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Ausfuhr aus der EU via EU Drittland
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
KBrossmann |
Geschrieben am 08 Dezember 2015
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Dabei seit 08 Dezember 2015 1 Beiträge
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Ich habe ein Importunternehmen in Kap Verde (nicht EU).
Mein Seespediteur ist in Rotterdam(EU).
Wenn ich nun Ware z.B. aus Italien beziehe, muss nach meinem Verständnis die Ware nicht Umsatz-versteuert werden, da sie letztlich (via Rotterdam) aus der EU exportiert wird.
In der Praxis stellt dies allerdings oft ein Problem dar, da einige Lieferanden auf die Zahlung der UST bestehen. Sie begründen dies damit, dass die Ware über ein EU-Land versandt wird.
In der Praxis wird die Ware an ein Warehouse in Rotterdam geliefert von wo aus es per Seecontainer weiter nach Kap Verde versandt wird.
Was ist nun richtig bzw. wie könnte man das Problem lösen?
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CARGOFORUM PARTNER
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LockeDerBossHB |
Geschrieben am 12 Oktober 2017
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Dabei seit 06 Februar 2017 4 Beiträge
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass du auch der Käufer bist u.o. du für deinen Kunden (nicht ansässig in der EU) die Ware einführst... Da die Ware die EU verlässt, ist der Vorlauf definitiv kostenlos.
Gruß
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Chev |
Geschrieben am 12 Oktober 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1416 Beiträge
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Zitieren:: |
Sie begründen dies damit, dass die Ware über ein EU-Land versandt wird.
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Es ist u. a. davon abhängig, wer die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung durchführt:
Führt diese der Lieferant durch, handelt es sich für ihn um eine Ausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet, welche grundsätzlich UST-befreit ist. Dabei ist es unerheblich, über welche Ausgangszollstelle (Rotterdam, Antwerpen, Hamburg, etc.) die Ware die EU verlässt.
Führt hingegen dein Seespediteur die Ausfuhrabwicklung durch, dann handelt es sich für den Lieferanten um ein sog. innergemeinschaftliches Verbringen (von IT nach NL). Damit fällt die Lieferung unter die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und ist nach diesem Recht zunächst "steuerbar".
Wenn ihr als Kap Verdischer Auftraggeber nun nicht mit einer UST-ID in den Niederlanden registriert seid und diese somit dem Lieferanten nicht vorlegen könnt, dann hat er meines Wissens keine andere Wahl - die Lieferung ist dann steuerpflichtig.
So zumindest meine Denkweise... ggf. sollte nochmal einen Steuerberater konsultiert werden!
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