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Verbindliche Zolltarifauskunft bei zurückliegender Einfuhr


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Alija Geschrieben am 15 Februar 2018



Dabei seit
15 Februar 2018
2 Beiträge
Guten Morgen,

wir haben ein Gerät aus Israel für 2 Mio. angeschafft.

Bei so einer hohen Summe würde ich gerne eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen.
Nur lese ich, dass verbindliche Zolltarifauskünfte nur für EIn-/Ausfuhren gelten, ab Ausstellung der verbindlichen Zolltarifauskunft.

Es würde unserer Gerät also gar nicht greifen, da es eine zurückliegende Einfuhr ist.

Wie kann ich dieses Problem lösen? Ich will eine Auskunft, dass die Einfuhr dieses Gerätes im Hinblick auf die TARIC-Nummer in Ordnung ist.

Vielen Dank.

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waldorf Geschrieben am 15 Februar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich würde dennoch eine VZTA für eine absolut identische Ware beantragen. Sollten dann Abweichungen bei der Einreihung und den Zollsätzen entstehen, wird sich eine Zollbehörde oder ggf. im Streitfall ein Gericht schwer tun, das Ergebnis und daraus resultierende Erstattungsansprüche lediglich unter Berufung auf die Fristenregel nicht für rückwirkende Fälle anzuerkennen. Wenn es zu einer Nacherhebung kommen sollte, wäre der Verwaltung die Fristenregel der VZTA völlig egal.

Kann der israel. Lieferant nicht präferenzberechtigt und damit zollfrei liefern ? Das entbindet zwar nicht von einer richtigen Einreihung, ist aber dann hinsichtlich der Zollhöhe irrelevant.

Alija Geschrieben am 16 Februar 2018



Dabei seit
15 Februar 2018
2 Beiträge
waldorf wrote:
Ich würde dennoch eine VZTA für eine absolut identische Ware beantragen. Sollten dann Abweichungen bei der Einreihung und den Zollsätzen entstehen, wird sich eine Zollbehörde oder ggf. im Streitfall ein Gericht schwer tun, das Ergebnis und daraus resultierende Erstattungsansprüche lediglich unter Berufung auf die Fristenregel nicht für rückwirkende Fälle anzuerkennen. Wenn es zu einer Nacherhebung kommen sollte, wäre der Verwaltung die Fristenregel der VZTA völlig egal.

Kann der israel. Lieferant nicht präferenzberechtigt und damit zollfrei liefern ? Das entbindet zwar nicht von einer richtigen Einreihung, ist aber dann hinsichtlich der Zollhöhe irrelevant.

Ja, mit Israel bestehen Präferanzabkommen, die wir aber aufgrund dem Zollabgabensatz von 0% nicht genutzt haben.

Ich habe das jetzt so gemacht, dass ich eine VZTA für zukünftige Einfuhren UND eine unverbindliche ZTA für die zurückliegende Einfuhr beantragt habe. Mit dem gleichen Vorschlag für die TARIC-Nummer.

Im schlimmsten Fall erkennt das Zollamt die TARIC-Nummer so nicht an, und wir müssen die Zollanmeldung korrigieren.
Haben aber dann für alle anderen Einfuhren die richtige Einreihung.

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