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Haftung bei nicht zur Verfügung gestelltem Container
Ataris152 |
Geschrieben am 30 Mai 2017
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Dabei seit 30 Mai 2017 1 Beiträge
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Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
- Dienstleister bucht Abfahrt aus Shanghai bei der Reederei mit ETD 18.05.
- Dienstleister gibt Lieferant Kontakt des Reeders , um den Leercontainer zu beschaffen
- Lieferant informiert uns, dass Reeder keinen 20'GP Container zur Verfügung hat (künstliche Verknappung...!?)
- Closing wird verpasst -> neues ETD 04.06. , da Folgeschiffe ausgebucht sind.
Wer haftet nun für die Verzögerung z.B. durch entgangenen Gewinn? Der Dienstleister? Der Reeder? Hat man überhaupt Anspruch? Wir sind Verzichtskunde bei unserem Dienstleister falls das hilft und sind selber versichert.
Vielen Dank schon einmal.
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betterorange |
Geschrieben am 01 Juni 2017
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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in der Regel werden Angebote und selbst Buchungsbestätigungen mit dem Vermerk "subject to space and equipment availabilty" versehen.
Also nimmt sich der Reeder da nichts von an.
Das Problem haben gerade viele.
Bei uns hiess es, der Zoll hätte bei einem Packstück (lcl) Sicherheitsprobleme festgestellt..
Kannst Du mit hadern oder nicht.
LG BO
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