Rechnung wegen Ausfall der Anschlussfracht
Kermet |
Geschrieben am 27 Oktober 2017
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Dabei seit 27 Oktober 2017 1 Beiträge
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Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt :
Ein Spediteur hat eine Komplettladung übernommen. Beim Empfänger musste er 6 Stunden auf die Entladung warten.
Das er nun Standgeld berechnen will, ist nachvollziebar.
Er möchte aber auch noch eine angeblich dadurch entgangene Anschlußfracht berechnen.
Ist das rechtens ? Gibt es da laut AdSp oder HGB irgendwelche Grundlagen ?
VG
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jarre |
Geschrieben am 28 Oktober 2017
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Nein, das ist nicht rechtens. Die das Standgeld regelnde Vorschrift des § 412 Abs. 3 HGB schneidet Schadensersatzansprüche ab (Kolller, Kommentar zum Transportrecht, § 412 HGB Rn. 60).
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