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Ausfuhr von Geschenksets


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kexxen Geschrieben am 08 Februar 2018



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21 Juni 2007
18 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben vor Geschenksets z.B. bestehend aus Body(6111 2090), Mütze (6505 0090) und Schmusetuch(9503 0041) auszuführen.

Die einzelnen Artikel wurden nach der jeweiligen Zolltarifnummer der Waren eingereiht und auch verzollt, was auch kein Problem ist, da wir hier Einzelpreise der Lieferanten vorliegen haben.

Wir verkaufen das 3er-Set aber nun mit einem Preis von 25€ in einer Geschenkverpackung in die Schweiz.

Wir gehe ich hier bei der Ausfuhr korrekt vor? Muss ich hier auch die einzelnen Zolltarifnummern im ABD aufführen und den Setpreis z.B. 25€ auf die 3 verschiedenen Zolltarifnummern aufteilen oder kann ich bei der Ausfuhr die charakterbestimmende Zolltarifnummer z.B. den Body auswählen?

Danke schon mal vorab für eure Hilfe.

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waldorf Geschrieben am 08 Februar 2018



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Auf dein Set ist die Regel für Warenzusammenstellungen der AV 3b anwendbar. Wenn ein Bestandteil des Sets charakterbestimmend ist, wird das Set unter dieser Warennummer angemeldet - für Ein- und Ausfuhr. Eine aufwändige Aufteilung entfällt. Die Sonderregel der Anmerkung 14 zum Textilabschnitt XI des Zolltarifs, die die Anwendung der AV 3b für Bekleidung ausschließt, greift hier nicht, weil du nur ein textiles Erzeugnis der Kap. 61/62 in deinem Set hast.

Stefan1531 Geschrieben am 12 Februar 2018



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Außerdem: für die Ausfuhr musst Du ja gar nichts machen, wenn es sich um einzelne Sendungen mit einem Warenwert von unter 1000 EUR handelt. Dann reicht die Handelsrechnung und Du benötigst kein ABD.

waldorf Geschrieben am 12 Februar 2018



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo stefan1531,

jeder Ausfuhr folgt eine Einfuhr und die Regel für die Einreihung von Sets gilt weltweit (auch wenn in der Praxis nur wenige das so ernst nehmen wie wir). Es bringt also nichts, sich das Leben einfach zu machen und das Thema zu ignorieren.

Also: über den Tellerrand schauen - immer die Regel des Ziellandes kennen und berücksichtigen (selbst wenn man vertraglich dazu gar nicht verpflichtet ist) - dann kommt die Ware reibungslos an - dein Kunde ist (hoffentlich) glücklich und dein Job hat einen wertschöpfenden Sinn !!! "Customer-centric" heisst das heute.

Kexxen Geschrieben am 13 Februar 2018



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21 Juni 2007
18 Beiträge
@ Waldorf

Danke für deine schnelle Hilfe.

Das mit der Warenzusammenstellung hat mir keine Ruhe gelassen, weswegen ich mich am WE etwas näher mit dem Thema beschäftigt habe.
Ich habe mir mal die Leitlinie der EU (2013/C105/01) - " Leitlinie zur Einreihung von für den Einzelbverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen" dazu angeschaut.

Dort ist auszugsweise zu lesen, dass die AVb3 sich auf Warenzusammenstellungen bezieht, die mindestens aus Waren 2 verschiedener Warenpositionen besteht und die zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt sind.
Anhand den in der Leitlinie genannten Beispielen, dient unser Geschenkset keinem speziellen Berdarf(nur Bekleidung),
da das Schmusetuch kein Bekleidungsstück sondern eine Spielware darstellt.

Also erfolgt Importverzollung nach DE getrennt nach Warennummern. Das ist ja schon mal korrekt gelaufen.

Bei der Ausfuhrrechung müsste ich das Set dann auch nach den einzelnen Warennummern aufsplitten, da der Schweizer bei der Importverzollung auch getrennt nach Warennummer verzollen muss.

Wir ich das auf der RG für die CH darstellen kann ist mir noch nicht ganz klar, da ich nur einen Setpreis habe und im ERP keine Preise für die Einzelkomponenten angelegt sind. Aber das ist eine technische Umsetzung, die ein anderer Kollege leisten muss.

waldorf Geschrieben am 13 Februar 2018



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Kexxen wrote:


Ich habe mir mal die Leitlinie der EU (2013/C105/01) - " Leitlinie zur Einreihung von für den Einzelbverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen" dazu angeschaut.

Dort ist auszugsweise zu lesen, dass die AVb3 sich auf Warenzusammenstellungen bezieht, die mindestens aus Waren 2 verschiedener Warenpositionen besteht und die zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt sind.
Anhand den in der Leitlinie genannten Beispielen, dient unser Geschenkset keinem speziellen Berdarf(nur Bekleidung),
da das Schmusetuch kein Bekleidungsstück sondern eine Spielware darstellt.


Den "speziellen Bedarf" siehst du zu eng. Das heißt nicht, dass alle Teile zur gleichen Warengruppe, hier Bekleidung gehören müssen. Der spez. Bedarf muss individuell entschieden werden. Hat die WZSt eine sinnvolle gleiche Absicht, eine einheitliche Zielgruppe, ist das marktüblich, würde ein Kunde das so kaufen wollen ? In deinem Fall würde ich das deutlich bejahen. Gilt z.B. auch für Schuhe mit Schuhspanner und -creme. Anders würde das z.B. aussehen, wenn du dein Schmusetuch mit einem BH und einem Herrenmantel anbieten würdest - alles Bekleidung, aber garantiert keine WVSt.

Wenn du sicher sein willst, kannst du eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen. Aber das dauert ewig.

Stefan1531 Geschrieben am 14 Februar 2018



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30 Juni 2006
495 Beiträge
waldorf wrote:
Hallo stefan1531,

jeder Ausfuhr folgt eine Einfuhr und die Regel für die Einreihung von Sets gilt weltweit (auch wenn in der Praxis nur wenige das so ernst nehmen wie wir). Es bringt also nichts, sich das Leben einfach zu machen und das Thema zu ignorieren.

Also: über den Tellerrand schauen - immer die Regel des Ziellandes kennen und berücksichtigen (selbst wenn man vertraglich dazu gar nicht verpflichtet ist) - dann kommt die Ware reibungslos an - dein Kunde ist (hoffentlich) glücklich und dein Job hat einen wertschöpfenden Sinn !!! "Customer-centric" heisst das heute.

ja - der TE schreibt aber "Wir gehe ich hier bei der Ausfuhr korrekt vor?". Demnach die Antwort: Rechnung erstellen, fertig.

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