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Sammeltransport
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
Wessi |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Hallo,
unser Kunde möchte seine Ware per 40' nach Asien transportiert haben.
An sich kein Problem. Allerdings fragt er jetzt, ob er für sein Projekt noch anderes
Zubehör mit in den Container packen kann!
Welche Voraussetzungen muss er erfüllen?
Wie kann ich da am Besten vorgehen?
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das heißt, er möchte mehrere Lieferanten (u. a. euch) in dem Container konsolidieren?
Wer beauftragt den Spediteur bzw. wer zahlt die Frachtkosten (Stichwort: Incoterm)?
Diese Fragen müssen zunächst geklärt sein, um eine Antwort geben zu können.
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Wessi |
Geschrieben am 21 Februar 2018
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Genau. Er hat sich ein paar Zubehör Teile liefern lassen und würde diese an unser Lager bringen. Wir würden diese dann zusammen mit unserer Wäre verladen. So wie es aussieht organisieren wir den Transport bis zum Empfangshafen.
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Wessi |
Geschrieben am 22 Februar 2018
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Wäre es möglich, dass wir für sein Zubehör eine Proforma-Rg. erstellen?
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Chev |
Geschrieben am 22 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Würde ich nicht machen. Ihr übernehmt dann ausfuhrtechnisch und ggf. auch haftungstechnisch, auch bzgl. der Verladung, eventuelle Risiken des anderen Lieferanten. Ein solches Prozedere ist eher unüblich.
Klassischer Weise macht jeder Lieferant für sich eine LCL-Partie, welche dann im Seehafen bei einem Spediteur/Stauerei ggf. konsolidiert und in Container gestaut werden. Ob das dann auch der gleiche Container ist, hängt von einigen Faktoren ab.
Der Spediteur wird dies beantworten können.
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McElrond |
Geschrieben am 22 Februar 2018
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Dabei seit 20 Februar 2018 74 Beiträge
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Moin Wessi,
wenn euer Kunde eigene Papiere erstellt und sich um die Ausfuhrerklärung in seinem Namen kümmert (selbst oder durch einen Spediteur / Zollagenten) sollte die Zuladung in Absprache mit eurem Spediteur grundsätzlich machbar sein.
Ihr solltet aber keine eigene Rechnung für fremde Ware erstellen, da seid ihr im Zweifel wie Chev richtig sagt in der Haftung.
LG
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Wessi |
Geschrieben am 23 Februar 2018
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Das Problem ist, dass er ein relativ kleiner Krauter ist und keine EORI oder sonstiges besitzt.
Der Ww seiner Ware liegt irgendwo bei 500 €, ausserdem ist diese relativ unempfindlich (Stahlrohre).
Was wäre den, wenn er uns diese Ware "schenkt" und wir darauf eine Proforma zur Verzollung erstellen?
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Chev |
Geschrieben am 23 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Wenn die Ware in eurem Besitz ist, dann sieht das ja schon wieder komplett anders aus. Dann ist es ja eure Ware, welche ihr versendet.
Nur verstehe ich nicht, warum er euch die Ware schenken sollte. Er möchte doch die Ware an den Kunden verkaufen?
Bei einer solch kleinen Menge kommt ein LCL-Transport in Frage. Die Ausfuhranmeldung kann ein Spediteur "in Vertretung" für den Lieferanten erstellen.
Unüblich ist jedoch, dass Lieferant A für Lieferant B die Ausfuhranmeldung durchführt, weil Lieferant B zu klein ist oder keine Exporte durchführen kann. Lieferant A hat mit Lieferant B ja auch sonst nichts zu tun, beide haben nur den selben Kunden.
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McElrond |
Geschrieben am 23 Februar 2018
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Dabei seit 20 Februar 2018 74 Beiträge
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Moin,
Wessi wrote: |
Das Problem ist, dass er ein relativ kleiner Krauter ist und keine EORI oder sonstiges besitzt.
Der Ww seiner Ware liegt irgendwo bei 500 €, ausserdem ist diese relativ unempfindlich (Stahlrohre). |
Ich bin der Meinung, dass wenn der Warenwert unter EUR 1000,- und das Gewicht unter 1000 kg liegt, keine Ausfuhranmeldung nötig ist. Dies aber unter Vorbehalt. (siehe: www.zoll.de/DE/Privatp...hren.html)
Außerdem kann es möglich sein, die Ausfuhranmeldung einmalig ohne EORI-Nr. zu machen, wenn diese beantrag wurde(siehe: www.zoll.de/DE/Fachthe...ode.html). Ein Anruf beim zuständigen Zollamt wird dies schnell klären können.
LG
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