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Zollanmeldung zweistufiges Verfahren an der Ausgangszollstelle Flughafen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Privatjet2000 |
Geschrieben am 03 November 2017
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Dabei seit 03 November 2017 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgende Frage zu einem Aktuellen Fall.
-Unser Kunde hat 5 Packstücke, 200 Kg (DGR).
-Wir holen die Sendung ab und verpacken sie am Flughafen um da sie noch nicht DGR gerecht verpackt wurde.
-Nach dem umverpacken haben wir 2 Packstücke, 210 Kg.
Aus diesem Grund haben wir über unser Verzollungsbüro eine MRN am Flughafen erstellen lassen und nicht wie üblich beim Binnenzollamt.
Der Zoll am Flughafen hat uns diesen Vorgang abgelehnt, aussage des Zuständigen Zollbeamten: es ist doch egal ob die MRN und der Luftfrachtbrief übereinstimmen. Es liegt aus diesem Grund kein besonderer umstand vor dies über die Ausgangszollstelle zu erledigen.
Ich habe mal (vor Jahren) gelernt, dass eine Ausnahme besteht, wenn ein gültiger Lagervertrag oder eine Veränderung der Sendung vorliegt (was in der Vergangenheit auch schon vor kam und reibungslos abgelaufen ist).
Da Zoll nicht mein Spezialgebiet ist, habe ich die entsprechenden Artikel im UZK nicht finden können.
Hat hier jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen ?
Vielen Dank für eine Antwort vorab!
LG
Privatjet :)
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 03 November 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Es liegt aus diesem Grund kein besonderer umstand vor dies über die Ausgangszollstelle zu erledigen.
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Stichwort "einstufiges Ausfuhrverfahren". Die Wertgrenze liegt bei 3.000 EUR - alles, was drüber ist, muss im zweistufigen Ausfuhrverfahren abgewickelt werden.
"Besondere Umstände", die für das einstufige Verfahren vorliegen müssen, sind mir nicht bekannt. Beträgt der Warenwert max. 3.000 EUR, kann die Ausfuhranmeldung laut UZK direkt bei einer dt. Ausgangszollstelle abgegeben/gestellt werden.
Siehe Infos & Kriterien hier: Link
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Privatjet2000 |
Geschrieben am 06 November 2017
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Dabei seit 03 November 2017 2 Beiträge
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Hallo Chev,
vielen Dank für die Antwort.
Daliegt das Problem (hatte ich nicht dazu geschrieben) 16.000,00 EUR Warenwert.
Die Sendung wurde in FRA Umberpackt. Es haben sich die Packstückanzahl und das Gewicht verändert, weshalb wir die Sendung hier beim Zoll anmelden wollten.
LG
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Chev |
Geschrieben am 06 November 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ihr könnt ja die Sendung dennoch aus FRA heraus - also nach dem Umpacken - anmelden, dann jedoch - aufgrund des zu hohen Warenwertes - zunächst bei der für euren Bezirk zuständigen Ausfuhrzollstelle mit Gestellungsort an eurem Lager.
Dann läuft ja quasi nichts anders - nur, dass der Datensatz der Ausfuhranmeldung zunächst "wo anders" hingesendet wird.
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Stefan1531 |
Geschrieben am 14 November 2017
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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noch anders, ganz einfach:
1. ursprüngliches Ausfuhrzollamt informieren
2. unter Angabe der MRN die Umstände erläutern
3. neues ABD erstellen als EX-C (geht nach Absprache am selben Tag mit 5-Minuten-Gestellungszeit), unter "Bemerkungen" vermerken "Ersatz für MRN...., da Packstückanzahl und Gewicht geändert wurden"
4. ursprüngliche MRN löschen/stornieren
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