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Lieferantenerklärung
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Danijel1984 |
Geschrieben am 24 November 2017
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Dabei seit 29 Oktober 2017 8 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir haben zur Zeit ein problem mit dem Zoll. Dieser fordert bei einigen unserer Lieferantenerklärungen, dass diese uns als Adressaten aufgeführt haben müssten sowie einen HS-Code der gelieferten Ware. Widerspricht dies nicht der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (abrufbar unter: www.zoll.de/SharedDocs...ile&v=11). Dort finde ich nichts entsprechendes, so dass unsere LE eigentlich korrekt sein müssten.
Weiß jemand Rat.
Vielen Dank!
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CARGOFORUM PARTNER
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HunkyDory |
Geschrieben am 24 November 2017
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Handelt es sich um Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft?
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Chev |
Geschrieben am 25 November 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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In den Fußnoten zu den auszufüllenden Feldern des LLE-Vordruckes (siehe hier) nach DVO (EU) 2015/2447 heißt es:
" (1) Bezeichnung./ (2) Handelsübliche Bezeichnung auf Rechnungen z. B. Modellnummer."
"Die allgemein verständliche Warenbeschreibung ist vorgesehen, damit die Erklärung dem konkreten Warenbezug zugeordnet werden kann. Die Angabe der Positions-, Unterpositions- oder Warennummer ist keine Pflicht, hilft aber dem Kunden erheblich weiter.[.....]"
" (3) Name der Firma, an die die Waren geliefert werden."
--> hier würde ich immer die komplette Adresse der Firma angeben, an welche die Waren geliefert wurden - auch, wenn die Erfordernis der Empfängerangabe sich hier ausschließlich auf LLE's bezieht.
Bei LE's ist diese Empfängerangabe in der Tat nicht vorgesehen, eine Angabe kann jedoch sicherlich auch hier nicht schaden.
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Danijel1984 |
Geschrieben am 27 November 2017
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Dabei seit 29 Oktober 2017 8 Beiträge
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Hallo,
es handelte sich um Einzellieferantenerklärungen. Ich schreib den Herrschaften vom Zoll, dass die Lieferanten uns auf die Durchführungsverordnung hingewiesen haben und wir somit nicht wüssten, was der Zoll von uns will.
Daraufhin war alles OK. Ich glaube die wollten uns testen...
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eaglestef |
Geschrieben am 27 November 2017
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Dabei seit 15 September 2016 82 Beiträge
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Oder der Zoll hat keine Ahnung. Halte ich für realistischer.
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