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Lieferung von Drittland (Schweiz) in Drittland (Mazedonien) präferenzberechtigt?


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Nicolas1973 Geschrieben am 11 Januar 2018



Dabei seit
11 Januar 2018
2 Beiträge
Hallo zusammen,
unser Lieferant sitzt in der Schweiz und wir möchten gerne Ende Januar eine Maschine (Wert über EUR 100.000) direkt von dem Schweizer Lieferanten an unser Tochterwerk in Mazedonien liefern lassen.

Für die Maschine kann der Schweizer Lieferant (= ermächtigter Ausführer) den entsprechenden Ursprungsvermerk auf der Ausgangsrechnung bzw. Zollrechnung an unser Werk in Mazedonien angeben. Kann unser Werk in Mazedonien den Zollvorteil hier nutzen, d.h. kann quasi das Drittland Schweiz an das Drittland Mazedonien diesen Ursprungsvermerk angeben oder ist dies nur von einem EU-Mitgliedstadt, z.B. bei der Lieferung deutsche Firma zu Firma in Mazedonien möglich? D.h. wir müssten die Maschine erst nach Deutschland holen und mit dem regulären Lieferverkehr (wöchentlich) an unser Werk nach Mazedonien ausliefern? Wir sind ebenfalls Ermächtigter Ausführer und könnten somit auch bei der Maschine Schweizer Ursprung angeben (dies haben wir von dem Lieferant bestätigt bekommen).

Der Kaufvertrag ist allerdings zwischen der Schweizer Firma und unserer deutschen Firma zustande gekommen. Auf wen müsste die Schweizer Firma die Zollpapiere ausstellen? (Auftraggeber = Deutsche Firma oder Warenempfänger = Firma in Mazedonien).

Vielen Dank bereits im Voraus.

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Chev Geschrieben am 11 Januar 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

hier muss man zwischen verschiedenen Sachverhalten differenzieren.

Zitieren::

Kann unser Werk in Mazedonien den Zollvorteil hier nutzen, d.h. kann quasi das Drittland Schweiz an das Drittland Mazedonien diesen Ursprungsvermerk angeben...?

Nicht nur die EU hat mit vielen Drittländern Präferenzabkommen geschlossen sondern auch diverse Drittländer untereinander.
So auch die Schweiz mit Mazedonien. Zollvorteile dürfen also auch hier genutzt werden. Diesen direkten Weg halte ich hier für am sinnvollsten.

Zitieren::

D.h. wir müssten die Maschine erst nach Deutschland holen und mit dem regulären Lieferverkehr (wöchentlich) an unser Werk nach Mazedonien ausliefern? Wir sind ebenfalls Ermächtigter Ausführer und könnten somit auch bei der Maschine Schweizer Ursprung angeben (dies haben wir von dem Lieferant bestätigt bekommen).

Dann verändert sich das Ganze. Ihr seid dann Ausführer und die präf. Erklärung muss von euch erbracht und nachgewiesen werden. Das ist hier nicht ganz einfach, denn hier greifen besondere Regeln und Voraussetzungen, da es sich nicht um präf. EU-Ware sondern um ein Erzeugnis aus CH handelt (Stichwort: "Pan-EUR-Med-Zone"). Eine Möglichkeit ist es dennoch.

Zitieren::

Der Kaufvertrag ist allerdings zwischen der Schweizer Firma und unserer deutschen Firma zustande gekommen.
Auf wen müsste die Schweizer Firma die Zollpapiere ausstellen?

Diese Frage muss der Lieferant aus CH beantworten. Wenn er "EA" ist, sollte er seine Möglichkeiten und Vorschriften kennen.
Wahrscheinlich wird er eine RG mit euch als Auftraggeber (=Firma DE) und Warenempfänger = "Werk MK" erstellen.

I. d. R. wird die präf. Ursprungserklärung eines EA auf der Rechnung abgegeben. Falls nicht möglich, können auch andere Handelsdokumente (z. B. Lieferschein) oder eine WVB (EUR.1/EUR-MED) genutzt werden.

waldorf Geschrieben am 12 Januar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ergänzend zu Chev:
Bei Direktlieferung von CH nach MK muss auch dieses Abkommen genutzt werden. Das Abk. EU-MK ist hier nicht anwendbar. Dann sollte man abklären, in welcher Form der Ursprungsnachweis zu erbringen ist, insbesondere weil Rechnungs- und Warenempfänger abweichen.

Bei Belieferung über DE gilt das Abk. EU-MK und du hast Identität zw. Rechnungs- und Warenempfänger. Das dauert vielleicht etwas länger und hat ggf. höhere Transportkosten. Voraussetzung ist eine Kumulation, die es erlaubt, Schweizer Ware als Ursprungserzeugnis i.S.d. Abk. EU-MK zu betrachten. Das habe ich nicht geprüft.

Aber wichtigste Entscheidungsgrundlage: wie hoch wäre die Zollersparnis in MK ?

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