|
|
|
Bekannte Versender Sicherheitsprogramm 5.0 Allgemeine Grundsätze
Mikkali |
Geschrieben am 16 Januar 2018
|

Dabei seit 25 April 2012 40 Beiträge
|
Hallo,
ich halte derzeit die neue Vorlage für das "Bekannte Versender-Sicherheitsprogramm" in der Version 5.0 in den Händen.
Auf Seite 3 sind wie üblich die Aussagen zu den Allgemeinen Grundsätzen zu finden.
Der folgende Einschub ist dabei neu:
(...) Des Weiteren muss der Versand der Luftfracht/Luftpost auf eigene Rechnung erfolgen, d.h. das zugelassene Unternehmen muss das gesamtunternehmerische Risiko tragen"
Unser Unternehmen verkauft seine Ware fast ausschliesslich auf exw-Basis. Auf Druck unserer asiatischen Kunden haben wir vor 4 Jahren die Zertifizierung zum Bekannten Versender absolviert - nach Aussage unserer Kunden ein Wettbewerbsvorteil.
Wenn ich jetzt dem aktuelle BVS-Progamm folge, wäre eine Anschluss-Zertifizierung für uns hinfällig (exw)
Hat Jemand eine andere Sicht der Dinge oder ein weiteres Argument, bekannter Versender zu bleiben?
|
|
|
|
 |
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|