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Handelsware im Handgepäck
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
sternschnuppe289 |
Geschrieben am 28 August 2017
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Dabei seit 30 Januar 2007 9 Beiträge
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Hallo zusammen,
einer unserer Außendienstler möchte Handelsware im Handgepäck mit nach Brasilien nehmen.
Wir wollten hierzu eine Ausfuhranmeldung bei unserem Zollamt machen und dem Außendienstler die benötigten Unterlagen zukommen lassen.
Jetzt gibt es aber eine Komplikation. Der Außendienstler bekommt die Handelsware direkt nach Hause geschickt.
Wenn wir jetzt die Zollanmeldung über unser Zollamt machen, können wir das Material ja nicht gestellen, da es sich in einem völlig anderen Teil von Deutschland befindet (wir sitzen in Düsseldorf, der Außendienstler bei Peine).
Können wir trotzdem die Zollanmeldung vornehmen? Wenn ja - was müssen wir eingeben/beachten? Der Außendienstler kann die Ware für die Ausfuhr doch bestimmt direkt beim Zoll am Flughafen gestellen und anmelden, oder?!?
Für Hinweise, wie wir hier am sinnvollsten vorgehen, wäre ich sehr dankbar!
Danke und Gruß
Sternschnuppe289
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SaBae |
Geschrieben am 04 September 2017
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Dabei seit 18 Juli 2017 6 Beiträge
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Hallo Sternschnuppe,
immer so ein Thema mit den Außendienstlern, die Ware mit ins Handgepäck nehmen wollen. Es wird hoch und heilig versprochen, dass alles so gemacht wird wie besprochen - und am Ende steht man mit einer nicht abgefertigten MRN da.
Aufgrund dessen würde ich die Ware direkt wie jede andere Ware ab der Firma zum Empfänger senden - so erspart man sich viel Ärger. Ehrlich gesagt sollte es doch wie in dem hier beschriebenen Fall schneller gehen sofort nach Brasilien zu senden statt zum Außendienstler nach Hause und der nimmt dann später ein Flugzeug.
Gruß
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TheDispatcher |
Geschrieben am 04 September 2017
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Wenn Warenwert bis 3000 € dann im einstufigen Verfahren anmelden....
fliegt er über Hannover nach Brasilien ? wenn ja dann Zollamt 5104 anmelden....
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Stefan1531 |
Geschrieben am 11 September 2017
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Variante A) Ihr eröffnet ein zweistufiges Verfahren bei Eurem zuständigen Zollamt (Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, EX-C) und schickt die Sendung erst an den Außendienstler, sobald der Zoll die Beschau durchgeführt oder die Gestellungsfrist abgelaufen ist. Zusammen mit der Ware bekommt der Außendienstler das ABD, das er am Flughafenzoll vorlegt.
Variante B) Ihr eröffnet eine EX-A am Zollamt Eures Außendienstlers und schickt ihn mit Laufzettel und Ware zu seinem Zollamt. Am Flughafenhzoll legt er dann das ABD wieder vor.
Das Problem, das SaBae schildert, liegt allerdings meist nicht am Außendienstler, sondern am Flughafenzoll in der Passagierabfertigung. Der Zöllner in der Passagierabfertigung weiß meist nichts mit einem ABD anzufangen.
Genauso, wie die Mitarbeiter am PAX-Schalter der Meinung sind, daß Lithium-Batterien kein Gefahrgut sind.
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