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Zollprüfung Präferenz


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


schmittchen83 Geschrieben am 27 Juni 2017



Dabei seit
27 Juni 2017
2 Beiträge
Hallo liebe Forum Mitglieder,

Ich habe zum Jahreswechsel in einem kleinen Handelsunternehmen angefangen.
Dort habe ich die Export Abwicklung übernommen. Grundkentnisse waren vorhanden
und ich habe zwei Seminare zum Thema besucht und fühle mich recht sicher in dem was ich tue.
Das Unternehmen ist Ermächtigter Ausführer und im A&O bin ich als Gesamtverantwortlicher eingetragen.
Den entsprechenden Rechnungstext ersetzt eine EUR1.
Ich mache den Job mit gutem Gewissen und ich glaube auch korrekt.
Nun zur Problematik:
Konkret geht es um den Handel mit Nahost (etwa ein Drittel des Umsatzes der Firma).
Vor wenigen Wochen kam eine Zollprüfung für eine bestimmte Sendung (wohl vom Zoll im Empfängerland beauftragt)
Die Sendung war vor meiner Zeit, im November 2016 von meinem Vorgänger abgewickelt worden.
Auf den ersten Blick, eine normale Sendung. ABD, Packliste und die Handelsrechnung mit dem Aufdruck der die EUR1 ersetzt, waren in der Ablage.
Bei der Prüfung stellte sich heraus, das nicht eine Position präferenzberechtigt war. Es waren zwar "Made in Germany"
bzw. "Made in EU" Artikel, jedoch lag nicht eine Lieferantenerklärung mit Präferenzberechtigung vor.
Die Artikel waren nicht als "Nicht-Präferenzberechtigt"in der Handelsrechnung gekennzeichnet.
Also so ziemlich alles falsch gelaufen. Der Prüfer ist hellhörig geworden und hat eine genauere Zollprüfung für August/September angekündigt.
Nach genauerem Betrachten war mir schnell klar, dass nahezu jede Sendung für Nahost in den vergangenen Jahren falsch abgewickelt wurde.
Ich gehe davon aus, dass bei der anstehenden Prüfung viele dieser falschen Sendungen auftauchen werden.
Wie verhalte ich mich jetzt? Welche Strafen drohen der Firma oder sogar mir selbst? (es war ja vor meiner Zeit. Mein Vorgänger ist nicht mehr im Unternehmen)
Ich bin etwas beunruihigt und würde mich über eure Meinungen, Vorschläge und Erfahrungen freuen.

Herzliche Grüße

Schmittchen83

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Chev Geschrieben am 27 Juni 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Das Kind scheint im Brunnen zu sein. Ich denke, dass jetzt nur noch "Ergebnis-Kosmetik" möglich ist, was heißen könnte, dass sämtliche Vorgänge in einem selbst gesteckten Zeitraum ermittelt und bewertet werden. Unstimmigkeiten auflisten und ggf. noch vor dem Prüfungstermin oder am Prüfungstermin im Rahmen einer Selbstanzeige dem Zoll vorlegen. Wie das genau abläuft, kann ich nicht sagen - habe nur davon gehört. Unterstützung evtl. durch einen Berater heranziehen.

Je nach Entscheidung müssen unberechtigt vergebene Begünstigungen im Empfangsland nachgezahlt werden.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des vorangegangen Mitarbeiters kann dieser ggf. noch mit in die Haftung genommen werden. Ob diese persönliche Haftung zollseitig schon vom Amtswegen aufgenommen wird oder, ob der Betrieb zunächst für seine Mitarbeiter haftet und die Haftung intern weitergeben muss, kann ich leider auch nicht genau sagen - aber sicherlich kann ein Rechtsexperte näheres ermitteln.

My.Pref Geschrieben am 28 Juni 2017



Dabei seit
21 Juni 2017
2 Beiträge
Kann mich nur Chev anschließen ("Kind im Brunnen"), aber ziehe jetzt sofort eine Beratungsfirma bzw. Kanzlei mit ins Boot.
Versuche noch von Deinen Lieferanten rückwirkende LLEs (mit UZK seit 01.05.16 nur noch max. 12 Monate vor Anfertigungsdatum; für Lieferungen davor Einzel-LEs) zu bekommen.

Grundsätzlich können die Prüfer 3 Jahre zurück, aber meine die können auch noch weiter zurückreichendere Fälle ahnden.

Da die Prüfung schon angeordnet ist, bringt u. U. eine Selbstanzeige für die rechtlichen Folgen nichts, aber es gilt auch dem Prüfer bzw. Deinem Chef zu zeigen, dass Du weißt wie es richtig geht und vor allem zukünftig organisatorisch diese Fehler nicht mehr auftreten können.

quack Geschrieben am 28 Juni 2017



Dabei seit
30 Juni 2016
64 Beiträge
schmittchen83 wrote:
Hallo liebe Forum Mitglieder,

Ich habe zum Jahreswechsel in einem kleinen Handelsunternehmen angefangen.
Dort habe ich die Export Abwicklung übernommen. Grundkentnisse waren vorhanden
und ich habe zwei Seminare zum Thema besucht und fühle mich recht sicher in dem was ich tue.
Das Unternehmen ist Ermächtigter Ausführer und im A&O bin ich als Gesamtverantwortlicher eingetragen.
.............. Die Sendung war vor meiner Zeit, im November 2016 von meinem Vorgänger abgewickelt worden.
Auf den ersten Blick, eine normale Sendung. ABD, Packliste und die Handelsrechnung mit dem Aufdruck der die EUR1 ersetzt, waren in der Ablage.
Bei der Prüfung stellte sich heraus, das nicht eine Position präferenzberechtigt war. Es waren zwar "Made in Germany"
bzw. "Made in EU" Artikel, jedoch lag nicht eine Lieferantenerklärung mit Präferenzberechtigung vor. ..........

Wenn man die Im/Exportabwicklung in ein Unternehmen als Gesamtverantwortlicher übernimmt, sollte man, allein schon aus Eigennütz, selber ein Paar Vorgänge "abklopfen" um zu sehen ob irgend etwas im Argen liegt. Da kann man dann
sofort Gegenmaßnahmen ergreifen. Bei einer Zollprüfung fällt das dann "positiv" auf und man ist aus dem Gröbsten
raus. Hier ist es ausgesprochen negativ das man offensichtlich niemals LE's angefordert hat und der Nachfolger
hat das anscheinend auch nicht geprüft.

quack

waldorf Geschrieben am 28 Juni 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Schmittchen83,

1. wenn die Fehler vor deiner Zeit passiert sind, musst du keine persönlichen Konsequenzen fürchten
2. (wie bereits gesagt) versuche noch Lieferantenerklärungen anzufordern oder noch zu finden (-;
3. mögliche Konsequenzen:
a) Abgaben: wenn eure Ursprungserklärungen widerrufen werden, müssen die Empfänger u.U. nachzahlen und wollen von euch wahrscheinlich Schadensersatz
b) EA-Bewilligung: könnte ausgesetzt oder widerrufen werden. Wenn jetzt aber bereits alle Mängel beseitigt sind und entsprechend der Bewilligung gearbeitet wird, wäre das vermeidbar. Aussetzung oder Widerruf darf eben keine Sanktion sein.
c) Sanktionen: Bussgeldverfahren wahrscheinlich. "Selbstanzeige" ist der falsche Begriff, das geht juristisch nur bei einer Steuerhinterziehung
4. (wie bereits gesagt) sucht euch einen Anwalt/Berater, der im Zollrecht kompetent ist. Das würde ich sofort tun, um bereits vor der zu erwartenden Prüfung Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.

eaglestef Geschrieben am 28 Juni 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Chefs wollen bei sowas ja gern Zahlen haben. Schau mal in der Market Access Database was der Unterschied mit Präferenz und ohne Präferenz ist.

Ich kann mich an der Stelle den anderen nur anschließen. Es ist ein ernstes Thema mmit einem starken finanziellen Risiko. Auf alle Fälle einen guten/seriösen Berater mit ins Boot holen. Leider steht es nicht auf der Visitenkarte, ob der gut ist. Zollberater kann sicher jeder nennen.

Chev Geschrieben am 28 Juni 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
waldorf wrote:

"Selbstanzeige" ist der falsche Begriff, das geht juristisch nur bei einer Steuerhinterziehung

Im weitesten Sinne ist es doch aber genau das. "Steuern" - hier in Form von Zöllen - werden im Empfangsland mehr oder weniger "hinterzogen", wenn die "Erklärung" - hier in Form eines Präferenznachweises - nicht korrekt war.

schmittchen83 Geschrieben am 28 Juni 2017



Dabei seit
27 Juni 2017
2 Beiträge
Hallo nochmals,

ich habe mich sehr über die Resonanz, die Ratschläge und Anregungen gefreut.
Das hat mir sehr geholfen. Wir haben am Freitag einen Termin mit einer Kanzlei,
spezialisiert auf Zollrecht. Es gab bereits vorab ein Erstgespräch am Telefon.
Weiterhin werden wir in der Zeit, die uns bis zur Prüfung bleibt, versuchen
so viele LEs zu beschaffen wie nur möglich. Sicherlich werden wir in einzelnen
Fällen trotzdem negativ auffallen, aber ich glaube letztendlich wird es nicht
so schlimm wie befürchtet. Nochmals vielen Dank. Ich werde mich nach der
Prüfung nochmals mit einem Bericht melden.

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