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Güterschaden und Güterfolgeschaden
CSchmidt228 |
Geschrieben am 03 August 2017
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Dabei seit 03 August 2017 3 Beiträge
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Hallo,
bei einem von uns erteilten Abholauftrag wurde bei Beladung durch den Spediteur die Ware derart beschädigt, dass die Ware nicht verladen werden konnte. Neben dem Güterschaden sind zusätzlich Kosten für die Verunreingung beim Absender (es ist Flüssigkeit ausgelaufen) entstanden. Haftet der Spediteur nur mit 8,33 SZR für den Güterachden oder können auch Kosten für den Güterfolgeschaden geltend gemacht werden (wenn ja auf welcher Basis und mit welchen ggf. Haftungsgrenzen?)
Besten Dank für die Hilfe
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CARGOFORUM PARTNER
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jarre |
Geschrieben am 03 August 2017
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Hallo,
zur Frage der Haftung des Transportunternehmers für Folgeschäden sagt der BGH in seinem Urteil vom 05.10.2006 – I ZR 240/03 folgendes:
"Die vertragliche Haftung des Frachtführers wegen Beschädigung des Frachtgutes umfasst außer bei Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens (...) keine Folgeschäden. Diese sind als weitere Schäden i.S. des § 432 Satz 2 HGB nicht zu ersetzen. Insoweit sind auch außervertragliche Ansprüche gegen den Frachtführer ausgeschlossen."
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