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Import / Zollabfertigung nach Deutschland mit DHL
Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?
gheinz |
Geschrieben am 01 März 2018
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Dabei seit 01 März 2018 2 Beiträge
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Hallo zusammen und danke für Eure Hilfe
Ich habe einen Onlineshop in der Schweiz. Künftig werde ich auch aus Deutschland an Deutsche Kunden versenden. Ich habe in Deutschland ein Warenlager, habe eine EORI Nummer des Deutschen Zolls erhalten, habe eine Deutsche Steuernummer und Ust Id-Nr. Geschäftssitz ist aber weiterhin in der Schweiz.
Jetzt möchte ich die Waren aus Übersee nach Deutschland importieren und die Zollabteilung von DHL verweigert das, da ich einen in Deutschland ansässigen Importeur haben müsste. Ist es nicht korrekt, wenn ich (auch als Unternehmen mit Sitz in der Schweiz) mit einer korrekten Deutschen EORI und Ust Idnr. die Waren nach Deutschland einführe?
Besten Dank für Eure Hilfe,
Gerry
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 01 März 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Zollanmeldungen in der EU dürfen nur von EU-Ansässigen abgegeben werden. Als Schweizer brauchst du einen sog. indirekten Stellvertreter, der für dich die Anmeldungen abgibt, allerdings auch die vollen Rechte und Pflichten übernimmt. Und daran scheitert es in der Praxis. Kein Zollbroker/Spediteur will für die Abgaben haften, deshalb sagt dir DHL -und jeder andere- ab.
Aber wenn du in DE ein Lager betriebst und hier Inlandsgeschäfte (also Umsätze und hoffentlich Gewinne) machst, müsst du doch auch aus ertragssteuerlichen Gründen hier mindestens eine Betriebsstätte haben, die dann zollrechtlich als "ständige Niederlassung" gilt und dich berechtigt, Zollanmeldungen abzugeben oder als direkte Stellvertretung (ohne Haftung des Vertreters) abgeben zu lassen.
Ich kann dir nur empfehlen, dich hier sowohl steuerrechtlich als auch zollrechtlich gut beraten zu lassen. Dabei wird es schwierig, gute Berater zu finden, die beide Bereiche abgeben. Ein normaler Steuerberater hat keine Ahnung von Zoll und ein Zollberater keine von (Ertrags-)Steuern.
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gheinz |
Geschrieben am 01 März 2018
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Dabei seit 01 März 2018 2 Beiträge
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Zumindest steuerlich ist es so, dass ich keine Betriebsstätte brauche (abgeklärt mit Finanzamt und Handelskammer). Ich muss jedoch die Umsatzsteuer (per ELSTER) abrechnen.
Seitens Zoll hatte ich beim Antrag der EORI Nummer die Information, dass ich keinen Vertreter in Deutschland brauche, sondern dass über diese Nummer abwickeln kann. Muss aber hier eventuell auf einen Berater zurück greifen.
Gruss
Gerry
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waldorf |
Geschrieben am 01 März 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Wo ist dein Lager? Im grenznahen Raum an der Schweizer Grenze gibt (gab ?) es eine Sonderregelung, wenn ich mich richtig erinnere. Das weiß dann die dort zuständige IHK.
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