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Voraussetzung für Lieferantenvereinbarung: Status „Reglementierter Beauftragter“


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


A.Fischer Geschrieben am 16 Mai 2018



Dabei seit
08 Mai 2017
5 Beiträge
Moin zusammen

Folgende Situation:
Zukünftig sind wir ein LDL für einen Industriebetrieb, der auch einen Status „bekannter Versender“.
D.h. wir erhalten die Ware vom Kunden im Wareneingang (anonyme Ware) und lagern sie ein.
Es geht ein Auftrag ein vom Kunden.
Die Auftragsabwicklung erstellt die Kommissionierbelege (ohne Vermerk: Luftfracht) und lässt die Ware kommissionieren.
Mein Tipp war bis hierin, dass der Auftrag nicht als Luftfracht deklariert wird. Somit ist sie noch immer anonym. Außer die Auftragsabwicklung hat die Info.
Die Ware (Palette/Parcel) wird zurück gemeldet bei der Auftragsabwicklung.
Dort werden die Versandpapiere erstellt und verbleiben dort, bis zur Abholung.
Das Versandstück ist noch immer nicht belabelt. (Somit muss es nicht im abgesperrten Bereich stehen – oder?)
Wir sind ein kleiner LDL und wollen den Status unter Einsatz geringstmöglicher Mittel erreichen.
Wir haben auch keine hauseigene Sifa und nutzen den Extern, somit entstehen dadurch wieder Mehrkosten.
Mein Gedanke war auch, dass man die 3+1 Schulung für die Mitarbeiter, die die „bekannte Luftfrachtware“ anfässt, dort schulen lässt (der Kunde befindet sich Luftlinie 600m entfernt).
Vielleicht kann mir dahingehend jemand weiterhelfen und Tipps geben.

Danke euch :*

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 16 Mai 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

mir ist noch nicht ganz klar, welche Fragen nun genau offen sind.

Wenn ich es richtig verstanden habe, erfolgt die Festlegung, ob Luftfracht ja/nein dann, wenn sich die Ware schon oder besser gesagt "noch" bei euch im Lager befindet. Derjenige Mitarbeiter, welcher nun darüber Kenntnis hat (z. B. durch Lieferscheine, Kommilisten, Rechnungen, E-Mail, Labels o. ä. mit Luftfracht-Angeben) und gleichzeitig "freien" Zugriff auf die Ware hat, muss nach dem Luftsicherheitsgesetz geschult sein und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung haben. Ansonsten ist nach meiner Auffassung die Luftfracht ab diesem Zeitpunkt "unsicher". Um in der Kette sichere Luftfracht als LDL handeln zu dürfen, ist meines Wissens der Status "Reglementierter Beauftragter" zudem unumgänglich. Ausnahmen kenne ich keine.

Es gibt einige Beratungsfirmen, welche hierzu Wissen und Konzepte anbieten. Dort würde ich mich mal erkundigen.

Zolli.bs Geschrieben am 07 Juni 2019



Dabei seit
05 Juni 2007
32 Beiträge
Es ist doch immer das gleiche: es wird eine Menge Gehirnschmalz und Zeit investiert um Umgehungstatbestände zu konstruieren anstatt sich Gedanken um ordentliche Strukturen zu machen. Entweder du bekommst sichere Luftfracht vom BV hast den Status RegB und gibst sie sicher weiter oder du hast den Status nicht und die Ware fällt aus der Lieferkette und wir kontrolliert.
Deine 11.2.7 Variante kannst du schon deshalb knicken weil du_
- eine Wareannahme durchführen musst
- Begleitdokumente erstellen musst
- die Sicherheit der Fracht gewähren musst (Stichwort Zugangskontrollen)
dafür brauchst du 11.2.9 Kräfte
und natürlich einen Sicherheitsbeauftragten.

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