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Augenspülflasche durch 0,5L stilles Mineralwasser ersetzt


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Guido04 Geschrieben am 13 September 2017



Dabei seit
29 Oktober 2008
143 Beiträge
Hallo Profis,

ein Unternehmer von uns hat seine abgelaufene Augenspülflasche durch eine 0,5 l, Stilles Mineralwasser, ersetzt!

Hält das eine Polizeikontrolle aus?

Mfg; Guido

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trailerman Geschrieben am 22 September 2017



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
Gegenfrage: wird bei einer Kontrolle die Qualität des Wassers geprüft? Ich habe 1980 beim Ausladen eines Tankwagens Methanol in die Augen bekommen. (Die typische Fall mit den undichten Bodenventilen, den ich aber noch nicht kannte.) Bei mir reichte reines Leitungswasser. Und der Werkssani von DuPont Lülsdorf, der mir die Birne noch unter einen Wasserkran in der Waschkaue gedrückt hat.

Guido04 Geschrieben am 02 Oktober 2017



Dabei seit
29 Oktober 2008
143 Beiträge
Das man mit reinem Wasser die Augen ausspülen kann, war mir ja klar!

Die Frage lautete aber, ob man explezit die Flasche mit MHD Aufdruck braucht oder ob es eine 0,5 Liter Flasche Wasser ohne MHD Aufdruck auch tut!

MfG, Guido

tks67 Geschrieben am 16 Oktober 2017



Dabei seit
12 Mai 2016
10 Beiträge
Hallo,

MHD ist nur dann erforderlich, wenn es sich um sterile Flüssigkeit handelt, die dann ja auch noch versiegelt sein muss. (Kontrollbehörden akzeptieren meist auch abgelaufene, sofern die Spülflüssigkeit nicht offensichtlich unbrauchbar z. B. trübe oder verfärbt ist

Ein stilles Wasser ist als Augenspülflüssigkeit völlig in Ordnung; da die Augenspülflüssigkeit nicht näher definiert wird, muss sie "nur" den Zweck erfüllen.

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