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Langzeitlieferantenerklärung Schweiz als Ursprungsland


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Nicolas1973 Geschrieben am 23 Januar 2018



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11 Januar 2018
2 Beiträge
Hallo zusammen,
wir haben von einem Lieferanten (Sitz in Deutschland) eine Langzeitlieferantenerklärung erhalten: er gibt an, dass die Artikel mit schweizer Ursprung "preferential origin Status" haben.
Er hat angegeben, dass es ohne Kumulierung ist.

Inwieweit kann man diese Angabe nutzen?

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Chev Geschrieben am 23 Januar 2018



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1477 Beiträge
Meiner Meinung nach widerspricht sich dies. Im Normalfall muss präferenzielle EU-Ware auch gleichzeitig einen handelspol. (=nicht-präferenziellen) EU-Ursprung haben. Ansonsten sprechen wir ja hier über Drittlandsware - auch bei CH.
Es sei denn, die Ware wurde innerhalb der EU einer Bearbeitung unterzogen, welche 1. über eine "Minimalbehandlung" nach dem Präferenzrecht hinausgeht und 2. eine relativ hohe Wertschöpfung beinhaltet, um die Listenregel zu erfüllen.
Ich halte aber einen solchen "Grenzfall" für sehr unwahrscheinlich.

Bin jedoch auf weitere Einschätzungen gespannt.

waldorf Geschrieben am 23 Januar 2018



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich verstehe nicht, was Chev uns mitteilen will, insbesondere den Zusammenhang zum nicht-präf. Ursprung.
Aber ich kann doch präferenzberechtigte CH-Ware von einem dt. Lieferanten kaufen, der mit eine LE ausstellt, damit ich diese Ware unverändert zurück in die CH verkaufen kann. Einen Kumulationsvermerk brauche ich dann m.E. nicht.

Chev Geschrieben am 23 Januar 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Ich verstehe nicht, was Chev uns mitteilen will, insbesondere den Zusammenhang zum nicht-präf. Ursprung.

Damit meine ich, dass Ware, welche einen drittländischen Ursprung hat i. d. R. nur sehr selten gleichzeitig einen präf. EU-Ursprung bekommen kann. In diesem Fall haben wir Drittlandsware - nämlich aus der CH. Damit diese aber auch wirklich EU-präferenziell ist, muss es auch eine Verarbeitung innerhalb der EU gegeben haben, welche über eine Minimalbehandlung hinausgeht sowie entsprechende Wertschöpfung laut Listenregel.

Zitieren::

Aber ich kann doch präferenzberechtigte CH-Ware von einem dt. Lieferanten kaufen, der mir eine LE ausstellt, damit ich diese Ware unverändert zurück in die CH verkaufen kann.

Das hatte ich auch schon überlegt. Dann darf aber seitens des Lieferanten in der LE bei den Ländern, in welche präferenz-berechtigt exportiert werden darf, ausschließlich "CH" (+ggf. noch "EWR" - da bin ich mir nicht sicher) angegeben werden.
Es ist für andere Abkommen (z. B. mit Mexico) keine präferenzielle EU-Ware, wenn o. g. Kriterien nicht erfüllt sind. Thema "Kumulierung" und Pan-Euro-Med-Zone mal außen vor.
Zudem muss der Lieferant in DE, von welchem das Material bezogen wird, die schweizerische präf. Ursprungseigenschaft seinerseits nachweisen. Ansonsten handelt es sich ggf. um einen Fehler in der LE. Ich würde den Lieferanten mal fragen, wie er es hier meint bzw. wie er zu dem Ergebnis gekommen ist.

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