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Präferenzieller Ursprung für Textilien


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


exportler33 Geschrieben am 06 März 2018



Dabei seit
02 Juli 2015
5 Beiträge
Hallo,

ich hab folgende Frage:
Wir importieren teilweise aus Drittländern Textilien (Meterware), welche wir in Europa färben, bzw. flammenhemmend ausrüsten lassen. Da es sich um eine Minimalbehandlung handelt erlange ich nicht den präferenziellen Ursprung. Würde ich denn den Ursprung[u] Deutschland bekommen wenn ich z. B. die Ware in Deutschland färben lasse? Oder beleibt es Ursprung: Drittland? Sprich was würde ich bei eine ABD als Ursprung angeben?

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waldorf Geschrieben am 07 März 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Sieht so aus, als würdest du bei diesem Thema ganz am Anfang stehen. Versuch dir mal eine Basis zum Thema Ursprungsrecht zu schaffen: Unterschied nicht-präf. Ursprung / Präferenzursprung; unterschiedliche Nachweisdokumente / Ursprungsregeln. Die Homepage der IHK Stuttgart ist da sehr gut, aber auch Zoll.de.

Wichtigste Frage: brauchst du die Präferenz überhaupt - welchen wirtschaftlichen Vorteil soll sie dir bringen ?

Im ABD spielt der Präferenzursprung keine Rolle. Da gibt man den nicht-präf. Ursprung an.
Wenn Du Gewebe in der EU färbst oder ausrüstest, ist das definitiv mehr als eine Minimalbehandlung. Du musst also weiter prüfen, ob die Listenregel für deine Warennummer erfüllt ist. Im Bereich Textil/Bekleidung sind diese sehr restriktiv und schwer verständlich. Andere Branche haben simple Regeln wie Wertsteigerung oder Positionswechsel. Für Textil/Bekleidung gibt es sehr spezifische Verarbeitungsregeln. Für Gewebe ist das idR: Bedrucken + 2 weitere Vor- oder Nachbehandlungen + Wert der Drittlandsware max 47,5 % des ab-Werk-Preises. Zu den Listenregeln gibt es dann noch komplexe Vorbemerkungen. Das Thema "Kumulation" ist bei Textilwaren häufig von besonderer Bedeutung.

Wenn Du hier tätig werden willst, rate ich dir, kompetenten Rat einzuholen. Dieser Ratgeber sollte unbedingt Branchenerfahrung haben. Erste Anlaufstelle sind hier insbesondere die div. Verbände der Branche.

exportler33 Geschrieben am 07 März 2018



Dabei seit
02 Juli 2015
5 Beiträge
Hallo waldorf,

folgendes Beispiel: Wir bekommen Ware ohne Präferenz (HS: 5209) aus einem Drittland (keine Kumulierung)

Die Ware wird z.B. in Deutschland gefärbt. Wir haben eine Wertsteigerung von 30 %. Die Ware wird nun an einem Kunden in Italien verkauft. Der Kunde möchte gerne eine Lieferantenerklärung mit Präferenz und Ursprung in Deutschland/EU von uns haben. Da ich aber laut der WuP - Liste keine Be- oder Verarbeitung gemacht habe die den präferenziellen Ursprung verleiht bleibt es Ware ohne Präferenz, richtig? Bekomme ich denn durch die Färbung den Ursprung "Deutschland"?

Artikel 60 UZK – Ursprungserwerb
(2) Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, gelten als Ur-sprungswaren des Landes oder Gebiets, in dem sie der letzten wesentlichen, wirtschaft-lich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, die in einem dazu einge-richteten Unternehmen vorgenommen wurde und zur Herstellung eines neuen Erzeug-nisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.

waldorf Geschrieben am 07 März 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
1. Frage: nimmt dein ital. Kunde noch weitere Veredelungen am Gewebe vor (dann könntest du eine "LE ohne Präferenzursprung" ausstellen und er weiter kumulieren) oder verarbeitet er das Gewebe gleich zu einem Fertigprodukt weiter ?
2. Art. 60 UZK bezieht sich auf den nicht-präf. Ursprung. Wenn du nur den bestätigst, erfüllst du den Wunsch deines Kunden nicht. Über Art. 60 UZK kommst du zu Art. 32 UZK-DA und den Listenregeln des Anh. 22-01. Für 5209 lautet die:
"Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen", wobei "Gewirken und Gestricken" wieder mal ein schlampiger Übersetzungsfehler ist. Es muss natürlich "Gewebe" heißen.
Da du färbst, hast du m.E. ein Gewebe mit dem nicht-präf. Ursprung "Deutschland". Das kannst du in deiner Rechnung angeben, du kannst "Made in Germany" dranschreiben - aber keinen Präferenznachweis ausstellen.

Bedruck doch einfach die Webkante noch mit deinem Firmenlogo und erhöhe deinen Preis, damit du die 47,5%-Regel einhalten kannst. Aber dann wirst du sicherlich zu teuer.

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