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MWST bei Rücksendung eines Reparaturgerätes ins Drittland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Remsen Geschrieben am 06 Juni 2017



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Hallo,

unser Kunde hat uns ein Gerät zur kostenpflichtigen Reparatur aus der Türkei eingeschickt und wir möchten dieses Gerät nach der Reparatur wieder zurückschicken und zwar mit einer Proformarechnung über den aktuellen Zeitwert des Gerätes da den Zoll nur der Zeitwert interessiert. Eine separate Rechnung für die Reparatur schicke ich ihm anschließend per Mail.

Meine Frage lautet wie ich das mit der MWST mache? Sendungen in Drittländer sind nicht USt pflichtig, aber wie weise ich gegenüber dem Finanzamt nach das die Sendung nach der Reparatur versandt wurde? Oder ist das bei Reparaturen anders geregelt als bei regulären Kaufsendungen? Wie kriege ich den Link von unserer Proformarechnung (mit AV) zur Rechnung für die Reparatur?

Kd. verzichtet auf A.TR.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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betterorange Geschrieben am 07 Juni 2017



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo, Remsen,

die umsatzsteuerfreie Ausfuhr ist mit einer erledigten ABD plus ggf. einem Ausfuhrnachweis/FRachtbrief durch den Spediteur oder Kurierdienst ausreichend gegeben.

Bei einer Mitnahme im Fluggepäck kann der Reisende die Gestellung z.B. beim Ausfuhrschalter (vorher besser anmelden) am Abflugterminal vornehmen und Dir den Beleg zukommen lassen.

LG BO

Remsen Geschrieben am 07 Juni 2017



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Guten Morgen,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich habe mich vlt. nicht verständlich genug ausgedrückt. Wenn ich das ABD erstelle, dann gebe ich den Zeitwert an welcher auch auf der Proformarechnung steht und als Code N325 für die Proformarechnung. Lt Zoll soll ich im ABD die Kosten für die Reparatur nicht angeben da dies den Zoll nicht interessiert.
Wenn irgendwann das Finanzamt fragt warum ich eine Rechnung für die Reparatur ohne MWST erstellt habe, wie kann ich nachweisen das ich die Rechnung zu Recht ohne MWST erstellt habe? Im AV habe ich keinen Link zur Rechnung über die Kosten der eigentlich Reparatur.

Danke!

Arnd Geschrieben am 07 Juni 2017



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Entscheidend ist doch, dass die Ware, die du USt-frei fakturierst, nachweislich ins Ausland gelangt ist.

Dass der Wert auf der Rechnung vom Wert im ABD abweicht, ist dafür nicht schädlich und hast du hier ja auch prima begründet.

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