachtführer unterschrieben, nur vom Spediteur selbst - richtig? Wenn ja, warum? Z. B. das blaue Formular sieht doch ausdrücklich vor, dass der Frachtführer - also die Airline - unterschreibt?

scs6862 Geschrieben am 26 Mai 2017



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
Die Frachtbriefe sind üblicherweise mit "ORIGINAL FOR......" und "COPY" gekennzeichnet/eingedruckt.
ORIGINAL ist also, wo ORIGINAL drauf-/eingedruckt steht und Kopie ist alles andere, auch wenn Du da das Wort "ORIGINAL" drauf stempelst.
Laut L/C wirst Du üblicherweise ein Original (meist "ORIGINAL FOR SHIPPER") und X Kopien einreichen müssen.
Das Original für den Shipper ist meist das erste Blatt des AWB's und sollte Original unterschrieben sein, also kein Stempel o.ä. Banken wollen halt immer Original (handschriftliche) Unterschriften.
Deine Aussage ".... sieht doch ausdrücklich vor, dass der Frachtführer - also die Airline - unterschreibt?" ist so nicht ganz korrekt, denn es heißt dort "Signature of Carrier or his Agent".
Daher findest Du an der Stelle, und darüber bei der Shipper Unterschrift, üblicherweise den Satz "As agent for: xxxxxx"

Chev Geschrieben am 26 Mai 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Die Frachtbriefe sind üblicherweise mit "ORIGINAL FOR......" und "COPY" gekennzeichnet/eingedruckt.
ORIGINAL ist also, wo ORIGINAL drauf-/eingedruckt steht und Kopie ist alles andere, auch wenn Du da das Wort "ORIGINAL" drauf stempelst.

Dann gehe ich grundsätzlich davon aus, dass nur die "Original FOR..." - Formulare als Original zählen, dies aber auch dann, wenn die Unterschrift nur in gedruckter Form vorhanden ist (also auch ohne Stempel & Original-Unterschrift).
--> Ausnahme L/C: Hier mindestens mit Original-Unterschrift.

Zitieren::

Laut L/C wirst Du üblicherweise ein Original (meist "ORIGINAL FOR SHIPPER") und X Kopien einreichen müssen.

So kenne ich es auch aus den L/C's.

Zitieren::

Banken wollen halt immer Original (handschriftliche) Unterschriften.

OK, so auch meine Denkweise.

Zitieren::

denn es heißt dort "Signature of Carrier or his Agent".
Daher findest Du an der Stelle, und darüber bei der Shipper Unterschrift, üblicherweise den Satz "As agent for: xxxxxx"

Der Spediteur hat in einem aktuellen AWB, der mir vorliegt, zwar in beiden Feldern den Stempel gesetzt und unterschrieben, jedoch die Vermerke (as....for....) nicht gemacht.
Zudem hat er im unteren Feld das "or his Agent" durchgestrichen (inkl. Änderungsstempel) --> unter der Unterschrift steht jetzt nur noch "Signature of Issuing Carrier".

Welche Vermerke (as....for....) würden hier jetzt noch in welchen der beiden Felder fehlen?

Das L/C hatte die Bedingung "House-AWB is not accetpable", darum bin ich da so penibel.

scs6862 Geschrieben am 29 Mai 2017



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
handelt es sich um einen HAWB - also mit Eindruck oben rechts eines/des Spediteurs - oder um einen AWB mit Eindruck der Airline oben rechts?
HAWB wäre ja nach Deiner Aussage nicht erlaubt.
Ist es ein AWB, musst Du dann, wenn "as ... for" gestrichen ist, davon ausgehen, dass tatsächlich die Airline unterschrieben hat. Wäre zwar ungewöhnlich, aber möglich. Es gibt ja Spediteure, die auch GSA's für die eine oder andere exotische Airline sind.

Chev Geschrieben am 29 Mai 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Es ist ein HAWB mit Eindruck des Spediteurs rechts oben.

Da es ja scheinbar sehr schwierig und/oder kostenaufwendig ist, einen von der Airline unterschriebenen Frachtbrief zu bekommen (obwohl ich es mal so gelernt habe, dass ggü. dem Absender/Empfänger auch die Airline bereits auf dem HAWB unterschreibt), wurde für das L/C nun erstmal ein normaler HAWB verwendet.
Dazu hat der Spediteur beide Felder gestempelt und unterschrieben sowie im unteren Feld das "or its Agent" gestrichen.
Somit tritt der Spediteur meines Erachtens als Frachtführer auf (bitte korrigieren, wenn nicht richtig), wodurch wir uns erhoffen, dass das Dokument akzeptiert wird.

