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Fragebogen Neubewertung AEO ZA


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


eaglestef Geschrieben am 26 Juni 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Hi,

auf meinem Schreibtisch liegt gerade der Fragebogen zur Neubewertung und ich stehe ich gerade auf dem Schlauch.

Wir sind AEO und ZA. Im ergänzenden Fragebogen wird immer gefragt "keine Änderung zu XXXXX". Beziehe ich mich auf
den AEO, den ZA oder auf beides? Teilweise sind im ursprünglichen Fragebogen die Fragen auch etwas anders beantwortet worden.

Danke für Euer Feedback.

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waldorf Geschrieben am 27 Juni 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Im ersten Schritt der Neubewertung fragt der Zoll grundsätzliche Themen ab, die weitestgehend dem AEO entsprechen. Die Fragen dieses Fragebogen entsprechen ja auch (fast) den Fragen aus dem AEO-Fragebogen. Deshalb sollte man sich auf seinen ursprünglichen AEO-Antrag beziehen und falls dazu Änderungen eingetreten sind, diese darstellen.

Es gibt ja aktuell 2 generelle Streitpunkte bei der Neubewertung:
1. die Anforderung der Steuer-ID von Führungskräften und Zollmitarbeitern. Hier steht die Antwort des Bundesdatenschutzbeauftragten aus. Solange würde ich abwarten; s. auch: www.stuttgart.ihk24.de...tleInText5

2. tw. die Anforderung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungen als Nachweis der Zahlungsfähigkeit. Auch hierfür fehlt eine Rechtsgrundlage (und eine Notwendigkeit, wenn ich in der Vergangenheit Zölle/EUSt immer pünktlich gezahlt habe).

Arnd Geschrieben am 27 Juni 2017



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Für uns (AEO-C) war es am einfachsten, den gesamten letzten AEO-Fragebogen zu aktualisieren und komplett einzureichen. So ist es nachher einfacher, das AEO-Monitoring fortzuführen.

Dabei haben wir die gegenüber der letzten Einreichung geänderten Passagen netterweise farblich markiert.

eaglestef Geschrieben am 27 Juni 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Danke für Euer Feedback.

Bzgl. der Steuer ID hat mir mein HZA mitgeteilt, dass bzgl. dieses Punktes eine Fristvrlängerung z.B. dem 31.12.2017 gewährt wird. Die anderen Daten müsen allerdings vorher geliefert werden.

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