Ich habe zu dem Sachverhalt folgende Frage:
Um welchen Urprung geht es hier? Den Präferenziellen Ursprung oder den Nicht-Präferenzielen?
Der Nicht-Präferenzielle inkl. Minimalbehandlung ist im UZK geregelt. Da es um eine Bearbeitung
in der Schweiz handelt, wäre meines Erchtens das Schweizer Recht heranzuziehen.
Der Präfernzielle Ursprung ist in den Präfernzabkommen geregelt. In jedem Präferenzabkommen (einsehbar unter
www.wup.zoll.de) gibt es einen Artikel dazu. Entspricht allerdings den Link von Arnd.
Der Aussage, dass der präferenzielle Ursprung durch Kumulierung zustande kommt, kann ich so nicht zustimmen.
Im ersten Schritt muss der Schweizer prüfen, ob er die Listenbedinung erfüllt. Hierfür wird er dein Vormaterial sehr wahrscheinlich als Vormaterial ohne Ursprung ansehen. Erst wenn das nicht ausreicht, sollte man zur Kumulierung greifen.
Und jetzt wird es schwierig. Kumulierung geht immer nur, wenn du ihm eine EUR.Med ausstellst und er dir zurück. Dort muss dann auch angekreuzt sein "Kumulierung angewendet mit EU". Jetzt kannst Du das Produkt nur noch sehr eingeschränkt für deine Präferenzkalkulation heranziehen bzw. musst die Präferenzländer in der LLE einschränken. MX darf z.B. nicht aufgeführt werden.
Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit der bilateralen Kumulierung. Bei der bilateralen Kumulierung muss nicht "Kumulierung angewendet mit" angekreuzt werden, aber es darf nicht "keine Kumulierung angewendet" angekreuzt werden. Ob und inwieweit das über ein EUR.1 dann abgewickelt werden kann, bin ich mir unsicher. Diesen Falle hatte ich zum Glück noch nicht, würde mich da aber an mein HZA wenden und das mit denen klären.
Noch ein Hinweis. Da Du ja weißst, was der Schweizer macht und die Preise kennst (Wert des Materials sowie seine Veredelungskosten), kann ich mir vorstellen, dass der dt. Zoll im Zweifelsfall sagt: "Du hättest wissen müssen, dass die Aussage nicht stimmen kann". Das ist allerdings nur eine Vermutung.