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Gelangensbestätigung Drittland bei Warenwert unter 1000 Euro
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?
SN1990 |
Geschrieben am 18 Oktober 2017
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Dabei seit 18 Oktober 2017 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich bin noch recht neu hier, habe jedoch gleich mal eine Frage zu dem Thema Gelangensbestätigung in Drittländern.
Beispiel Fall: Warenwert unter 1000,-€ (also ohne ABD)
Normalerweise kann ich das erledigte ABD als Alternative zur Gelangensbestätigung nutzen. Wie ist das allerdings in den Fällen, bei denen der Auftragswert unter der Pflichtgrenze für die Erstellung eines ABDs liegt? Muss ich dann meinen Spediteur damit beauftragen, mir eine Gelangensbestätigung zukommen zu lassen? Oder bleiben mir in dem Fall noch andere Möglichkeiten?
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waldorf |
Geschrieben am 18 Oktober 2017
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der Begriff "Gelangensbestätigung" und Drittland passt nicht zusammen. Eine Gelangensbestätigung gibt es nur bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, also innerhalb der EU.
Die Info, die du suchst, liefert Dir jede IHK-Homepage. z.B.: www.stuttgart.ihk24.de...en/3011320
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SN1990 |
Geschrieben am 18 Oktober 2017
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Dabei seit 18 Oktober 2017 2 Beiträge
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waldorf wrote: |
Der Begriff "Gelangensbestätigung" und Drittland passt nicht zusammen. Eine Gelangensbestätigung gibt es nur bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, also innerhalb der EU.
Die Info, die du suchst, liefert Dir jede IHK-Homepage. z.B.: www.stuttgart.ihk24.de...en/3011320 |
Vielen Dank für diese Information.
Dann haben wir da etwas falsch Verstanden, im Gespräch mit dem Steuerberater.
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Chev |
Geschrieben am 18 Oktober 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Die sog. "Ausfuhrbescheinigung", welche hier sicherlich gemeint ist, sollte in diesem Fall vom Spediteur erbracht und euch zur Verfügung gestellt werden können. Diese dient dann ggü. Behörden als Ersatznachweis zum fehlenden Ausgangsvermerk.
Jedoch würde ich bei jeder Exportsendung, auch bei denen unter 1.000 EUR, eine Ausfuhranmeldung abgegeben, um auch in diesen Fällen den AGV zu bekommen.
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