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Versand von Polen in die Schweiz - Zollanmeldung über 1000€


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


julianlogistik Geschrieben am 16 Januar 2018



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16 Januar 2018
5 Beiträge
Liebe Community,

wir sind ein jüngeres Startup und zugegeben noch sehr unerfahren bzgl. Zollanmeldung Schweiz. Es geht darum, dass wir gerne Waren mit einem Gesamtwert über 1.000 € direkt von unseren Lieferanten in Polen in die Schweiz zu Händlern schicken würden. Dabei würden wir gerne darauf verzichten, dass wir die Ware einmal zwischenlagern in Deutschland.

Wir suchen bereits nach Spediteuren, welche den Service der Zollanmeldung für die Schweiz für uns übernehmen, es gestaltet sich aber bisher noch nicht so einfach. (vielleicht suchen wir noch an der falschen Stelle) Welche Möglichkeiten haben wir bzgl. der Zollanmeldung für die Schweiz, können wir das so einfach selbst machen, obwohl die Ware in Polen aufgeladen wird?

Wichtig wäre, dass unsere Proforma-Rechnung beiliegt, nicht die des Lieferanten.


Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße / Julian

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 16 Januar 2018



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Verantwortlich für die Abgabe der Zollanmeldung in der Schweiz ist nicht der Verkäufer, sondern der dortige Importeur. Wer ist das in eurem Fall ? Ein Schweizer Unternehmen, ein Schweizer Privatkunde oder wollt ihr DDP (frei Haus verzollt) liefern und als Nicht-Schweizer dort verzollen ?

julianlogistik Geschrieben am 16 Januar 2018



Dabei seit
16 Januar 2018
5 Beiträge
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Optimal wäre es, wenn wir frei Haus verzollt liefern könnten. Sollte dies aber aufgrund Polen -> Schweiz zu kompliziert sein, würden wir auf ersteres ausweichen. Wie müssten wir denn vorgehen, wenn wir Ware frei Haus verzollt von unserem Lieferanten in Polen direkt in die Schweiz schicken wollten?

Wir hatten schon mit ein paar polnischen Spediteuren Kontakt. Es kam immer der Hinweis, Zollabfertigung Polen kein Problem, aber Zollabfertigung Schweiz muss der Empfänger machen. (Wie du auch sagst)

Danke!

waldorf Geschrieben am 16 Januar 2018



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
DDP oder frei Haus, verzollt ist generell eine sehr problematische Lieferbedingung, weil du dort, wo du die Zollanmeldung abgeben musst, nicht ansässig bist. Viele Länder lassen das gar nicht oder nur unter Auflagen zu. Sie wollen dich ja im Falle von Fehlern zur Verantwortung ziehen. Selbst wenn das in der CH gehen sollte (kenne mich nicht im Detail mit den dortigen Regeln aus), brauchst du jemanden (einen Zollagenten), der die IT-Systeme und Kenntnisse für die Zollanmeldung hat. Das kannst du nicht selber machen. Außerdem sind dann noch Umsatzsteuerfragen etc. zu klären.

Wende Dich an einen Schweizer Zollagenten und frag den mal. Wenn eine polnische Spedition regelmäßig in die CH fährt, hat sie im Regelfall dort einen Zollagenten, mit dem sie zusammenarbeiten und der dir helfen kann. Wenn deine Speditionen das nicht haben, kannst du sie wahrscheinlich eher vergessen. Frag mal eine namhafte größere internationale Spedition. Die ist vielleicht etwas teurer, aber dann wird dir geholfen.

julianlogistik Geschrieben am 17 Januar 2018



Dabei seit
16 Januar 2018
5 Beiträge
Hallo,

danke für die Antwort, wir sind nun in Kontakt mit größeren Speditionen. Wir haben uns noch eine andere Lösung überlegt, evtl. könntet ihr diesen einmal kurz kommentieren.

Unser Büro liegt quasi auf der Strecke zwischen Polen und Schweiz. Prinzipiell könnten wir kleinere Sendungen (1-6 Paletten) kurzfristig zwischenlagern. Wäre es möglich, dass wir die Sendung erst zu uns bestellen und der Fahrer die Ware quasi einmal "umlädt" bei uns und direkt weiter fährt? Also auf dem Papier wird die Ware zu uns geschickt und von dort aus in die Schweiz. Dann könnten wir uns selbst um die Zollanmeldung kümmern. Das Umladen müsste ja dann im Prinzip nur auf dem Papier stattfinden.

Für größere Sendungen findet man sicherlich große deutsche Speditionen, aber bei kleinen Sendungen wird das sonst immer gleich so teuer.

Danke!

