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CMR Frachtbrief Pflicht


AnjaUnterwegs Geschrieben am 08 November 2017



Dabei seit
08 November 2017
1 Beiträge
Hallo,

ich brauche bitte eine Info. Bei einem Transport nach England bzw. grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr ist doch der CMR Frachtbrief Vorschrift? Ich bin der Meinung ja, aber der Spediteur sagt nein. Er schickt den Fahrer ohne CMR-Frachtbrief los.
Es ist kein Werksverkehr. Der arme Fahrer hat lediglich die Kopie der EU Lizenz dabei und die Frachtbriefe / Lieferscheine für die Empfänger in England. Er fährt wöchentlich. Nun möchte ich dem armen Kerl nichts falsches sagen, der möchte sich aber absichern, zumal es in dieser Spedition wirklich seltsam zugeht.

Vielen Dank für Eure Hilfe

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HunkyDory Geschrieben am 10 November 2017



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Wenn ich Art. 4 der CMR-Bedingungen richtig verstehe, dann handelt es um eine Kann-Vorschrift.

"Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die
Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefes berührt weder den Bestand noch
die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, der den Bestimmungen dieses Übereinkommens
unterworfen bleibt."


Fazit: ein CMR-Frachtbrief muss nicht unbedingt ausgestellt werden, die Vorschriften kommen trotzdem zur Anwendung.

Chev Geschrieben am 11 November 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Das Thema "CMR-Frachtbriefzwang ja oder nein" ist meiner Meinung nach nicht klar geregelt. Den Artikel 4 deuten einige Rechtsexperten so, dass der CMR-Frachtbrief tatsächlich fehlen "darf". Unterm Strich sagt der o. g. Wortlaut jedoch nur aus, dass die CMR, sofern anwendbar, auch ohne Vorhandensein eines CMR-Frachtbriefes, definitiv Gültigkeit haben.
Eine generelle Freigabe dazu, den CMR-Frachtbrief nicht auszustellen, ist dieses meiner Meinung aber nicht.

Ich denke, es ist Auslegungssache, ob das Ausstellen nun zwingend ist.

Die meisten Spediteure/Frachtführer bestehen allerdings auf Ausstellung oder erstellen den Frachtbrief selbst, da dieser in vielen Ländern eine verkehrs- und/oder zolltechnische Bedeutung hat. Sprich: Bei evtl. Kontrollen und fehlendem Frachtbrief könnten evtl. Bußgelder verhängt werden oder evtl. zollseitige Abwicklungsprobleme auftreten.

MagNet-99 Geschrieben am 13 November 2017



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo zusammen,

ich verstehe bei @AnjaUnterwegs erstmal nicht, warum der Spediteur den CMR-Frachtbrief erstellen soll. bzw. würde das nur verstehen wenn es sich um Sammelgut des Spediterus handelt. Bei FTL würd ich mir als Frachtführer immer vom Verlader einen CMR erstellen lassen.

Als Verlader hat der CMR für mich einen großen Vorteil, ich kann nämlich nach Artikel 12 über die Ladung verfügen. Man stelle sich vor, der Transport nach z.B. Spanien läuft und ich erfahren am Tag vor der Zustellung, das der Empfänger insolvent ist. Dann möchte ich die Zustellung stoppen und das gelingt ganz hervorragend wenn ich meine CMR-Kopie mit der Adresse und Unterschrift des Frachtführers drauf habe.


Gruss
MagNet-99

cobra9.0 Geschrieben am 13 November 2017



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Also, ich bin der Auffassung, dass man bei dem Thema trennen muss, zwischen der vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Ebene. Die CMR regelt ausschließlich das privatrechtliche Verhältnis des Beförderungsvertrages zwischen Frachtführer und Absender/Empfänger. Und dieses Verhältnis wird nicht davon Beeinflusst, ob nun ein Frachtbrief vorliegt oder nicht. Das hatte HunkyDory ja auch schon geschrieben.

Was die öffentlich-rechtliche Ebene angeht, so hat die CMR darauf keinen Einfluss. So muss z.B. in Deutschland, sofern die Beförderungen den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes unterliegen, ein Begleitpapier (das kann auch ein Frachtbrief sein) oder ein sonstiger Nachweis mitgeführt werden, der Angaben über das beförderte Gut, den Be- und Entladeort sowie den Auftraggeber enthalten. Details dazu findet man sicherlich auf der Webseite des BAG.

Was die öffentlich-rechtliche Ebene in England angeht, so wird es dort sicherlich ähnliche Regelungen der dort zuständigen Behörde geben. Details kenne ich aber nicht.

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