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Ermächtigter Ausführer


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Danijel1984 Geschrieben am 29 Oktober 2017



Dabei seit
29 Oktober 2017
8 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bin bei meiner Firma der Verantwortliche ür die Beantragung des Status als Ermächtigter Ausführer.
Bei der Erstellung der Arbeits- und Organisationsanweisung stellt sich mir die Frage was das HZA genau haben möchte. Bisher wird bei uns im ERP eine Stückliste aller gekauften Einzelteile der zu exportierenden Maschine samt Preisen erstellt. Dabei wird vermerkt, ob die Ware EU-Ursprung hat. Dies wird durch LE/LLE nachgewiesen. Im Anschluss ziehen wir uns die Liste in ein Excel Sheet und wenden das entsprechende Abkommen an und berechnen den Wert der VmU.
Reicht eine solche Vorgehensweise prinzipiell aus oder möchte das HZA eine komplett automatisierte Präferenzkalkulation?
Wir sind im Sondermaschinenbau tätig und exportieren nicht täglich Maschinen. Daher ist eine Präferenzkalkulation, die teilweise händisch vorgenommen wird für uns zeitlich verkraftbar. Zudem haben wir bei uns pro Maschine mehrere hundert/tausend Bauteile verbaut. Für die Präferenzkalkulation reichen meistens jedoch 5-10 LE/LLE, die kostenmäßig den Großteil der Kosten verursachen.
Ferner wüsste ich gerne, wie lange das HZA für eine Bewilligung benötigt.

Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe.

Grüße
Danijel

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 30 Oktober 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Im Anschluss ziehen wir uns die Liste in ein Excel Sheet und wenden das entsprechende Abkommen an und berechnen den Wert der VmU.
Reicht eine solche Vorgehensweise prinzipiell aus oder möchte das HZA eine komplett automatisierte Präferenzkalkulation?

Sollte reichen. Möchte sogar behaupten, dass dieses zum Großteil immer noch die gängige Praxis ist.
Die Unterlagen werden dann gedruckt und/oder anderweitig abgelegt und können bei einer Prüfung herangezogen werden.

Zitieren::

Für die Präferenzkalkulation reichen meistens jedoch 5-10 LE/LLE, die kostenmäßig den Großteil der Kosten verursachen.

Diese herausgesuchten LE/LLE am Besten ebenfalls zum Vorgang (Kalkulationsunterlagen) in Kopie beifügen.

Wenn ihr genügend Wertschöpfung drin habt (Spanne zwischen Materialkosten und [Verkaufs-]/Ab-Werk-Preis) und die Listenregel bereits allein dadurch erfüllt wird, müssen keine weiteren VmU durch LE/LLE nachgewiesen werden.
Aber auch das muss dokumentiert sein durch entsprechende Kalkulationsunterlagen.

Zitieren::

Ferner wüsste ich gerne, wie lange das HZA für eine Bewilligung benötigt.

Im Zweifelsfall dort nachfragen. Kann auch nicht schaden, bereits vor Antragstellung schon mal Kontakt + evtl. Fragen und Unklarheiten mit denen aufgenommen zu haben.

Besten Gruß
Chev

eaglestef Geschrieben am 02 November 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Hi,

Ich kann mich Chev nur anschließen. Es gibt Muster für die AundO im Internet. Einfach mal bei der IHK auf der Seite schauen. Wichtiger Hinweis, den ich von einem Zöllner habe "Bitte Muster aus der Überschrift entfernen. Macht keinen guten Eindruck". Laut ihm kommt das häufiger vor als man denkt.

Einfach an den eigenen Betrieb/Abläufe anpassen. Ein Telefonat ist empfehlenswert, da die Sachbearbeiter bei den HZA sehr unterschiedlich sind. Manchen reichen 6 Seiten oder wollen eine kl Doktorarbeit. Wenn die AubdO beim
HZA ist, hat e meist 2-4 Wochen gedauert. Eine automatisierte Kalkulation ist nicht verbindlich. Aber es sollte natürlich in der AundO beschrieben sein, wie ihr LLEs anfordert, prüft, weiterverwendet und archiviert. Ein Satz "wir prüfen die LLE auf Richtigkeit wird oft beanstandet. Der Zöllner will gern hören, was ihr prüft. Hier ist aber jeder Sachbearbeiter anders.
Ihr solltet was zum INF.4 schreiben, wie ihr die Präferenzkalkulation durchführt, dass ihr ggfs. eine vZTA beantragt, wegen der ZTN, .... Der Satz auf der Rechnung je Ursprungspeotokoll verwendet, da sich diese teilweise unterscheiden. Falls ihr die gleichen Teile mit und ohne Ursprung bezieht, dann werden die getrennt gelagert und bekommen unterschiedliche Artikelnummern, ...

Ich hoffe, dass dir das als erste Idee reicht.

VG

Danijel1984 Geschrieben am 13 November 2017



Dabei seit
29 Oktober 2017
8 Beiträge
Ich lese im Merkblatt ermächtigter Ausführer von der Generalzolldirektion, dass man diese Muster vermeiden soll. Soll man das Ganze doch nicht so eng sehen und das Muster nutzen?

waldorf Geschrieben am 14 November 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
"Copy and paste" funktioniert mit den Muster-A&O nicht. Es sei denn, man arbeitet tatsächlich so wie dort beschrieben. Aber man kann sie ggf. als Basis benutzen und an seine eigenen Anforderungen anpassen.
So wie du deine Ursprungsprozesse schilderst, ist das ja sehr übersichtlich und deine A&O kann sehr schlank sein.

eaglestef Geschrieben am 14 November 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Ich kann nur Waldorf zustimmen. Es ist eine Orientierung und sicherlich können auch Teile übernommen werden.

Der Sachbearbeiter beim HZA ist natürlich nicht begeistert, wenn er eine Muster AundO bekommt. Vorallem wenn "Muster" noch nicht mal auf dem Deckblatt entfernt wird.

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