Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 62 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.734.142 Seitenaufrufe in 2022



Zollsätze Ukraine


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


tarantino15 Geschrieben am 31 Mai 2017



Dabei seit
09 Mai 2017
9 Beiträge
Hallo zusammen,

gibt es eine Datenbank ähnlich der EZT ( auskunft.ezt-online.de...1469640032 )
für die Einfuhr in die Ukraine?

Es besteht ja ein bilaterales Präferenzabkommen. Müssten dann die Zollsätze für jede Ware nicht gleich sein?
Z.b.

Ware A
WTN 123456
Zollpräferenz 0%, also fallen bei der Einfuhr in die EU keine Zölle an.

Für die Einfuhr in die Ukraine dürften dann doch auch keine Zölle für das selbe Produkt anfallen.
Oder irre ich mich da?

Ich bin dankbar für jede Hilfe :-)

Lg

CARGOFORUM PARTNER

Arnd Geschrieben am 01 Juni 2017



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Im Prinzip müsste das alles genau so sein.

Die aktuellen Einfuhrzollsätze der Ukraine findest du in der Market Access Database

Die vereinbarten Zollabbaustufen stehen im Abkommen

tarantino15 Geschrieben am 01 Juni 2017



Dabei seit
09 Mai 2017
9 Beiträge
Vielen Dank für die Antwort.
Bin mal einige ZTN durchgegangen. Die Präferenz ist bilateral.

Ich habe allerdings noch eine weitere Frage.
Wenn man nun in der Ukraine produzieren lässt und man eigene Komponenten, z.B. Stoffe dafür verwenden möchte und diese zur Verarbeitung in die Ukraine schickt, wie stellt man das am cleversten an?

Da weder bei der Einfuhr noch bei der Ausfuhr Zölle anfallen, wäre es doch am sinnvollsten, wenn man die eigenen Komponenten an den Produzenten verkauft und die Fertigprodukte dann selbst wieder bei ihm einkauft. Passive Veredelung fällt weg, da ja keine Zölle entstehen.

Oder gibt es bessere Wege?

Lg

Arnd Geschrieben am 07 Juni 2017



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Genau, wenn die Zollsätze hüben wie drüben null sind, ist es m. M. wesentlich einfacher die Präferenz zu überwachen als eine PV/AB abzuwickeln.

Dazu müssen die beigestellten Komponenten auch nicht verkauft werden. Eine gratis Beistellung (Lieferung mit Proforma-Rechnung) ist durchaus auch legitim. Wobei Transaktionen mit Berechnung systemseitig oft einfacher abgebildet werden können als händische Dokumente.

waldorf Geschrieben am 07 Juni 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ablauf nicht nur aus deutscher Sicht betrachten, sondern unbedingt mit dem dortigen Lieferanten und dem ukrainischen Zoll abstimmen. Letzterer ist bei solchen Lohnbearbeitungen extrem bürokratisch.

tarantino15 Geschrieben am 08 Juni 2017



Dabei seit
09 Mai 2017
9 Beiträge
Vielen Dank für die Nachrichten.
Die passive Veredelung fällt für uns ja gänzlich weg,
da die Produkte mit 0% präferenziert werfen.

Der deutsche Zoll würde dies aus diesem Grund auch nicht genehmigen.

Bleibt dann ja nur die vollständige Einfuhr nach UA mit Zollpräferenz und
Die erneute zollpräferenzierte Wiedereinfuhr nach DE.

Lg

waldorf Geschrieben am 08 Juni 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
tarantino15 wrote:

Der deutsche Zoll würde dies aus diesem Grund auch nicht genehmigen.


Das stimmt so nicht. Die Nutzung einer Präferenz schließt die PV nicht aus. Es könnte z.B. sein, dass sich die Präferenz nachträglich als falsch herausstellt (wg. formeller Fehler, Nichteinhaltung der Ursprungsregeln etc.). Dann würde Drittlandszoll nacherhoben - und zwar auf den gesamten Warenwert incl. EU-Beistellungen.
Man kann deshalb parallel zur Präferenz eine PV laufen lassen, um in einem solchen Fall noch den Vorteil der PV mitnehmen zu können. Diese Risikominimerung ist halt mit etwas mehr Aufwand verbunden.
Nach meinem Kennnisstand wird dies auch bewilligt.

tarantino15 Geschrieben am 08 Juni 2017



Dabei seit
09 Mai 2017
9 Beiträge
Vielen Dank für die Nachricht.
Genau dies wurde mir jedoch von meinem zuständigen HZA kommuniziert.
Sobald eine 0%-ige Präferenz vorliegt, würde keine PV genehmigt.

Kann natürlich auch vom HZA einfach eine falsche Info sein, aber machen kann ich da wohl nichts.

Lg

waldorf Geschrieben am 09 Juni 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
tarantino15 wrote:
...., aber machen kann ich da wohl nichts.


Warum nicht ? Wenn du wirklich eine PV zur Absicherung für notwendig erachtest, würde ich mich nicht so schnell mit einer unbegründeten Aussage abspeisen lassen. Entweder kannst du im Vorfeld um eine Begründung bitten oder einen Bewilligungsantrag stellen. Dann muss das HZA entscheiden und du könntest dann bei Ablehnung dagegen vorgehen.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich