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Besondere Verfahrenscodes von ABD-Positionen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
Chev |
Geschrieben am 10 Juni 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Community,
eventuell wurde das Thema hier schon mal behandelt, aber ich möchte es nochmal neu stellen:
In den einzelnen Positionen von Ausfuhranmeldungen wählt man ja sehr häufig das Verfahren 1000 = Endgültige Ausfuhr - kein vorangegangenes Verfahren.
Jetzt beginnen bereits meine Fragen:
1.
Das generelle Zollverfahren, in welchem ich mich befinde, heißt ja "Ausfuhrverfahren". Warum muss in den Positionen das Verfahren nochmals definiert werden? Bzw.: Welchen Wert hat dieses Kennzeichen für die Behörden und was wird davon abgeleitet?
2.
Im Prinzip kann ich ja in einer Ausfuhranmeldung nur Ware ausführen, welche sich zum freien Verkehr innerhalb der EU befindet, richtig? Warum "muss" dann bei z. B. Handelsware aus einem Drittland das Verfahren 1040 gewählt werden?
Hier wieder die Frage (wie in Punkt 1), wozu diese Information dient. Denn das Einfuhrverfahren dieser zuvor importierten Drittlandsware ist ja bereits abgeschlossen.
3.
Wenn das Feld doch von höherer Bedeutung ist und nicht nur statistischen Zwecken dient - welche Verfahrenscodes außer 1000 und 1040 sind noch gängig? Kann ich hierüber z. B. auch Ware aus einem Zolllager, welche nicht zum freien Verkehr abgefertigt wurde, (wieder) ausführen? Wenn ja, unter welchem Verfahrenscode?
Danke vorab.
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CARGOFORUM PARTNER
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eaglestef |
Geschrieben am 11 Juni 2017
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Zu dem Thema habe ich auch eine Frage, daher würde ich gern die Gelegenheit nutzen und diese Stellen.
Im Merkblatt zur Zollanmeldung gibt es eine Übersicht mit den häufigsten Verfahrenscodes (Anhang 6). Wo finde ich allerdings
eine Übersicht mit allen Verfahrenscodes und nicht nur den wichtigsten?
Ein Link oder ähnliches würde mir schon reichen :)
DANKE!
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Arnd |
Geschrieben am 12 Juni 2017
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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eaglestef wrote: |
... Übersicht mit allen Verfahrenscodes ... |
Im Merkblatt Anhang 6 Abschnitt C stehen die häufigsten Kombinationen.
In Abschnitt A des selben Anhangs stehen alle zweistellige Codes.
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waldorf |
Geschrieben am 12 Juni 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo, das ist eine wirklich gute Frage.
Der Verfahrenscode ist m.E. das wichtigste Feld in einer Zollanmeldung überhaupt, weil ich über den Verfahrenscode dem Zoll mitteile, was ich überhaupt beantragen will. Leider wird dies nirgends vom Zoll mal deutlich erklärt - ein entsprechender Passus im Merkblatt zu Zollanmeldungen ware nicht nur schön, sondern m.E. zwingend erforderlich. Viele Zollbeteiligte meinen deshalb, das das Verfahren nur von statistischem Interesse ist. Ob ich bei einer Ausfuhr (aus dem freien Verkehr) 1000 oder 1040 anmelde, ist zwar noch relativ wurscht. Wenn ich aber aus einem Zollverfahren heraus exportiere und statt 1071 (Ausfuhr aus ZL) die 1000 nehme, kann das schon eine nicht ordnungsgemäße Beendigung mit Zollschuldentstehung sein. Noch wichtiger ist die Anmeldung des richtigen Verfahrenscodes bei der Einfuhr.
Eine vollständige Übersicht aller vierstelligen Verfahrenscodes gibt es m.W. nicht, aber ich denke man kann mit der Übersicht im Merkblatt gut leben, wenn man keine extrem exostischen Verfahren hat.
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TheDispatcher |
Geschrieben am 12 Juni 2017
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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waldorf wrote: |
Hallo, das ist eine wirklich gute Frage.
Der Verfahrenscode ist m.E. das wichtigste Feld in einer Zollanmeldung überhaupt, weil ich über den Verfahrenscode dem Zoll mitteile, was ich überhaupt beantragen will. Leider wird dies nirgends vom Zoll mal deutlich erklärt - ein entsprechender Passus im Merkblatt zu Zollanmeldungen ware nicht nur schön, sondern m.E. zwingend erforderlich. Viele Zollbeteiligte meinen deshalb, das das Verfahren nur von statistischem Interesse ist. Ob ich bei einer Ausfuhr (aus dem freien Verkehr) 1000 oder 1040 anmelde, ist zwar noch relativ wurscht. Wenn ich aber aus einem Zollverfahren heraus exportiere und statt 1071 (Ausfuhr aus ZL) die 1000 nehme, kann das schon eine nicht ordnungsgemäße Beendigung mit Zollschuldentstehung sein. Noch wichtiger ist die Anmeldung des richtigen Verfahrenscodes bei der Einfuhr.
