Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 65 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.732.497 Seitenaufrufe in 2022



FCA vom Lieferantenwerk - Kunde will das vor Ort in Container gestaut wird


Törti Geschrieben am 09 April 2018



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
Hallo liebe Community,

wir liefern FCA Musterhausen (also unsere Lieferantenadresse)

1. Lieferung war per Luft =kein Problem. Kunde kam mit LKW abholen und hat sie zum Airport gebracht etc.

2. Lieferung soll per See = großes Problem.
Kunde fragt ob wir bei uns im Werk Container stauen können.
Er will uns quasi einen Container hinstellen, wir sollen den seemäßig ordnungsgemäß stauen und
dann holt er den Container ab etc...
Das können wir aber nicht und jetzt streitet er das wir das aber müssen.
Er stellt uns gem. Incoterm schließlich ein Transportmittel und wir haben es zu beliefern.

Ansonsten würde er uns die Kosten für Abholung und stauung im Hafen in Rechnung stellen.
Habe meine Spediteure mal angefragt und alle sagen das es nicht richtig ist , aber er beharrt drauf.

Wie sind hier die Meinungen?

Grüße

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 09 April 2018



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Warum FCA?

Hier muss von Euch ordnungsgemäss an den Frachtführer geliefert werden.

Da müsst Ihr explizit über die Ladungssicherung eine Vereinbarung treffen.

So meine Auslegung.

Törti Geschrieben am 09 April 2018



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
FCA weil wir so wenig wie möglich mit dem Transport etc zu tun haben wollen.

Ist ein ausländischer Kunde innerhalb der EU und die Ware geht ins Drittland.

FCA ist m.E. schon die beste Incoterm, nur normalerweise kommt ein Spedi vorgefahren,
wir packen die Kisten auf den LKW, geben die Zolldokumente mit und fertig sind wir damit.

Das ein Kunde meint wir haben die ordnungsmäßge Stauung des Containers zu erledigen
und das die Incoterm auch so hergibt, war mir neu bzw wurde ich noch nie mit konfrontiert.

Törti Geschrieben am 09 April 2018



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
Im Endeffekt geht es ja darum, das eine FCA Incoterm ja nun nicht ungewöhnlich sind oder?

Das aber ein Lieferant eine fachgerechte Containerstauung vornimmt halte ich für sehr ungewöhnlich
und als Lieferant weiß ich ja auch möglicherweise gar nicht wie die Ware verbracht wird,
ob per See, Luft, Straße o.ä.

Das hieße ja auch, wenn ich zur Stauung verpflichtet wäre, wo sind da Grenzen?
Ich verkaufe ein paar Kleinteile die in einem Karton eingepackt sind, der Käufer sagt er hätte das Ganze aber,
zwar unsinnig, im Vollcontainer und ich soll ihn stauen müssen bzw die Kosten dafür tragen?
kann doch nicht sein.

Das ist übrigens gar nicht so weit hergeholt.
Hatten letztes Jahr eine kleine Europalette nach Saudi-Arabien.
War ebenfalls FCA und die wurde auch Einzeln in einen 20er Container gepackt damit die Verzollung schneller geht.
aber in dem FAll haben wir wie immer auf deren LKW geladen und die haben es sich selbst gemacht^^

Chev Geschrieben am 09 April 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Fragt sich, in wie weit der Begriff "Containerstau" überhaupt definiert ist.

Die Verladung in einen Container hat bei "FCA Lieferwerk" meiner Meinung nach ebenso durch den Verkäufer zu erfolgen wie die Verladung auf einen LKW (z. B. bei LCL). Einhergehend die Durchführung der standardmäßigen Ladungssicherung.

Eine für den Seefrachttransport spezifische Ladungssicherung im Container (=Containerstau) kann meiner Meinung nach jedoch nicht stillschweigend vom Käufer vorausgesetzt werden. Das sind Feinheiten, welche bei den Incoterms FCA & EXW vorab ausgehandelt werden müssen und so konkret in den Incoterms nicht enthalten sind.

Ob ein Containerstau am Lieferwerk durchgeführt werden kann, entscheidet letztendlich der Lieferant. Viele bieten dieses an, ob in Eigenregie oder über einen vertrauten (Logistik-)Dienstleister in der Nähe des Lieferwerkes. Häufig existieren diese Prozesse aber nur bei Lieferanten, welche regelmäßiges Aufkommen/Auslastung & Know-How im Seefrachtbereich haben...

betterorange Geschrieben am 10 April 2018



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Am Ende, wenn unfachmännisch geladen und nicht vernünftig gestaut wird ist diese Handlung um Gewahrsam der Verkäufers erfolgt.

Das hat diverse Konsequenzen.

Entweder ihr macht das richtig oder der Käufer holt es als Stückgut ab. Oder schickt einen Fachmann zur Beladung und Sicherung.

