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Frage zur Ausfuhrbescheinigung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Gast |
Geschrieben am 05 September 2017
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Dabei seit 05 September 2017 1 Beiträge
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Guten Abend,
ich hoffe, ich bin in diesem Forum und in dieser Unterkategorie richtig und ihr könnt mir helfen.
Ich wohne in der Schweiz und möchte mir etwas online in Deutschland bestellen mit Lieferung nach Deutschland.
Dann möchte ich es in die Schweiz einführen und bekomme die Umsatzsteuer wieder.
Nun muss man dafür ja folgendes Formular ausfüllen:
www.zoll.de/SharedDocs...cationFile
Bei Punkt 11/12 wird ja die „Unterschrift des liefernden Unternehmers oder seines Bevollmächtigten“ verlangt. Bloß ist in den ganzen Anleitungen der online Shops nie die Rede davon, dass die das Formular zugeschickt haben wollen, bevor ich zum Zoll gehe. Sondern nur wenn alles bereits abgestempelt ist, soll ich es Ihnen zusenden.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Schönen Abend noch.
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CARGOFORUM PARTNER
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cobra9.0 |
Geschrieben am 06 September 2017
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Vielleicht verstehe ich ja etwas falsch, aber wie wollen Sie in einem online-Shop (!) etwas mit Lieferung in die Schweiz bestellen und sich die deutsche Umsatzsteuer in Reiseverkehr wiederholen? Entweder wird die Ware in die Schweiz von online-Shop direkt geliefert oder Sie kaufen Waren im stationären Handel und führen die Waren im Rahmen Ihrer Rückreise selbst aus.
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waldorf |
Geschrieben am 06 September 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der Schweizer lässt an eine dt. Adresse mit MwSt liefern, macht dann eine private Ausfuhr mit MwSt-Erstattung (19%) und zahlt bei Einfuhr in die CH dort nur 6,5% plus Zölle. Es gibt inzwischen Dienstleister, die dieses Modell professionell anbieten. In Eigenregie wäre mir das zu lästig.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 07 September 2017
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Danke Waldorf für die Erläuterung. Jetzt wird das Bild rund. So ein Aufwand lohnt sich aber wohl nur, wenn es um sich um eine hochpreisige Bestellung handelt.
Gruß
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Stefan1531 |
Geschrieben am 11 September 2017
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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ZollQuest wrote: |
Guten Abend,
ich hoffe, ich bin in diesem Forum und in dieser Unterkategorie richtig und ihr könnt mir helfen.
Ich wohne in der Schweiz und möchte mir etwas online in Deutschland bestellen mit Lieferung nach Deutschland.
Dann möchte ich es in die Schweiz einführen und bekomme die Umsatzsteuer wieder.
Nun muss man dafür ja folgendes Formular ausfüllen:
www.zoll.de/SharedDocs...cationFile
Bei Punkt 11/12 wird ja die „Unterschrift des liefernden Unternehmers oder seines Bevollmächtigten“ verlangt. Bloß ist in den ganzen Anleitungen der online Shops nie die Rede davon, dass die das Formular zugeschickt haben wollen, bevor ich zum Zoll gehe. Sondern nur wenn alles bereits abgestempelt ist, soll ich es Ihnen zusenden. Beispiel Amazon:
www.amazon.de/gp/help/...=201999220
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Schönen Abend noch. |
Steh' ich auf dem Schlauch oder sehe ich da gar keine Frage?
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