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Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke aus den Niederlanden
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?
Grizzly |
Geschrieben am 07 Februar 2018
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Dabei seit 24 November 2009 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
ging mir ähnlich wie unter "Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke vom 15.09.2017".
EXW-Sendung.
Niederländischer Spediteur gab Ausgangszollstelle NL000432 an. Abflug dann von Frankfurt...... ? ....
MRN in Atlas bereits ungültig.
Benötige einen Alternativnachweis für die Sendung.
Gibt es das Dokument aus einem anderen EU Staat und wird es bei einer evtl. Steuerprüfung bei uns dann anerkannt,
vorausgesetzt es ist korrekt Erstellt ?
Ich möchte mich dann nochmals mit dem Niederländischen Spediteur diesbezüglich auseinandersetzten.
Habe nur alle Schaltjahre eine solche Konstellation - dieses Mal ging`s schief.
Kann mir Jemand helfen
Gruß
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 07 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo,
bitte in ganzen Sätzen schreiben und Ausgangslage etwas genauer erläutern. Mit den Halbsätzen wie oben beschrieben ist nicht wirklich nachvollziehbar, was hier genau erfolgte und wie sich das daraus ergebende Problem darstellt...
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HunkyDory |
Geschrieben am 08 Februar 2018
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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1) Luftfrachtbrief und am besten noch eine Ausfuhrbescheinigung beim niedl. Spediteur anfordern. Denn ist heißt ja nicht umsonst: ""Ich versichere, die Angaben in dieser Bescheinigung aufgrund von Geschäftsunterlagen gemacht zu haben, die im Gemeinschaftsgebiet nachgeprüft werden können."
2) Rückwirkende (nachträgliche) Ausfuhranmeldung bei deinem Zollamt beantragen (VO EU 2015/2447 Art. 337)
3) Luftfrachtbrief/Ausfuhrbescheinigung deinem Zollamt als Ausfuhrnachweis vorlegen.
4) Dein Zollamt übersendet dir ein Alternativnachweis.
5) Alternativnachweis und Luftfracht/Ausfuhrbescheinigung ablegen.
6) Steuerprüfer des FA ist happy.
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Grizzly |
Geschrieben am 08 Februar 2018
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Dabei seit 24 November 2009 2 Beiträge
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Guten Morgen,
unser Kunde aus Katar hat die Rechung mit Vorauszahlung beglichen und uns für den Transport der Ware die Spedition mit Sitz in den Niederlanden vorgeschrieben. Die Frachtkosten werden Ihm von der Niederländischen Spedition in Rechnung gestellt. EXW für mich.
Die Sendung ist dann auch tatsächlich über NL000432 Douane/Schiphol Cargo geflogen worden - nicht Frankfurt.
Sendung ist im Juni abgeholt worden und im August 2017 geflogen worden.
Die Wiedervorlage in Atlas ging mir durch.
Nun benötige ich einen Ausfuhrnachweis für die Sendung.
Ansonsten werde ich versuchen bei unserem Kunden in Katar eine Kopie seines Importzollbelegs zu bekommen.
Gruß
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Chev |
Geschrieben am 08 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Wenn der Ausgangsvermerk nicht vorliegt und aufgrund der abgelaufenen Frist nicht mehr nachgefordert werden kann (alternative Erledigung), bleibt in erster Linie nur die Möglichkeit, mit einer Ausfuhrbescheinigung des EXW-Spediteurs die steuerfreie Ausfuhr ggü. dem Finanzamt bei einer Prüfung nachzuweisen.
Auch wenn es nicht euer Spediteur ist, so sollte es ihm möglich sein, eine Ausfuhrbescheinigung für euch zu erstellen.
Zitieren:: |
Ansonsten werde ich versuchen bei unserem Kunden in Katar eine Kopie seines Importzollbelegs zu bekommen.
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Ob das seitens des Finanzamtes als Beleg für eine steuerfreie Ausfuhr akzeptiert werden würde, ist fraglich.
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