Eine vollständige Übersicht aller vierstelligen Verfahrenscodes gibt es m.W. nicht, aber ich denke man kann mit der Übersicht im Merkblatt gut leben, wenn man keine extrem exostischen Verfahren hat. |
Eine exakte Codeliste für die Verfahrenscodes findet man unter Zoll.de / Codeliste I0100
Den Code 1071 gibt es nicht für die Ausfuhr aus einem Zolllager....
hier ist die Wiederausfuhr zu codieren mit 3171 aus Zolllager,3151 aus der AV etc.
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Chev |
Geschrieben am 16 Juni 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
...Ob ich bei einer Ausfuhr (aus dem freien Verkehr) 1000 oder 1040 anmelde, ist zwar noch relativ wurscht.
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Dann frage ich mich, warum hier zwischen überhaupt differenziert werden muss, wenn die 1040 im "Nirwana" verschwindet.
Habe ich also nichts zu befürchten, auch bei Drittlandsware die 1000 einzusetzen? Das eigentliche Verfahren, nämlich das Ausfuhrverfahren, ändert sich dadurch ja nicht.
Hier nur die Verfahren auswählen zu können, welche letztendlich auch von Bedeutung sind, wäre dann zu einfach gewesen? Nun ja, sei es drum.
Welche wichtigen Verfahren außer 3171 und 3151 kommen denn hier noch in Frage?
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TheDispatcher |
Geschrieben am 19 Juni 2017
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Chev wrote: |
Zitieren:: |
...Ob ich bei einer Ausfuhr (aus dem freien Verkehr) 1000 oder 1040 anmelde, ist zwar noch relativ wurscht.
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Dann frage ich mich, warum hier zwischen überhaupt differenziert werden muss, wenn die 1040 im "Nirwana" verschwindet.
Habe ich also nichts zu befürchten, auch bei Drittlandsware die 1000 einzusetzen? Das eigentliche Verfahren, nämlich das Ausfuhrverfahren, ändert sich dadurch ja nicht.
Hier nur die Verfahren auswählen zu können, welche letztendlich auch von Bedeutung sind, wäre dann zu einfach gewesen? Nun ja, sei es drum.
Welche wichtigen Verfahren außer 3171 und 3151 kommen denn hier noch in Frage? |
Ob Verfahren 1000 oder 1040 angemeldet wird ist nicht wurscht ! Spätestens bei einer Außenprüfung können
solche "Kleinigkeiten" auf den Fuß fallen. Vor kurzem wurde eine Ausfuhranmeldung meinerseits gestoppt mit 1040
Ausfuhranmeldung, der Zöllner wollte tatsächlich den Steuerbescheid für den Importvorgang sehen.
Die weiteren Wichtigen Verfahren sind 2140 - Passive Veredelung , 2300 - vorübergehende Ausfuhr mit den bereits
genannten 1000/1040, 3151/3171...
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waldorf |
Geschrieben am 19 Juni 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Zitat TheDispatcher "Ob Verfahren 1000 oder 1040 angemeldet wird ist nicht wurscht ! Spätestens bei einer Außenprüfung können solche "Kleinigkeiten" auf den Fuß fallen. Vor kurzem wurde eine Ausfuhranmeldung meinerseits gestoppt mit 1040
Ausfuhranmeldung, der Zöllner wollte tatsächlich den Steuerbescheid für den Importvorgang sehen."
Nicht alles, was ein Zöllner fordert (und/oder in irgendwelchen Merkblättern/Dienstanweisungen etc steht), muss richtig und rechtmäßig sein. Ich kenne keine rechtliche Verpflichtung, dass ich bei Ware, die sich im freien Verkehr befindet, eine Nachweispflicht habe, ob diese Ware hier produziert wurde (also 1000 = ohne vorangegangenes Verfahren) oder ob ich die Ware zuvor importiert und abgefertigt habe (also 1040). Deshalb heisst es ja "FREIER VERKEHR" !
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TheDispatcher |
Geschrieben am 20 Juni 2017
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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waldorf wrote: |
Zitat TheDispatcher "[i] Nicht alles, was ein Zöllner fordert (und/oder in irgendwelchen Merkblättern/Dienstanweisungen etc steht), muss richtig und rechtmäßig sein. |
Dem stimme ich zu
waldorf wrote: |
Zitat TheDispatcher "[i] Ich kenne keine rechtliche Verpflichtung, dass ich bei Ware, die sich im freien Verkehr befindet, eine Nachweispflicht habe, ob diese Ware hier produziert wurde (also 1000 = ohne vorangegangenes Verfahren) oder ob ich die Ware zuvor importiert und abgefertigt habe (also 1040). Deshalb heisst es ja "FREIER VERKEHR" ! |
Nur weil du keine rechtliche Verpflichtung kennst muss das nicht bedeuten das es keine gibt !
