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Gueltigkeit von Lieferantenerklaerungen mit neuer DVO


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


der_chri_ger Geschrieben am 27 Juli 2017



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51 Beiträge
Hallo liebes Forum!

Die EU hat die DVO 2017/989 beschlossen bzw. per Mitte Juni in Kraft gesetzt und damit die "Datumsregelung" für LE/LLE entschärft (glaubt Sie zumindest).

Dazu haben sich bei mir jedoch einige Fragen aufgetan, wo ich Euch um Antwort bitte; unsere Kammer blieb da auch eher wage;

- Umfasst dies auch LLE welche bereits ausgestellt wurden? Dh wenn diese nach der alten Datumsregelung ungültig waren, sind diese mit Inkrafttreten der neue Verordnung gültig geworden?

- Muss eine LLE den Zusatzvermerk "gem. DVO 2017/989" tragen um gültig zu sein oder ist es ausreichend wenn die LLE gem. EU Verordnung DVO 2015/2447 ausgestellt wurde? Werden diese automatisch von der Änderung erfasst?

Danke im voraus
der_chri_ger

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Arnd Geschrieben am 27 Juli 2017



Dabei seit
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175 Beiträge
Ich denke

- die neue Regelung gilt nicht rückwirkend sondern erst ab dem 14.06.2017. Davor ausgestellte LLEen müssen den davor gültigen Bedingungen entsprechen.

- die Verordnungsnummer muss nicht aufgeführt sein. Doch wenn eine aufgeführt ist, muss sie auch stimmen.

- was hat die Kammer damit zu tun? Die dubiosen ursprünglichen LLE-Bestimmungen sind doch vom Zoll und müssen von der Kammer für ihre Zwecke (= Ursprungszeugnis) nicht so genau genommen werden. Oder war die Kammer hier nur die Auskunftsquelle?

der_chri_ger Geschrieben am 28 Juli 2017



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14 Juni 2012
51 Beiträge
Danke für die Info!

Das Rechtsservice der Kammer war hier nur Auskunftsstelle auch in Verbindung mit der Ausstellung des UZ.

eaglestef Geschrieben am 30 Juli 2017



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82 Beiträge
Eine Ergänzung zum Austellungsdatum. Die Generalzooldirektion gat einen Erlass erlassen, in dem sie die HZAs/ZAs anweißt großzügig mit "alten" LLEs umzugehen. Siehe Info bei der IHK Stuttgart.

Ich habe bei unserem HZA nachgefragt. Es gibt diesen Erlass. Der ist allerdings nur intern und kann an die Wirtschaftsbeteiligten nicht rausgegeben werden. Was großzügig im Einzelfall heißt ist die zweite Frage. Meiner Meinung nach, würde ich eine LLE akzeptieren, die nach heutigem Recht iO ist, auch wenn sie es vor dem 14.6. nicht war. Im Zweifelsfall hilft nur ein Telefonat mit dem HZA.

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