Stefan1531 Geschrieben am 17 Januar 2018



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Klar, Du kannst 2 Transporte beauftragen:
1) Polen - Deutschland
2) Deutschland - Schweiz

Der LKW muss noch nicht mal abladen.

Du könntest in diesem Fall einfach ein ABD als EX-A (Gestellung am für Dich zuständigen Zollamt) ausstellen, mit dem der Fahrer incl. Ware direkt hinfährt. Dort wird dann eine Beschau gemacht (oder auch nicht) und die Sendung kann gleich weiter.

Im Prinzip beauftragst Du den Spediteur dann mit einem Transport Polen - Schweiz mit einem Zwischenstop an Deinem Zollamt.

Oder Du beauftragst tatsächlich 2 Transporte, z.B. im Sammelgutverkehr. Dann könntest Du sogar eine EX-C erstellen (Gestellung außerhalb des Amtsplatzes), musst dann halt nur die Ware innerhalb der Gestellungsfrist an Deinem Lager verfügbar haben.

Dadurch löst sich allerdings noch nicht, wer die CH-Zollabgaben zahlt. Normalerweise sollte das der Empfänger tun, weil dieser über den Vorsteuerabzug (in der Schweiz heißt das sicher anders) sich die EUST wiederholen kann.

julianlogistik Geschrieben am 17 Januar 2018



Dabei seit
16 Januar 2018
5 Beiträge
Hallo,

vielen Dank für die positive Antwort. Wir werden uns jetzt mal näher damit beschäftigen!

Kurze Frage nochmal bzgl. der Zollanmeldung Schweiz. Wenn der Empfänger in der Schweiz alles bezahlt, dann könnten wir das Ganze doch relativ unkompliziert über unser Büro weiterleiten. Wir würden den LKW dann quasi zu uns schicken, und von dort mit den neuen Papieren den Kunden ausstatten.

Entschuldige meine Unwissenheit, am Besten lese ich mich jetzt mal genauer in die von dir genannten Möglichkeiten ein.

Freundliche Grüße / Julian

julianlogistik Geschrieben am 17 Januar 2018



Dabei seit
16 Januar 2018
5 Beiträge
Hallo,

also ich habe mich jetzt etwas näher damit beschäftigt:

1. Wir übermitteln elektronisch eine Ausfuhranmeldung an das zuständige Zollamt in Deutschland
2. Unser Kunde übermittelt die Einfuhranmeldung an das zuständige Zollamt in der Schweiz
3. Wir lassen die Ware in Polen abholen und der Fahrer fährt zum Zollamt in Deutschland
4. Fahrer fährt die Ware vom Zollamt in die Schweiz mit allen Papieren vom Kunden, Proforma Rechnung von uns dabei.

Habe ich noch einen Denkfehler drin, oder müsste es so funktionieren?

Hat evtl. jmd. einen Tipp, wo man sich in das Thema Ursprungserklärung etc. gut einlesen könnte?

Danke!

waldorf Geschrieben am 17 Januar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der Ablauf passt so. Gute Infos zum Thema Zollpräferenzen auf der Homepage der IHK Stuttgart und auch sicherlich auf Anfrage bei deiner IHK. www.stuttgart.ihk24.de...r_Ursprung

DidiH Geschrieben am 18 Januar 2018



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02 August 2016
22 Beiträge
Ich würde das steuerrechtlich nochmal prüfen lassen. Wenn ich das richtig bewerte handelt es sich hierbei um ein Reihengeschäft in der EU mit Ausfuhr in die Schweiz. Heißt. der polnische Lieferant rechnet die Ware ohne Umsatzsteuer an Euch ab, und Ihr rechnet die Ware ohne Umsatzsteuer an den Schweizer Kunden ab. Was ich weiß darf aber nur ein Beteiligter die Steuer abziehen, und zwar der mit der bewegten Lieferung (also der den Transport organisiert). Infolge dessen das Ihr den Transport aufteilt (Polen - Deutschland / Deutschland - Schweiz) wird Euch kein Steuerprüfer da drauf kommen, schwieriger bzw. diffiziler wäre es, wenn der Transport direkt von Polen in die Schweiz ginge und Ihr den Spediteur nicht beauftragen würdet sondern der polnische Lieferant den Transport organisieren würde ....., verstehst wahrscheinlich nur noch Bahnhof jetzt ...., was ich sagen will ist, dass bei Dreiecksgeschäften bei den 2 EU Länder beteiligt sind immer auch die steuerrechtliche Komponente neben der zollrechtlichen zu prüfen ist. Weil mögliche Nachzahlungen über 19 % Steuer sind schmerzhaft :-)

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