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Schaden durch Nichtverladung beim Umschlagszentrum (Stückgut)


CSchmidt228 Geschrieben am 03 August 2017



Dabei seit
03 August 2017
3 Beiträge
Hallo,

ich habe eine Frage zur Speditionshaftung.
Wir versenden Stückgut per Spedition an einen Kunden in Deutschland. (nationaler Transport).
Beim Umschlag von mehreren Paletten wurde biem HUB eine Palette stehen gelassen.
Aufgrund der fehlenden Palette konnte am Folgetag eine Montage bei unserem Kunden nicht erfolgen.
Der Monteur berechnet uns nun Kosten für den Abbruch der Montage. Es gab demnach keinen Güterschaden sondern einen reinen Vermögensschaden. Wie bzw. auf welcher Grundlage und mit ggf. welchen Haftungsrenzen kann dieser gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden.

Besten Dank für die Info

CARGOFORUM PARTNER

jarre Geschrieben am 03 August 2017



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

nach meinem Dafürhalten hat der Monteur keinen Anspruch gegen Euch. Denn zwischen ihm und Euch bestand kein Vertrag, und ein gesetzlicher Haftungsanspruch ist nicht ersichtlich. Folglich könntet ihr die Forderung des Monteurs daher als unbegründet zurückweisen.

Der Monteur müsste seine Kosten gegenüber Eurem Kunden geltend machen. Euer Kunde könnte dann diese Kosten Euch gegenüber wegen Pflichtverletzung (Lieferverzug) des zwischen Euch und Eurem Kunden bestehenden Vertrages geltend machen.

Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass Euren Kunden eine Schadensminderungspflicht trifft. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Musste die Montage wirklich abgebrochen werden, oder hätte man nicht warten können, bis die fehlende Palette nachgeliefert wird? War als Liefertermin ein Fixtermin vereinbart? Wenn man hätte warten können und kein Fixtermin vereinbart war, könnt Ihr dies der Schadensersatzforderung Eures Kunden entgegenhalten.

Ihr reicht die Forderung Eures Kunden an die Spedition weiter, deren Fehlverhalten ja die Verzögerung verursacht hat. Diese kann dann ihre Haftpflichtversicherung informieren.

Um die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen Eurerseits gegenüber der Spedition zu hemmen, sollte der Spedition umgehend eine Haftbarhaltung übersandt werden.

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