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Ausgangszollstelle Ausfuhr-Anmeldung


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


kitkat Geschrieben am 23 August 2017



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23 August 2017
2 Beiträge
Hallo in die Runde,

ich hätte da mal eine Frage, die mir auch das Durchwühlen von ATLAS-Handbuch, Merkblättern und dem Großteil dieses Forums noch nicht beantworten konnte und hoffe, dass mich hier vielleicht jemand erleuchten kann.


Ich darf mich derzeit als Fachfremde in die Ausfuhr-Anmeldung via Atlas einfuchsen und so weit, so gut - Beteiligten-Konstellationen etc. habe ich jetzt nach ein paar Tagen Foren und Merkblätter durchforsten soweit drauf, zumindest für unsere recht simplen Belange. Nur ein Rätsel bleibt mir noch offen: Die Ausgangszollstelle. Wonach wird die bestimmt? Gibt es irgendwelche festgelegten Zuständigkeiten, die ich nur noch nicht finden konnte? Oder gebe ich einfach irgendeine nahe gelegene zuständige Ausgangszollstelle an und der Spediteur muss sich dann danach richten? Ich bin die alleinige Ansprechpartnerin für alle Logistikprozesse etc., ich weiß mit Sicherheit, dass wir nie Angaben in die Richtung gemacht haben, weder zu unserer bisherigen Zollagentur noch zum Zoll selbst. Der Spediteur hatte im Großteil der Fälle auch nichts mit der Anmeldung zu tun, und doch ist auf allen unseren ABDs eine von drei deutschen Ausgangszollstellen vermerkt. Wer entscheidet also nach welchem Schema, was dort eingetragen wird, sprich was soll ich angeben?

Falls jemand von euch weiß, wie das geregelt ist und mir Auskunft geben könnte, wäre ich super dankbar - es ist zwar nicht unendlich dringend (nächste geplante EX ist ab Werk und der Kunde bzw. sein Spediteur haben noch keinen Mucks in meine Richtung gemacht), aber das Nichtwissen trotz all der Recherche macht mich langsam ein bisschen kirre ;)

Vielen lieben Dank im Voraus!

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waldorf Geschrieben am 23 August 2017



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo kitkat,
lt. Merkblatt zu Zollanmeldungen: "Anzugeben ist die als Ausgangszollstelle im Sinne von Artikel 329 UZK-IA vorgesehene Zollstelle, über die die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen."
Du musst also lediglich die geplante bzw. mögliche Ausgangszollstelle angeben. Bei Luft-/Seefracht ist das idR bekannt, also z.B. der Flughafen Frankfurt oder den Hafen Hamburg. Beim LKW in die CH weiss man aber nicht, ob der Spediteur über Basel oder Konstanz fährt. Da gibt's du eine von beiden an, die am wahrscheinlichsten ist. Konsequenzen hat das keine. Auch die nicht genannte Ausgangszollstelle findet deine Ausfuhranmeldung über die MRN-Nummer/Barcode in ATLAS.

kitkat Geschrieben am 23 August 2017



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23 August 2017
2 Beiträge
Hallo waldorf,

danke für die schnelle Antwort! Das ist gut zu wissen, ich war da jetzt eher vorsichtig, da ich nicht wusste, wie quer sich die Ausgangszollstellen ggf. stellen. Wie sieht das bei dem Transport Grenze aus, sind das auch Soll-Angaben oder muss das definitiv feststehen? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Kunde seine Ware per Luftfracht in die VAE bringen lassen wird und nicht ewig auf ein Schiff wartet, aber solange ich nichts von ihm bzw. dem Spediteur höre, weiß ich es ja nicht mit Sicherheit. Sollte ich da bei ExW-Sendungen lieber immer nachhaken, um auf Nummer sicherzugehen?

waldorf Geschrieben am 25 August 2017



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Auch da hilft das "Merkblatt zu Zollanmeldungen" weiter, einfach mal aufmerksam lesen:
"Hier ist unter Benutzung eines der nachfolgenden Codes die Art des Verkehrszweiges entsprechend dem mutmaßlichen aktiven Beförderungsmittel anzugeben." D.h. auch hier ist keine Änderung notwendig, wenn die Ware statt per Schiff per Luftfracht rausgeht.

TheDispatcher Geschrieben am 25 September 2017



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24 August 2009
196 Beiträge
Ergänzend möchte ich da noch anmerken das diese Vorgehensweise für das zweistufige Ausfuhrverfahren gültig ist.

Beim einstufigen Ausfuhrverfahren muss die Anage der Ausgangszollstelle stimmen.

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