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EUR1 für Tunesien


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Riga Geschrieben am 13 September 2017



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9 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich möchte Ware im Wert von 3500 EUR nach Tunesien schicken.
Unser Kunde besteht nun auf eine EUR1, die ich eigentlich ungern ausstellen will, weil ich mich damit noch nie wirklich auseinander gesetzt hab.

Als zugelassner Ausführer müsste doch eigentlich die "Erklärung auf der Rechnung" als Präferenznachweis genügen?

Wie ist das generell mit den EUR1-Dokumenten, müsste ich als ZA bei Wert >6000 EUR eine EUR1 ausstellen?
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das Dokument doch nur im Import-Land genutzt, um Zollvergünstigungen zu bekommen, richtig?

Vielen Dank im Voraus für euere Hilfe!

MfG

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 13 September 2017



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1705 Beiträge
In fast allen Fällen, auch bei Tunesien, ist das so:
- Bis 6000 EUR Ursprungserklärung auf der Rechnung (für alle Ausführer)
- Über 6000 EUR dto., wenn Zugel. Ausführer, ansonsten EUR.1

Wenn dein Kunde eine EUR.1 für Sendungen unter 6000 EUR fordert, kann das zwei Gründe haben:
1. er hat keine Ahnung
2. sein Zollamt hat keine Ahnung (man kann in derartigen Ländern nicht vergleichbares Know-how beim Zoll unterstellen wie hier).
Beide vom Gegenteil zu überzeugen, ist erfahrungsgemäß meistens sinnlos. Eine EUR.1 auszustellen ist nicht so schwierig. Du hast halt den Weg zum Zollamt. Die erforderlichen Nachweise brauchst du als ZA auch.

Riga Geschrieben am 13 September 2017



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12 Oktober 2016
9 Beiträge
Super, vielen Dank für deine Antwort.
Hast mir sehr geholfen!

TheDispatcher Geschrieben am 13 September 2017



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196 Beiträge
mal eine kleine Korrektur:

der ZA =Zugelassener Ausführer darf keine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung abgeben...

das darf lediglich der EA => Ermächtigte Ausführer

HunkyDory Geschrieben am 14 September 2017



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247 Beiträge
Zitieren::

der ZA =Zugelassener Ausführer darf keine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung abgeben...

Ich weiß worauf du hinaus willst, aber deine Aussage könnte Unerfahrene etwas verwirren.

Wie Waldorf schon richtig darlegte, dürfen bis zu einem Wert von EUR 6.000,00 alle Ausführer - auch ZA - eine UE auf der Rechnung abgeben. Über EUR 6.000,00 nur der EA.

betterorange Geschrieben am 14 September 2017



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Ja, die EUR 1 dient dazu im Ankunftsland Eingangsabgaben zu sparen.

Ja, es gibt Freigrenzen, das sollte der Einführer in Tunesien mal abarbeiten.

Chev Geschrieben am 14 September 2017



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10 April 2009
1477 Beiträge
Bei Exporten in Maghreb-Länder würde ich mich grundsätzlich immer so gut es geht an die "Vorgaben" des Kunden halten.

Möchte man also eine EUR.1 bei einem Rechnungswert unter 6.000 EUR haben, so würde ich dem nachkommen.

Ein Dokument wie eine EUR.1 - vom Zoll abgestempelt usw. - hat meiner Meinung nochmal eine andere Aussagekraft als eine selbst erstellte Ursprungserklärung auf der Rechnung. Vielleicht möchte der Kunde genau dies erreichen.

Bei Ägypten gibt es mittlerweile ähnliche "Sondervorgaben" - z. B. dürfen Ursprungs- und Nicht-Ursprungswaren nicht zusammen in einer Rechnung erscheinen.

Riga Geschrieben am 20 September 2017



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12 Oktober 2016
9 Beiträge
Danke nochmals für die Informationen.
Ist es sinnvoll die Bewilligung zum EA zu beantragen, wenn man nur ca. 2-3 solcher Fälle im Jahr hat?
Hab mir hierzu mal das Merkblatt vom Zoll angeschaut und das sieht auf den ersten Blick nicht so kompliziert oder zeitaufwendig aus. Evtl. ändert sich ja das Versandvolumen in den nächsten Jahren und dann hätte ich die Bewilligung schon...

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