|
|
|
Verfahrenscode 1000/1040/1051
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
SaBae |
Geschrieben am 04 September 2017
|
Dabei seit 18 Juli 2017 6 Beiträge
|
Hallo Forum,
wir sind uns nicht ganz schlüssig wie der richtige Verfahrenscode lautet bei Reparaturen:
Kunde kauft Ware, wir versenden erstmals mit Code 1000.
Der Kunde schickt uns diese defekte Ware aus dem Drittland zurück, unsere Spedition meldet sie dann in Vertretung bei der Einfuhr als Rückwaren an.
Wir reparieren und wollen erneut versenden: ist der Verfahrenscode dann 1040 oder - wie ich es in einer "Anleitung zur Ausfuhranmeldung" der IHK finden konnte - sogar 1051? Die IHK schreibt hier:
Endgültige Ausfuhr von Waren nach Reparatur/Ausbesserung
angemeldetes Verfahren: 10
vorangegangenes Verfahren: 51 (Überführung von Waren in die aktive Veredelung
Noch eine weitere Frage: wie falsch wäre es statt 1040 oder gar 1051, den Code 1000 anzugeben?
Wie wäre der Verfahrenscode wenn sich bei der Reparatur rausstellt, dass die Ware so defekt ist, dass sie nur durch Neuware ersetzt werden kann? Dann geht ja 1040 an sich nicht, da es nicht dasselbe Teil ist.
Vielen Dank
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
TheDispatcher |
Geschrieben am 04 September 2017
|
Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
|
Ausfuhr von Rückware = 1040
Ausfuhr von Ersatzware (wenn Eigenprodukt) = 1000
1051 gibts nicht
|
|
|
|
|
|
MK1985 |
Geschrieben am 04 September 2017
|
Dabei seit 20 September 2015 9 Beiträge
|
Hallo SaBae,
- Abfertigung als Rückware (vorausgesetzt das die Ware nicht älter als 3 Jahre ist )
Ausfuhr nach Reparatur:
Art des Geschäfts: 21 ( Rücksendung von Waren)
(Rücksendung von Waren und unentgeltliche Ersatzlieferungen von Waren, die bereits unter
den Schlüsselnummern 11-14 oder 19 erfasst wurden)
Verfahren: 1040 (nach Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne
steuerbefreiende Lieferung)
- Abfertigung AV-Schein
Art des Geschäfts: 51 (Warensendung nach Lohnveredelung, kein Eigentumsübergang auf den Veredeler)
- Waren, die in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
Verfahren: (3151 nach Überführung in die aktive Lohnveredelung - Nichterhebungsverfahren)
- Abfertigung als Rückware / Ausfuhr als Ersatz
Art des Geschäfts: 22 (Ersatz für zurückgesandte Waren)
Verfahren: 1040
Verfahren 1051 hab ich noch nie gehört?!
(Noch eine weitere Frage: wie falsch wäre es statt 1040, den Code 1000 anzugeben?)
Ich kenne keinen Fall eines Bussgeldes bei Abweichungen in Stelle 3 und 4.
Für Waren, die hier hergestellt werden, ist der richtige Code 1000. Wenn ich in Stelle 3 und 4 auf ein vorangegangenes Verfahren verweise, bezieht sich das m.E. auf die identische Ware, auf die sich Stelle 1 und 2 bezieht und keinesfalls auf Vormaterialien.
Mit freundlichen Grüßen
MK
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|