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Präferenzieller Urspung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


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eaglestef Geschrieben am 12 März 2018



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Hallo Chev,

zu dem Shampoobsp. Ich meinte mit Verpackung, die Plastikverpackung in der sich das flüssige Shampoo befindet.
Diese ist ja gem. AV 5 wie das Produkt eingereiht.

Zu deiner Frage mit dem Rad und dem Aufkleber. Im Prinzip stimme ich dir zu, wobei das ganze schon merkwürdig. In der Praxis, könntest Du womöglich zwar die Listenregel prüfen, aber wirst sie sehr wahrscheinlich nicht erfülleen. Bevor ich für so eine Konstellation etwas ausstellen würde, würde ich mich aber 3x absichern.

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Chev Geschrieben am 13 März 2018



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10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

zu dem Shampoobsp. Ich meinte mit Verpackung, die Plastikverpackung in der sich das flüssige Shampoo befindet.

Hi eaglestef,
ja hatte ich auch so verstanden. Die Frage ist dennoch, ob eine solche Verpackung (z. B. Flaschen, Tuben, etc.) auch im Sine des Präferenzrechtes überhaupt für die Gesamtbetrachtungsweise herangezogen werden darf. Die Verpackung ist ja nicht Bestandteil des Erzeugnisses. Sie umschließt das Erzeugnis ja lediglich, welches ja weiterhin US-Ursprung hat und an sich nach wie vor keinen präf. EU-Ursprung hat - diesen aber dann "mit Hilfe der Verpackung" bekommen könnte, insofern dafür die erforderlichen Nachweise (LE/LLE) vorhanden sind. Im Großen und Ganzen tue ich mich damit noch etwas schwer.

Thema Fahrrad:

Zitieren::

In der Praxis, könntest Du womöglich zwar die Listenregel prüfen, aber wirst sie sehr wahrscheinlich nicht erfülleen.

Die Frage ist zunächst: darf ich sie überhaupt prüfen? Ob ich sie erfülle, steht auf einem anderen Blatt Papier. Viel wichtiger ist, ob mich dieser Aufkleber präferenzrechtlich "retten" kann - also mir den Einstieg in die Listen ermöglicht. Dass ich dann noch genügend Wertschöpfung benötige, ist mir klar.
Das Bekleben an sich stellt ja quasi eine weitere Minimalbehandlung dar, siehe:

l.Anbringen oder Aufdrucken von Marken, Etiketten, Logos oder anderen gleichartigen Unterscheidungszeichen auf den Erzeugnissen selbst oder auf ihren Verpackungen

Auch wenn ich dafür die erforderlichen Nachweise habe, bekomme ich dennoch Bauchschmerzen, dass ein 1-Cent-Aufkleber einem quasi komplett im Drittland hergestelltem 10.000-EUR-Fahrrad zum präf. EU-Ursprung "verhelfen" soll. Das ist meiner Meinung nach nicht im "Sinne" des Präferenzrechtes.

Klingone Geschrieben am 13 April 2018



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Hallo zusammen,

interessante Sichtweisen zum Thema Gesamtbetrachtung; ich bin so frei und hänge mich mal dran.

Gegeben sei folgender Fall:

- Einkauf von 24 verschiedenen Artikeln in Asien
- aufwändige Konfektionierung dieser Artikel zu einem hochwertigen Adventskalender (Wert > 200.- EUR);
der leere Kalender incl. Kuststofftray ist EU-Ursprungsware
- Versand der fertigen Kalender in die Schweiz.

Wie würdet Ihr den Fall beurteilen - Listenregeln anwendbar oder fliegen ich vorher schon raus?

Franzii Geschrieben am 13 April 2018



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28 Beiträge
Hallo Klingone,

grundsätzlich würde ich das Bestücken des Kalenders als Minimalbehandlung beurteilen.

Da hier zwei Vormaterialien mit Ursprung eingesetzt werden, und die Voraussetzung der Gesmtbetrachtung lt. Zoll.de damit erfüllt sind, kann die Listenregel angwendet werden.
Auch wenn es sich 'nur' um das Verpackungsmaterial handelt.