In keines der Felder hat der Spediteur jedoch "as Carrier for" oder "as Agent for" geschrieben.
Wie wäre das bei einem normalen HAWB grundsätzlich richtig mit diesem as...for...? Wo muss es stehen und wie ist die richtige Schreibweise?

scs6862 Geschrieben am 30 Mai 2017



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
ich bin nun etwas verwirrt :-)
Das L/C sagt: "HAWB not acceptable" und Ihr wollt trotzdem einen HAWB einreichen?
Nochmal:
HAWB - rechts oben steht Spedition Mustermann GmbH, AIR DIVISION oder ähnliches, also der Spediteur
AWB - rechts oben steht was wie Lufthansa oder Iberia oder Aeroflot oder ähnlich, also eine Fluggesellschaft

Ich bin zwar schon länger aus der Praxis raus, denke aber, daß sich hier nicht viel geändert hat.
Wenn das L/C keinen HAWB zulässt UND dafür vorab(!) keine Änderung bei der ausstellenden Bank beantragt und genehmigt wurde, muss die Ware entweder BACKtoBACK (bei Prepaid) oder IATA DIREKT (prepaid und/oder collect) fliegen.
In beiden Fällen muss der Spediteur den AWB (nicht HAWB!) gem. L/C ausstellen. Der HAWB (beim BtB) dient dann maximal der Abrechnung - wobei, eine gute Speditionssoftware macht auch den HAWB überflüssig.
Keinesfalls wird die Bank einen HAWB akzeptieren, wenn das L/C selbst diesen ausschließt.

Chev Geschrieben am 30 Mai 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Das L/C sagt: "HAWB not acceptable" und Ihr wollt trotzdem einen HAWB einreichen?

Das Thema L/C bitte mal außen vor, das war sowieso problematisch...

Wenn ich dich richtig verstehe, scheint es also so etwas wie einen Frachtführer-AWB zu geben? Das wäre mir neu, denn für mich stellen die HAWB (mit Spediteur oben rechts), vom Spediteur - in 3 Original-Ausfertigungen ausgestellt - neben den Master-AWB's - die Frachtbriefe in der Luftfracht dar.
Dass es zusätzlich einen "AWB" von der Airline gibt, war mir bis dato völlig unbekannt. Eher bin ich davon ausgegangen, dass die Airline auf zwei Exemplaren der 3 HAWB-Ausfertigungen des Spediteurs unterschreibt (aber das scheint ja in der Praxis eben nicht der Fall zu sein).

Wie wären wir denn (z. B. für das L/C) an einen solchen AWB herangekommen und zu welchen Kosten?

quack Geschrieben am 30 Mai 2017



Dabei seit
30 Juni 2016
64 Beiträge
Chev wrote:
Zitieren::

Das L/C sagt: "HAWB not acceptable" und Ihr wollt trotzdem einen HAWB einreichen?


Wie wären wir denn (z. B. für das L/C) an einen solchen AWB herangekommen und zu welchen Kosten?

Ganz einfach, der Spediteur hätte sich an der L/C Vorschrift "HAWB not acceptable" halten sollen, dann hättest
du 'n normale AWB gekriegt.

quack

Chev Geschrieben am 30 Mai 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Das war ein EXW-Spediteur, welcher auch nicht unbedingt zu den größeren und bekannteren im Luftfrachtgeschäft gehört. Die L/C-Bedingungen waren ihm bekannt. In seinem AWB waren auch diverse weitere Unstimmigkeiten.

Sei es drum, trotzdem ist es mir noch ein Rätsel, in welchen Fällen die Airline ein AWB erstellt und welche Funktion dieses neben dem HAWB des Spediteurs hat.

quack Geschrieben am 30 Mai 2017



Dabei seit
30 Juni 2016
64 Beiträge
Chev wrote:
Das war ein EXW-Spediteur, welcher auch nicht unbedingt zu den größeren und bekannteren im Luftfrachtgeschäft gehört. Die L/C-Bedingungen waren ihm bekannt. In seinem AWB waren auch diverse weitere Unstimmigkeiten.

Sei es drum, trotzdem ist es mir noch ein Rätsel, in welchen Fällen die Airline ein AWB erstellt und welche Funktion dieses neben dem HAWB des Spediteurs hat.

Üblicherweise erstellt der Spediteur den AWB, der AWB (Air Way Bill) ist das eigentliche Transportdokument in der
Luftfracht. Der HAWB (House AWB) ist ein Speditionsdokument im Luftfrachtsammelverkehr, der MAWB (Master-AWB)
ist das Transportdokument für der gesamte Sammelsendung (Consolidation) er umfasst also alle HAWB's einer
Sammelsendung. Wenn 's mal zum Versand einer HAWB mit einer MAWB kommt nennt man das "back to back" und das hat meist abrechnungstechnische Gründe.

Da nicht jedes Kaff in irgendein Sammelverkehr angeflogen wird, wird also die meiste Luftfracht ganz einfach mit ein AWB verschickt.

quack

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich