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EUR1 Vermerk auf Rechnung ohne Lieferantenerklärung?
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
fjs02 |
Geschrieben am 27 April 2018
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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Hallo allerseits,
habe hier intern 'nen kleinen Kampf mit den Kollegen.
Die meinen, dass man eine Lieferantenerklärung nur für eine EUR1 über 6000,- Euro braucht, hingegen ein Vermerk bei Warenwert unter 6000,- Euro auf der Rechnung auch ohne Lieferanterklärung legitim sei!?!
Das ist doch Unfug, oder? Die Lieferantenerklärung wird doch in beiden Fällen zwingend gebraucht...
Gruß
fjs02
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CARGOFORUM PARTNER
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TheDispatcher |
Geschrieben am 27 April 2018
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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die 6000 € Grenze bezieht sich auf das Ausstellen einer EUR 1
bis 6000 € kann man per Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung erklären auch
wenn man kein Ermächtigter Ausführer ist.
Für eine Präferenzgewährung ist eine Präferenzkalkulation unabdingbar, und möglicherweise
benötigt man Lieferantenerklärungen...
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waldorf |
Geschrieben am 27 April 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Dispatcher: eine Präferenzkalkulation ist nur „unabdingbar“, wenn du herstellst, be- oder verarbeitest. Bei Handelsware, die du unverändert mit Präferenz exportierst, brauchst du eine Lieferantenerklärung. Und das immer, unabhängig vom Ausfuhrwert. Die 6000 €-Grenze ist eine formelle Vereinfachung, der Ursprunsnachweis in Form der LE eine materiell-rechtliche Pflicht. Fjs hat also recht.
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Chev |
Geschrieben am 28 April 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Die meinen, dass man eine Lieferantenerklärung nur für eine EUR1 über 6000,- Euro braucht, hingegen ein Vermerk bei Warenwert unter 6000,- Euro auf der Rechnung auch ohne Lieferanterklärung legitim sei!?!
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Die Frage ist einfach falsch gestellt. Die 6.000-EUR-Grenze hat nichts mit der Erfordernis einer Lieferantenerklärung als Vornachweis zu tun. Eine Lieferantenerklärung benötige ich immer, sofern es sich um präferenzielle Handelsware handelt und ich die Präferenz weitergeben möchte.
Produziere ich selbst, benötige ich ebenfalls immer dann Lieferantenerklärungen, wenn meine "Wertschöpfung" nicht ausreicht und ich Vormaterialen mit LE/LLE (sog. VmU) belegen muss, um die jeweilige Listenregel zu erfüllen.
Lautet die Listenregel z. B.:
"40% des Ab-Werk-Preises dürfen ohne Ursprung sein"
...und habe ich in meinem Ab-Werk-Preis lediglich 35% Materialkosten (=65% Wertschöpfung), benötige ich keine Vornachweise - die Listenregel ist dadurch erfüllt.
Habe ich 45% Materialkosten, benötige ich wertmäßig (mind.) 5% der VmU mit LE/LLE belegt, um die 40% zu erfüllen.
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fjs02 |
Geschrieben am 30 April 2018
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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