In diese Fall sehe ich die Verpackung, ähnlich wie beim Shampoo als spezielle Verpackung welche zum Produkt unbedingt dazu gehört. Es geht ja nicht nur um einen einfachen Karton.

Kommst du mit den beiden VmU denn nach der Berechnung der Listenregel zum Präferenzursprung des Adventskalenders?

Chev Geschrieben am 13 April 2018



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hi Franzii,

heißt also konkret, dass Verpackungen, welche das Produkt direkt umschließen grundsätzlich für die Gesamtbetrachtungs-weise herangezogen werden dürfen? An welcher Vorschrift muss ich mich hierbei orientieren? (habe ich bislang noch nicht gefunden)

Ich halte es nach wie vor für nicht sinnvoll, die "Gesamtbetrachtungsweise" überhaupt anzuwenden. Denn angenommen, die Listenregel kann tatsächlich erfüllt werden - es bleibt ja eine Minimalbehandlung, wonach sich der Ursprung der Ware nicht ändert. Ich stelle somit für ein Erzeugnis mit z. B. chinesischem Ursprung eine Präferenz aus. Ob das unproblematisch beim Import z. B. in die CH durchläuft, wage ich zu bezweifeln.

Und welches Land schreibe ich dann in die Ursprungserklärung auf der Rechnung:
"...these Products are of chinese preferential origin" ??

Klingone Geschrieben am 23 April 2018



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21 Juni 2007
100 Beiträge
Franzii wrote:

Kommst du mit den beiden VmU denn nach der Berechnung der Listenregel zum Präferenzursprung des Adventskalenders?

Hallo Franzii,

kann ich nicht sagen, mein Kunde hat die Kalkulation nicht offen gelegt. Habe ihn aber auf einen anderen Trichter
gebracht: nachdem ich weiß was ungefähr drin ist bin ich der Meinung das da eine zollfreie Tarifnummer zutreffend ist.

Mal schauen wie das weitergeht.

DidiH Geschrieben am 25 April 2018



Dabei seit
02 August 2016
22 Beiträge
Das mit dem Shampoo stimmt, ggf. kann auch bereits die Verpackung der Ware ausreichen um einen EU Ursprung zu erlangen, es muß sich allerdings um eine warenspezifische Verpackung handeln, das sehe ich beim Shampoo als gegeben.

Eine Verpackung in eine Plastiktüte wäre nicht warenspezifisch und würde nicht ausreichen.

Interessante Diskussion ....

Chev Geschrieben am 25 April 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo DidiH,

mich würde die Vorschrift bzw. der jeweilige Abkommenstext interessieren, der das untermauert:

Zitieren::

Das mit dem Shampoo stimmt, ggf. kann auch bereits die Verpackung der Ware ausreichen um einen EU Ursprung zu erlangen, es muß sich allerdings um eine warenspezifische Verpackung handeln, das sehe ich beim Shampoo als gegeben.

Zolltarifrechtlich existiert zwar die AV5, allerdings erkenne ich keinen Zusammenhang zum Präferenzrecht:
Vorbehaltlich der vorstehenden Allgemeinen Vorschrift 5 a) werden Verpackungen wie die darin enthaltenen Waren eingereiht, wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind. Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind.

Und zurück zum Beispiel mit dem Adventskalender:
Ist die Verpackung hier - also der leere Adventskalender - warenspezifisch? Das ist doch schon "fast" eine Außenverpackung, welche nicht mehr zum Produkt gehört - schon gar nicht dann, wenn die Artikel innerhalb des Kalenders zudem eine eigene Verpackung haben (z. B. Gummibärchen in einer Tüte).

Ich bleibe dabei und halte das alles für sehr undurchsichtig und in der Praxis recht umständlich. Präferenzen würde ich anhand der "Gesamtbetrachtungsweise" grundsätzlich nicht ausstellen.

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