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Erfahrungen mit selbst falsch ausgestellten LLEs und Präferenztexten?


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Michael0811 Geschrieben am 23 Mai 2018



Dabei seit
23 Mai 2018
6 Beiträge
Hallo Zusammen,

hat hier jemand von euch schon Erfahrungen mit selbst falsch ausgestellten LLEs bzw. Präferenztexten auf Handelsrechnungen gemacht?
Wir sind aktuell bei uns in der Firma dabei das Thema zu überarbeiten würden aber gerne mal wissen was denn so passieren kann wenn man hier wirklich mal etwas falsches angibt (unwissentlich)? Also bspw. man gibt eine Präferenz für ein Land an welches auch wirklich Präferenzen hat aber vom Vorlieferanten des Artikels hat man die entsprechende Bestätigung gar nicht.

Ich wäre sehr interessiert an Erfahrungsberichten!

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Chev Geschrieben am 23 Mai 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

ich denke, hier könnte folgender Artikel - vor 2 Wochen hier auf der Cargoforum-Seite erschienen - weiterhelfen: Link

Grüße

waldorf Geschrieben am 23 Mai 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Chev wrote:
Hallo,

ich denke, hier könnte folgender Artikel - vor 2 Wochen hier auf der Cargoforum-Seite erschienen - weiterhelfen: Link

Grüße

Ich glaube, dieser Link hilft hier nicht. Es gibt nämlich keine Software, die feststellen kann, ob eine LE/LLE inhaltlich falsch ist. Wenn man feststellt, dass ein Lieferant in einer LE falsche Infos geliefert hat und man auf dieser Basis wiederum einen falschen Präferenznachweis ausgestellt hat, hat das folgende Konsequenzen:
1. Empfänger im Drittland informieren, dass Präferenznachweis falsch war
2. dieser informiert seinen Zoll, der nacherhebt - und zwar beim Empfänger, nicht beim Aussteller
3. der Empfänger wird dann von dir die Kosten erstattet bekommen wollen; das ist zivilrechtlich
4. du forderst das Geld dann vom Falschaussteller der LE an; auch zivilrechtlich.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, den dt. Zoll über die Falschausstellung zu informieren.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der dt. Zoll den Aussteller nicht sanktionieren kann, wenn er keine Ahnung von der Falschinfo seines Lieferanten hatte

waldorf Geschrieben am 23 Mai 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Chev wrote:
Hallo,

ich denke, hier könnte folgender Artikel - vor 2 Wochen hier auf der Cargoforum-Seite erschienen - weiterhelfen: Link

Grüße

Ich glaube, dieser Link hilft hier nicht. Es gibt nämlich keine Software, die feststellen kann, ob eine LE/LLE inhaltlich falsch ist. Wenn man feststellt, dass ein Lieferant in einer LE falsche Infos geliefert hat und man auf dieser Basis wiederum einen falschen Präferenznachweis ausgestellt hat, hat das folgende Konsequenzen:
1. Empfänger im Drittland informieren, dass Präferenznachweis falsch war
2. dieser informiert seinen Zoll, der nacherlebtes - und zwar beim Empfänger, nicht beim Aussteller
3. der Empfänger wird dann von dir die Kosten erstattet bekommen wollen; das ist zivilrechtlich
4. du forderst das Geld dann vom Falschaussteller der LE an; auch zivilrechtlich.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, den dt. Zoll über die Falschausstellung zu informieren.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der dt. Zoll den Aussteller nicht sanktionieren kann, wenn er keine Ahnung von der Falschinfo seines Lieferanten hatte

Chev Geschrieben am 23 Mai 2018



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10 April 2009
1477 Beiträge
waldorf wrote:
Chev wrote:
Hallo,

ich denke, hier könnte folgender Artikel - vor 2 Wochen hier auf der Cargoforum-Seite erschienen - weiterhelfen: Link

Grüße

Ich glaube, dieser Link hilft hier nicht.

Hallo Waldorf,

der Beitrag, auf welchen ich verlinkt habe, beschreibt Ursachen und rechtliche Folgen falscher Präferenzaussagen sehr gut.
Wenn ich keine Leseschwäche habe, und davon gehe ich aus, dann wurde exakt danach gefragt.

Es wurde nicht danach gefragt, welche Auswirkungen falsch ausgestellte LLE's des Vorlieferanten haben.
Die Frage lautete, welche grundsätzlichen Auswirkungen selbst ausgestellte Präferenznachweise haben.
Die Antwort lautet, dass der Aussteller nach den deutschen Bußgeld- und/oder Strafgeldvorschriften belangt werden kann. Zudem liegt eine Steuergefährdung, -Verkürzung oder gar -Hinterziehung im Empfangsland vor, welches ebenfalls nach dem dt. Recht geahndet werden kann. Genauere Informationen dazu sind in dem Beitrag enthalten.

waldorf Geschrieben am 24 Mai 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich hatte mich bei meiner Antwort auf die Angaben nach den Folgen falscher Präferenznachweise konzentriert, wenn Präferenznachweise auf Basis falscher Vorinformationen UNWISSENTLICH falsch ausgestellt werden (das steht da doch so drin). Ein Lieferant bestätigt mir EU-Ursprung. Es stellt sich aber irgendwie heraus, dass das falsch war. Und wenn ich deshalb selber falsche Präferenznachweise ausstelle, kann das mangels subjektiver Tatbestände nie zu einer zollrechtlichen Sanktionierung führen.
Der Link verweist auf einen Artikel, der (indirekt) für Präferenzsoftware wirbt. Damit kann man Präferenzen einfacher verwalten und Formalfehler vermeiden, aber niemals materielle Fehler eines Vorlieferanten feststellen.

Franzii Geschrieben am 30 Mai 2018



Dabei seit
30 März 2016
28 Beiträge
Hallo zusammen,

als Beispiel hat Michael0811 angegeben, der Artikel hat Präferenzursprung, aber das Vordokument liegt nicht vor.
In diese Fall sollte dringend das Vordokument vom Lieferant angefordert und von diesem nachträglich ausgestellt werden. Es ist bessert ihr merkt es selbst und kümmert euch darum, als dass es ein Zollprüfer merken würde und ihr den gleichen Aufwand betreiben müsst.

Stellt sich dann aber heraus, der Artikel hatte keinen Präferenzursprung wird es kritisch und es muss rückwirkend korrigiert werden.

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