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Luftfrachtsendung nicht geflogen wer trägt Kosten


LifehackFFM Geschrieben am 23 Januar 2018



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23 Januar 2018
3 Beiträge
Hallo,

ich brauche eine Info zu folgenden Sachverhalt.

Fracht (17 Colli mit 987kg) wurde 90 Minuten zu Spät bei Luftfracht-Lagerhaus am Flughafen angeliefert und somit wurde die Fracht nicht mehr termingerecht auf das geplante Flugzeug verladen.
Die Fracht wurde dann bei Luftfracht-Lagerhaus eingelagert.

Was für Kosten entstehen bzw. wie wird sowas abgerechnet (Nach Anzahl?Nach Gewicht?,etc.) und welche Folgen hat das noch für den Subunternehmer des Anlieferers.

Rückfragen beantworte ich gerne.

Danke für eine fundierte Auskunft

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airliner Geschrieben am 24 Januar 2018



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24 Januar 2005
590 Beiträge
Guten Abend LifehackFFM,

für eine fundierte Antwort benötigt man fundierte Daten zum Sachverhalt. Wenn eine Luftfrachtsendung zu spät bei einer Airline angeliefert wird ist diese nicht "ready for carriage" und wird normal durch die Airline nicht mehr angenommen. So sollte es eigentlich sein, da eine neue Buchung getätigt werden muss und nicht sichergestellt ist, dass ihr zur ursprünglich gebuchten Rate nochmal an Bord kommt.

Dein Hinweis "Die Fracht wurde dann bei Luftfracht-Lagerhaus eingelagert" sagt nichts darüber aus wo sich die Sendung nun tatsächlich befindet. Hat sie die Airline trotz verspäteter Anlieferung doch angenommen und eingelagert, oder hat sie der Frachtführer der den Vorlauf zum Flughafen durchgeführt hat in sein Lager genommen, oder hat sie der Spediteur der den Frachtführer beauftragt hat die Sendung zum Flughafen zu bringen wieder in sein Lager genommen. Wenn Du weisst wo genau deine Sendung nun ist wäre es ratsam die dortigen Mitarbeiter einfach mal zu fragen. Ansonsten frag hier nochmal nach.

LifehackFFM Geschrieben am 25 Januar 2018



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23 Januar 2018
3 Beiträge
Hallo,Airliner,

Vielen Dank für deine Antwort. Also der Sachverhalt ist/war so...das die Fracht von ausliefernden Luftfracht-Lager schon erst 15 Minuten vor Terminpunkt mit dem Transporter los geschickt wurde, aber über die Büros avisiert wurde.

Leider kam die Fracht dann noch eine Stunde zu spät an (Laderampenanfahrt.Frachtanmeldung,Ausladung,etc) was defintiv durch den Subunternehmer verschuldet ist.

Bei Rückfrage wurde eben bestätigt, das die angesprochene Fracht nicht mehr ins Flugzeug (Lagerhaus steht direkt am Vorfeld) kam und eben mit Kostenbelastung die Fracht eingelagert wurde.

Wie die Fracht daraufhin noch behandelt,berücksichtigt wurde, kann ich nicht mehr nachprüfen. Die Kosten-Abrechnung ist schon unterwegs, aber ich wollte wissen (Auch für die Zukunft) wie dann sowas bestimmt wird.

Ob schon die Sendung (MAWB,keine HAWB) als solche berechnet wird oder eben nach Anzahl/Gewicht?
Und welche Ausrichtung teuerer wäre.

Bei Unsecured-Fracht wird ja (Glaube ich) als Beispiel pro erneuter Kilofracht ja ca. 10EUR genommen, die per X-Ray geprüft wird. Und wenn ich danach gehe, hier bei 987 Kg ja schon eine Summe über mehrere tausend Euro entstehen kann.

Ich hoffe, mit den wenigen Details ein besseres Verständnis bieten zu können.

airliner Geschrieben am 25 Januar 2018



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24 Januar 2005
590 Beiträge
Also wenn ich dich recht verstehe, ist die Sendung nun in der Obhut der Airline in deren Lager und die Airline möchte euch jetzt Lagerkosten berechnen bis der nächste Abflug möglich ist, da ihr für den gebuchten Flug zu spät angeliefert habt. Stimmt das so?

LifehackFFM Geschrieben am 25 Januar 2018



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23 Januar 2018
3 Beiträge
Hallo,Airliner,

Wow,schnelle Rückmeldung...Ja (auch)...ich vermute, das die Lagerkosten (hoffentlich) nicht so ins Gewicht fallen...Ich mache mir eher Sorgen, das durch den verpassten Termin+entsprechend Empfänger hier auch empfindliche Konventialstrafen im Raum stehen.

Und der Luftfracht-Umschlag ja auch immer den wirtschaftlichen Druck soweit wie möglich weitergeben will und massgeblich die AWB-Quittung+Zeitstempel bei der Belastung vorgehalten wird. Schlimmste Konsequenz wäre das aus der Fracht (Inhalt habe ich nicht mehr in Erinnerung)

Ob (Vielleicht weisst du das besser) die Airline durch die ca. 60 Minuten gegenüber den Auftraggebern in Zugzwang gerät oder eben doch noch eine zeitnahe Lösung gefunden wurde, wird ja dennoch (bestimmt) nach Bestimmungsrecht/Vertragsinhalt entschieden.

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