Wir fahren keinen Container ab, wo das nicht astrein geklärt wird. Die Probleme können beim Verlassen des Werksgelände beginnen und das wird teuer für den versender/Belader.

jarre Geschrieben am 10 April 2018



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Ich schließe mich meinen Vorrednern an und verweise im Übrigen auf zwei Zitate zu FCA aus dem Gabler Wirtschaftslexikon:

"(...) FCA ist auf alle Transportarten anwendbar, d.h. für Transporte über „nasse“ oder „trockene“ Strecken oder Grenzen (...)"

"(...) Wann die Lieferung abgeschlossen ist, hängt vom benannten Ort ab: Wenn die Lieferung am Sitz des Verkäufers erfolgen soll, ist der Verkäufer für die Verla­dung auf das vom Frachtführer gestellte Transportmittel verantwortlich und die Lieferung ist erst mit der Verladung auf das vom Käufer bereitgestellte Transportmittel erfolgt. (....)".

Nach meinem Verständnis bedeutet das: Wer FCA am Sitz des Verkäufers sagt, muss in jedes Transportmittel verladen können, sei es LKW oder Container.

cobra9.0 Geschrieben am 11 April 2018



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Es gibt einen Leitfaden der ICC zu Transportfragen. Darin wird u.a. auch die Fragestellung behandelt, wer bei FCA für das Verstauen und Sichern der Fracht verantwortlich ist. Im Eingangssatz wird ausgeführt, dass sich die Incoterms nicht mit den Pflichten zum Verstauen und Sichern der Fracht befassen und somit die Kaufvertragsparteien gehalten sind, bei Regelungsbedarf
einen entsprechenden Passus in den Kaufvertrag aufzunehmen. Zudem wird klar gestellt, dass unter FCA (Gelände des Verkäufers) der Verkäufer die Waren üblicherweise (in einen Container, auf einen Lkw) verladen muss, um den Verladevorgang und damit seiner Verpflichtung aus den Incoterms nachkommen zu können.

Und wenn jemand Waren verlädt, dann nimmt ihn - losgelöst von den Incoterms - der Gesetzgeber bei der Ladungssicherung als Verlader in die Pflicht, sodass sich entsprechende Pflichten zur Ladungssicherung z.B. aus der STVO, dem CTU-Code, der VDI-Richtlinie 2700 ergeben können.

Wenn ich als Verkäufer das alles nicht will oder kann, dann muss ich EXW verkaufen. Denn dann obliegen sämtliche Pflichten ab der Zurverfügungstellung der Ware dem Käufer.

Törti Geschrieben am 11 April 2018



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
Vielen Dank für die zahlreichen und auch hilfreichen Antworten.

Ich habe auch noch weiter recherchiert und bin darauf gestoßen,
das ein Container KEIN Transportmittel ist, sondern ein Beförderungshilfsmittel !

Wie ich hier auch gelesen habe noch einmal ist das wir das vom Käufer bereitgestellte
Transportmittel zu beladen haben.
Das ist richtig, würden wir auch machen, aber einen Container zu beladen ist halt
nicht das gleiche wie ein LKW, wo man richtig sichern kann.
Container kann man halt nicht einfach so ADR sicher machen.
Wenn der Käufer uns einen Heuwagen vor die Tür stellt hat er uns auch ein Transportmittel zur
Verfügung gestellt und wir würden auch diesen nicht beladen, weil er nicht richtig gesichert werden kann.
Auch hier würde der Käufer uns wahrscheinlich die Incoterm versuchen um die Ohren zu hauen,
weil er ja meint die Incoterm richtig angewendet zu haben, dem ist aber nicht so.

Wenn es hart auf hart kommt müssen sich wohl die Juristen streiten ;-) mal schauen wie es weitergeht.
Wir sind uns intern schon einig geworden die Incoterm bzw Lieferbedingung künftig zu erweitern in
FCA Musterhausen (Free on Truck / no Container stowing oder ähnliches halt )

Chev Geschrieben am 11 April 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Ich habe auch noch weiter recherchiert und bin darauf gestoßen,
das ein Container KEIN Transportmittel ist, sondern ein Beförderungshilfsmittel !

Unter dem Container befindet sich aber das Transportmittel, nämlich der LKW. Und das ist hier gemeint. Ob der LKW einen Festaufbau, Wechselbrücke, Container, Trailer mit Plane, etc. hat - ist für die Incoterms nicht relevant.
Darum wird das denke ich nicht weiterhelfen.

Zitieren::

Container kann man halt nicht einfach so ADR sicher machen.

Handelt es sich um Gefahrgut?

Zitieren::

Wenn der Käufer uns einen Heuwagen vor die Tür stellt hat er uns auch ein Transportmittel zur
Verfügung gestellt und wir würden auch diesen nicht beladen, weil er nicht richtig gesichert werden kann.

Dann hättet ihr aber einen guten Grund, das Transportmittel abzulehnen.
In einen Container kann "richtig" gesichert werden - man muss nur wissen wie und entsprechendes Ladungssicherungs-material zur Verfügung haben.

Unterm Strich kann man also sagen:
Nach dem Incoterm FCA & vom Gesetz her habt ihr die Pflicht, die Ware auch in einen Container zu verladen und zu sichern. Da hier allerdings eine für den Seetransport spezifische Ladungssicherung erforderlich ist, muss dieses individuell zwischen den Kaufvertragsparteien vorab geregelt werden. Ist das nicht erfolgt, hätte ich die Ware ebenfalls nicht verladen und das Fahrzeug bzw. den Container abgelehnt.