Da du auf Eigenproduktion oder Import abstellst - das interessiert den Zoll nur sekundär.
Im Verlauf der Risikoanalyse wird der Warenwert in Verbindung der Warentarifnummer geprüft, fällt der
angemeldete Warenwert nicht in den Durchschnittswert +/- Differenzwert erfolgen Rückfragen wegen
Plausibilität des angemeldeten Wertes. Was liegt da näher im 1040´er Verfahren den Warenwert über
den Steuerbescheid zu eruieren...
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waldorf |
Geschrieben am 20 Juni 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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TheDispatcher wrote: |
Nur weil du keine rechtliche Verpflichtung kennst muss das nicht bedeuten das es keine gibt !
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Da hast Du natürlich recht, ich weiss leider auch nicht alles im Dschungel des Zollrecht und ich masse mir das auch nicht an. Es ware aber schön, wenn Du mir eine Rechtsgrundlage nennen könntest. Du wirst erfolglos suchen. Wir haben Gott sei Dank keine russischen Verhältnisse, bei denen du die Referenz zum Import auch bei den folgenden Inlandsgeschäften angeben mußt.
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TheDispatcher |
Geschrieben am 20 Juni 2017
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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siehe UZK Artikel 15 speziell Absatz 1 sowie Absatz 2 a) b)
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Arnd |
Geschrieben am 20 Juni 2017
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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TheDispatcher wrote: |
siehe UZK Artikel 15 speziell Absatz 1 sowie Absatz 2 a) b) |
Was willst du damit sagen?
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Chev |
Geschrieben am 20 Juni 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Möchte auch gerne noch das Stichwort "Zugelassener Ausführer" einwerfen.
Denn bis auf die in der Bewilligung nicht enthaltenen Ausnahmen, wird jegliches ABD automatisiert überlassen - meistens innerhalb weniger Sekunden. Dass ein ABD dennoch korrekt sein muss, ist mir klar. Nichtsdestotrotz ist aber unter diesem Aspekt nochmal die Frage der Erfordernis der Auswahl von Verfahren 1040 zu stellen, da hier ja kein Zöllner im Prozess vor der Überlassung mehr drauf schaut (außer vielleicht im Nachgang nach Überlassung / bei Betriebsprüfungen [?]).
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waldorf |
Geschrieben am 10 Juli 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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TheDispatcher wrote: |
Eine exakte Codeliste für die Verfahrenscodes findet man unter Zoll.de / Codeliste I0100
Den Code 1071 gibt es nicht für die Ausfuhr aus einem Zolllager....
hier ist die Wiederausfuhr zu codieren mit 3171 aus Zolllager,3151 aus der AV etc. |
Hallo Dispatcher,
mit 3171 (statt 1071) hast du natürlich recht. Deine genannte Codeliste I0100 ist aber nur eine Download-Liste, die als Informationsquelle über die 4-stelligen Verfahrenscode für Nicht-IT´ler untauglich ist.
Ich finde leider im gesamten, sehr umfangreichen UZK-Regelwerk keine sinnvoll nutzbare, vollständige Übersicht für den Anmelder. Auch das bisherige "Merkblatt zu Zollanmeldungen" (früher Anlage zu Art. 212 ZKDVO) gibt es so einfach nicht mehr als verbindliche Rechtsquelle. Die Daten zu Zollanmeldungen sind auf 2 Artikel in DA/IA und jeweils 2 Anhänge mit einer Übergangsregelung im TDA zerstückelt. Nutzerfreundlich ist das absolut nicht - gehört für mich eher in die Kategorie "untauglicher Regelungsversuch" )-:
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konitime |
Geschrieben am 19 Juli 2017
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Guten Tag,
öfters erstelle ich Ausfuhren mit mehreren Positionen. Es kommt vor das ich 1000 anmelde für Waren aus der EU mit Nennung des Bundesland (05 Nordrhein Westfalen) oder wenn die Ware aus einem anderen EU Land kommt mit Bundesland Code 99. Wenn die Ware aus nicht EU-Ländern stammt, wird 1040 angemeldet.
Geht die Ware in ein Land wie die Schweiz, kann ich eine EUR.1 erstellen, aber nur für Positionen mit dem Verfahrenscode 1000.
Vielleicht meint Ihr dies?
Lg.
Wilfried
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