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Tätigkeit als externer Verkehrsleiter, freiberuflich oder gewerblich ?


Speditions-Forum: Erfahrungsaustausch und Tipps von Spediteuren für Spediteure. Diskussionen über Gehaltsentwicklungen in Speditionen je nach Verkehrsträger und Funktion.


marcopolo Geschrieben am 28 August 2017



Dabei seit
28 August 2017
1 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bzgl. einer Tätigkeit als externer Verkehrsleiter.

Wird diese Tätigkeit aus Sicht des Finanzamts als "freiberufliche Tätigkeit" oder "gewerbliche Tätigkeit" eingestuft?

Ich habe Heute beim Finanzamt angerufen, aber die Mitarbeiterin dort konnte mir keine präzise Antwort geben.

Muss ich also für diese Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung durchführen, oder kann man diese Tätigkeit als "freiberufliche Tätigkeit" ohne eine Gewerbeanmeldung ausüben?

Gruß

CARGOFORUM PARTNER

Exportmanager Geschrieben am 28 August 2017



Dabei seit
09 März 2016
95 Beiträge
Ob Du die Tätigkeit als externer Verkehrsleiter freiberuflich oder mit Gewerbeanmeldung ausüben kannst, sagt dir der Katalog der Freiberufler, nach § 18 EStG. Da der Verkehrsleiter dort namentlich nicht genannt wird gilt zu prüfen, ob er die Voraussetzung als "ähnlicher Beruf" zu den dort genannten erfüllt. Die Voraussetzung für den Freiberufler sind, er übt seine Tätigkeit:

- auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung,
- persönlich,
- leitend und eigenverantwortlich,
- und fachlich unabhängig

aus. Die erbrachte Dienstleistung muss auch "höherer Art" sein. Die Kriterien dafür findest Du in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG).

Vom Gefühl würde ich es als freiberufliche Tätigkeit einordnen. Genaueres kann Dir aber ein Steuerberater sagen. Lass mal wissen was daraus geworden ist.

betterorange Geschrieben am 17 Oktober 2017



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Ein Indiz bei der Prüfung der freiberuflichen Tätigkeit durch Fachleute beim zuständigen Finanzamt ist die akademische Ausbildung. Es geht auch ohne, aber dann wird es richtig schwierig.
Telefonische Auskünfte beim FA helfen da nicht wirklich.
Im Zweifel wird es dann gewerblich.

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