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Ware vom Lager Polen zum Lager Hamburg und dann Verschiffung nach Singapur
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Torsten_Sandmann |
Geschrieben am 11 Mai 2018
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Dabei seit 11 Mai 2018 1 Beiträge
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Hallo liebe Community,
ich hoffe ich bin mit meiner Anfrage hier richtig. Folgendes:
Wir sind ein deutsches Unternehmen, welches Ware in Polen produzieren lässt und auch in Polen lagert.
Für einen Kunden in Singapur wollen wir nun die Ware von unserem PL Lager an ein vom Kunden bestimmtes Lager in Hamburg liefern. Gefahrübergang Ware ist auch am Lager HH - so mit dem Kunden in Singapur vereinbart.
Vom Lager HH wird ein Unternehmen die Verzollung und Verschiffung der Ware durchführen. Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem HH Unternehmen Verzollung und dem Kunden in Singapur.
Meine Frage nun ob wir noch weiteres zu beachten haben. Ich denke durch den Abliefernachweis in HH handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Die Belege der Ausfuhr erhalten wir nach Ausfuhr vom HH Unternehmen Verzollung ...
Wenn Fragen sind stellt diese gern :-)
Danke schon für einige Tips...
Liebe Grüße, Torsten
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 11 Mai 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Ich denke durch den Abliefernachweis in HH handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Die Belege der Ausfuhr erhalten wir nach Ausfuhr vom HH Unternehmen Verzollung ...
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Hier ist aber ein Widerspruch drin: einerseits wird von einer innergemeinschaftlichen Lieferung gesprochen, andererseits aber auch von einer Ausfuhr.
Ich denke, zunächst muss geklärt werden, was von beiden es nun wirklich ist, da unterschiedliche Umsatzsteuerrichtlinien und -Nachweise an die jeweilige Abwicklung geknüpft sind. Ein Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk) kann meiner Meinung nach kein Nachweis für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein. Der Empfänger in SG müsste dafür mit einer UST-ID in Deutschland registriert sein, da hierher "geliefert" wird. Ist er nicht registriert, ist die RG umsatzsteuerpflichtig.
So sind die Regeln bei IG-Lieferungen.
Sprechen wir allerdings über eine Ausfuhr (mit der Lieferbedingung FCA Hamburg), würde das alles vom Tisch fallen und die Rechnung kann umsatzsteuerfrei bleiben. Dann käme auch der Ausgangsvermerk des Zollagenten als Nachweis zum Einsatz.
Wer erscheint denn auf den Rechnungen als Warenempfänger? Der Kunde in Singapur oder das Lager in HH?
In welchem Namen führt der Zollagent (="Vertreter") die Ausfuhranmeldung durch? Eventuell in Eurem? Halte ich für sehr wahrscheinlich, da er dann eine "direkte" Vertretung durchführen kann. Für den Empfänger in SG darf er nur in "indirekter" Vertretung tätig werden, da dieser im Drittland sitzt. Dadurch erhöht sich sein Haftungsrisiko.
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Valeriy_Braziler |
Geschrieben am 14 Mai 2018
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Dabei seit 25 April 2018 3 Beiträge
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Hallo,
es geht dabei um eine innergemeinschaftlichen Lieferung und Sie müssen die Rechnung an Ihren deutschen Kunden mit MwSt asustellen, wenn Sie als deutsche Firma verkaufen. Wenn Sie als polnische Firma verkaufen und Ihr Kunde eine UmSt-Nummer besitzt, dann können Sie ohne UmSt verkaufen.
Der Verkauf von Ihrem Kunden weiter nach Singapur ist für Ihre Firma in allen o.g. Fällen irrelevant. Sie brauchen die Ausfuhrnachweise nur, wenn Ihre EU-Firma an die Käufer in Ausland verkauft.
Viele Grüsse
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