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UN 1263 per Postversand


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


BayernJo Geschrieben am 12 Juli 2017



Dabei seit
12 Juli 2017
2 Beiträge
Hallo,

ich bin komplett neu im Thema Gefahrgut und hoffe mir kann schnell jemand helfen.

Wir haben vom Lieferanten eine Palette Gefahrgut UN1263 erhalten. Davon wollen wir jetzt 2 einzelne Kanister mit je 5 Liter per Post zurückschicken. Die Kanister sind noch vom Lieferanten gekennzeichnet. Somit würde ich sagen darf ich sie per Post verschicken , da die Menge je Kanister 5 Liter nicht überschreitet? Liege ich da richtig? und muss ich die Kanister noch in einen Karton packen? weil dann brauch ich neue aufkleber für den Karton.

Hoffe die Angaben sind ausreichend.

Vielen Dank

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 13 Juli 2017



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo, Jo,

das kann Dir am Besten der Lieferant beantworten.

Lass ihn doch das Zeugs abholen. Er kann ja auch die Deklaration ausfüllen...

quack Geschrieben am 13 Juli 2017



Dabei seit
30 Juni 2016
64 Beiträge
BayernJo wrote:
Hallo,

ich bin komplett neu im Thema Gefahrgut und hoffe mir kann schnell jemand helfen.

Wir haben vom Lieferanten eine Palette Gefahrgut UN1263 erhalten. Davon wollen wir jetzt 2 einzelne Kanister mit je 5 Liter per Post zurückschicken. Die Kanister sind noch vom Lieferanten gekennzeichnet. Somit würde ich sagen darf ich sie per Post verschicken , da die Menge je Kanister 5 Liter nicht überschreitet? Liege ich da richtig? und muss ich die Kanister noch in einen Karton packen? weil dann brauch ich neue aufkleber für den Karton.

Hoffe die Angaben sind ausreichend.

Vielen Dank

Versand von Gefahrgut per Postpaket ist generell nicht erlaubt, auch nicht als LQ. Wenn deine Firma regelmäßig
solche Gefahrgüter erhält/verarbeitet solltet ihr eigentlich einen Gefahrgutbeauftragter haben.

quack

BayernJo Geschrieben am 14 Juli 2017



Dabei seit
12 Juli 2017
2 Beiträge
Vielen Dank für die Antworten.

@quack: diesen Job soll ich später übernehmen. Diese Beizen erhalten wir selten und mussten sich auch noch nie zurücksenden.

Habe auf der DHL Seite noch folgendes gefunden, was erlaubt ist:

Klasse 3:

Stoffe des Klassifizierungscodes F1, Verpackungsgruppe I, entzündbare flüssige Stoffe mit
einem Flammpunkt unter 23° C und einem Siedebeginn von höchstens 35° C, bis höchstens 100 ml je Gefäß und höchstens 250 ml je Versandstück,

Stoffe des Klassifizierungscodes F1, Verpackungsgruppe II, entzündbare flüssige Stoffe mit
einem Flammpunkt unter 23° C und einem Siedebeginn von größer 35° C, bis höchstens
1000 ml je Gefäß und höchstens 4000 ml je Versandstück,

Stoffe des Klassifizierungscodes F1, Verpackungsgruppe III, entzündbare flüssige Stoffe
mit einem Flammpunkt von 23° C bis einschließlich 60° C sowie bestimmte hochviskose
Stoffe mit einem Flammpunkt unter 23° C (siehe Anlage A, Unterabschnitt 2.2.3.1.4 des
ADR), bis höchstens 3000 ml je Gefäß und höchstens 6000 ml je Versandstück,

Somit darf ich die Kanister nicht versenden, da 5L drüber sind.

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