Wie von Cobra erwähnt, ist hier an Stelle von "FCA" ausnahmsweise "EXW" der bessere Incoterm. Wird auch nach wie vor angewendet, auch wenn die Verladung + Ausfuhranmeldung durch den Lieferanten erfolgt. Dies ist jedoch eine zusätzliche Sonderleistung des Lieferanten, welche der Incoterm EXW nach seiner Definition vom Käufer fordert.

MagNet-99 Geschrieben am 16 April 2018



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Moin,

1. Ich hoffe euer Produkt hat ein Alleinstellungsmerkmal, damit der Kunde nach dem ganzen Hickhack wieder bei euch bestellen muss ;-)

2. Wenn ihr ADR auf einen LKW verladet müsst ihr auch Ladungssicherung betreiben. Ggf. macht es Sinn intern jemanden für die Containerbeladung auszubilden. Das ist Aufwand, aber nicht unmöglich...

3. Wenn ihr auf keinen Fall Container stauen wollt, dann transportiert doch vorab an einen gewerbsmäßigen Stauer, kalkuliert die Kosten dafür in den Kaufpreis mit ein und verkauft FCA ab dem Stauer. Ihr vermeidet damit den ganzen Stress bei euch an der Rampe.

Gruß
MagNet-99

Törti Geschrieben am 24 April 2018



Dabei seit
18 Oktober 2010
59 Beiträge
Chev wrote:
Zitieren::

Ich habe auch noch weiter recherchiert und bin darauf gestoßen,
das ein Container KEIN Transportmittel ist, sondern ein Beförderungshilfsmittel !

Unter dem Container befindet sich aber das Transportmittel, nämlich der LKW. Und das ist hier gemeint. Ob der LKW einen Festaufbau, Wechselbrücke, Container, Trailer mit Plane, etc. hat - ist für die Incoterms nicht relevant.
Darum wird das denke ich nicht weiterhelfen.

Zitieren::

Container kann man halt nicht einfach so ADR sicher machen.

Handelt es sich um Gefahrgut?

Zitieren::

Wenn der Käufer uns einen Heuwagen vor die Tür stellt hat er uns auch ein Transportmittel zur
Verfügung gestellt und wir würden auch diesen nicht beladen, weil er nicht richtig gesichert werden kann.

Dann hättet ihr aber einen guten Grund, das Transportmittel abzulehnen.
In einen Container kann "richtig" gesichert werden - man muss nur wissen wie und entsprechendes Ladungssicherungs-material zur Verfügung haben.

Unterm Strich kann man also sagen:
Nach dem Incoterm FCA & vom Gesetz her habt ihr die Pflicht, die Ware auch in einen Container zu verladen und zu sichern. Da hier allerdings eine für den Seetransport spezifische Ladungssicherung erforderlich ist, muss dieses individuell zwischen den Kaufvertragsparteien vorab geregelt werden. Ist das nicht erfolgt, hätte ich die Ware ebenfalls nicht verladen und das Fahrzeug bzw. den Container abgelehnt.

Wie von Cobra erwähnt, ist hier an Stelle von "FCA" ausnahmsweise "EXW" der bessere Incoterm. Wird auch nach wie vor angewendet, auch wenn die Verladung + Ausfuhranmeldung durch den Lieferanten erfolgt. Dies ist jedoch eine zusätzliche Sonderleistung des Lieferanten, welche der Incoterm EXW nach seiner Definition vom Käufer fordert.

Also unser Problem haben wir gelöst in dem wir denen die Ware in Hafen gebracht haben.
Aber wir haben nebenbei mal einen unser Firmenanwälte draufschauen lassen auf diesen ungewöhnlichen Fall und wir denken wenn es hart auf hart kommt hätten wir Recht bekommen vor Gericht, nur das es diesen Aufwand / Kosten nicht gerecht geworden wäre und natürlich will man auch nicht noch weiter den Kunden verärgern, auch wenn er die Incoterms halt NICHT richtig anwendet.
Unserer abschließenden Meinung nach würden wir auch einen Container beladen, aber nicht stauen, müssen.
Zum Beladen benötigt man aber richtiges Equipment zum sichern, was bekannterweise die Frachtführer selten dabei haben und zusätzlich sind es große, schwere Kisten, die richtige Handhabung erfordern, was ggf natürlich eher vll unser Problem wäre.
Über die Definition Transportmittel / Beförderungsmittel könnte man sich halt streiten.
Wie hier schon jemand richtig gesagt hatte, FCA bzw die Incoterms haben keine genaue Definition
über die Pflichten zum Verstauen und Sichern der Fracht und somit die Kaufvertragsparteien gehalten sind, bei Regelungsbedarf einen entsprechenden Passus in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Das war bei uns nicht der Fall und künftig werden wir FCA Musterhausen (Free on Truck) o.ä. verkaufen.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich