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Präferenzkalkulation


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


rufus10 Geschrieben am 29 Juni 2017



Dabei seit
29 Juni 2017
3 Beiträge
Wir stellen einer Firma in der Schweiz Material zu Lohnarbeit zur Verfügung.
Es handelt sich um Kartonagen, Jumborollen mit beschichteter Folie und Hülsen.
Die Schweizer Firma schneidet die Jumborollen in schmale Streifen und wickelt das geschnittene Material auf die
mitgelieferten Hülsen d.h. aus den großen Jumborollen werden handelsübliche Klebebandrollen. Danach
werden die Klebebandrollen in die mitgelieferten Karton verpackt und wieder zu uns nach
Deutschland geschickt.
Meine Frage ist jetzt ob sich durch die Bearbeitung in der Schweiz etwas an der Ursprungseigenschaft
ändert. Die Jumborollen, die Hülsen und Kartonagen sind deutschen Ursprungs. Es gibt da in unserer
Firma unterschiedliche Meinungen

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Arnd Geschrieben am 29 Juni 2017



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175 Beiträge
Vorausgesetzt, die gelieferten Folien haben präferenzrechtlich EU-Ursprung, haben m. M. die fertigen Kleberollen ziemlich eindeutig Präferenzursprung Schweiz.

Die Bearbeitung geht über die schädlichen Minimalbehandlungenhinaus. Also ändert sich aufgrund der Kumulierung der Ursprung von EU auf CH.

Dies gilt aber nur in der Pan-Euro-Med Kumulierungszone. Hinsichtlich anderer Abkommensländer verliert die Ware Präferenzstatus.

rufus10 Geschrieben am 29 Juni 2017



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29 Juni 2017
3 Beiträge
Arnd

vielen Dank für die Rückmeldung. Hat mir weitergeholfen

eaglestef Geschrieben am 29 Juni 2017



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15 September 2016
82 Beiträge
Ich habe zu dem Sachverhalt folgende Frage:

Um welchen Urprung geht es hier? Den Präferenziellen Ursprung oder den Nicht-Präferenzielen?
Der Nicht-Präferenzielle inkl. Minimalbehandlung ist im UZK geregelt. Da es um eine Bearbeitung
in der Schweiz handelt, wäre meines Erchtens das Schweizer Recht heranzuziehen.

Der Präfernzielle Ursprung ist in den Präfernzabkommen geregelt. In jedem Präferenzabkommen (einsehbar unter www.wup.zoll.de) gibt es einen Artikel dazu. Entspricht allerdings den Link von Arnd.

Der Aussage, dass der präferenzielle Ursprung durch Kumulierung zustande kommt, kann ich so nicht zustimmen.

Im ersten Schritt muss der Schweizer prüfen, ob er die Listenbedinung erfüllt. Hierfür wird er dein Vormaterial sehr wahrscheinlich als Vormaterial ohne Ursprung ansehen. Erst wenn das nicht ausreicht, sollte man zur Kumulierung greifen.
Und jetzt wird es schwierig. Kumulierung geht immer nur, wenn du ihm eine EUR.Med ausstellst und er dir zurück. Dort muss dann auch angekreuzt sein "Kumulierung angewendet mit EU". Jetzt kannst Du das Produkt nur noch sehr eingeschränkt für deine Präferenzkalkulation heranziehen bzw. musst die Präferenzländer in der LLE einschränken. MX darf z.B. nicht aufgeführt werden.

Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit der bilateralen Kumulierung. Bei der bilateralen Kumulierung muss nicht "Kumulierung angewendet mit" angekreuzt werden, aber es darf nicht "keine Kumulierung angewendet" angekreuzt werden. Ob und inwieweit das über ein EUR.1 dann abgewickelt werden kann, bin ich mir unsicher. Diesen Falle hatte ich zum Glück noch nicht, würde mich da aber an mein HZA wenden und das mit denen klären.

Noch ein Hinweis. Da Du ja weißst, was der Schweizer macht und die Preise kennst (Wert des Materials sowie seine Veredelungskosten), kann ich mir vorstellen, dass der dt. Zoll im Zweifelsfall sagt: "Du hättest wissen müssen, dass die Aussage nicht stimmen kann". Das ist allerdings nur eine Vermutung.

rufus10 Geschrieben am 29 Juni 2017



Dabei seit
29 Juni 2017
3 Beiträge
Beim Ursprung der handelt es sich um präfenziellen Ursprung.

Ich war der Meinung, dass die Bearbeitung in der Schweiz nicht über die
Minimalbehandlung hinaus geht. Der Schweizer schneidet unser Material
spult es auf unsere Hülsen und verpackt es in unsere Karton
Dafür ist kein besonders Know-How erforderlich sondern nur die entsprechende
technische Einrichtung.
Ich werde auf jeden Fall unseren Lieferanten in der Schweiz entsprechend informieren
und den Fall auch mit unserem HZA erörtern

Dir auch vielen Dank für deine Mühe.

Arnd Geschrieben am 30 Juni 2017



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Der Zoll verweist heutzutage gerne auf das Ceta-Abkommen mit Kanada, in dem erstmals das steht, was schon lange gängige Sichtweise ist, aber bisher in keiner Vorschrift auftauchte:

Art. 7, Abs. 3, Ursprungsprotokoll Kanada wrote:
Für die Zwecke des Absatzes 1 gilt eine Behandlung als einfach, wenn dafür weder besondere Fertigkeiten noch eigens hergestellte oder dafür installierte Maschinen, Geräte oder Werkzeuge erforderlich sind oder wenn diese Fertigkeiten, Maschinen, Geräte oder Werkzeuge keinen Beitrag zu den wesentlichen Eigenschaften oder Merkmalen des Erzeugnisses leisten.

Ich finde, die geschilderte Behandlung geht weit über die Minimalbehandlung hinaus. Ich würde die Folienrollen vermutlich nicht mit meinem Küchenmesser so zuschneiden können, wie es erwartet wird.
Letztlich entscheiden muss das sicher der Partner in der Schweiz, denn er ist seiner Eidgenössischen Zollverwaltung gegenüber verantwortlich.

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