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Vorübergehende Einfuhr einer wissenschaftlichen Anlage über 10Jahre


Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.


Eichi Geschrieben am 11 Juni 2018



Dabei seit
11 Juni 2018
10 Beiträge
Liebe Außenhandels- und Zoll-Wissende,

ich freue mich als passiver Leser im Forum nun endlich selbst von eurem Fachwissen zu profitieren :-)

Könnt ihr mir zu folgendem Vorgang mit Rat zurseite stehen:

Ich arbeite in einem Wissenschaftlichen Institut und wir planen eine Technische Großanlage für Experimente aus einem Drittland zu Importieren.

Aktuell befinden wir uns in der Vertragsgestaltung und wollen die auftretenden Kosten kalkulieren welche sich aus Zolltechnischer Sicht abzeichen. Die Anlage wird aus dem Drittland ausgeliehen und soll nach ca 10 Jahren komplett zurückgeschickt werden. Es entstehen unsererseits keine Leihgebühren oder ähnliche Kosten. Es handelt sich um einen Wissenschaftlichen Austausch.

Selbst bei einem 0% Zollsatz fallen bei uns horrende EUST Kosten an da wir nur teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Meines erachtens ist das Verfahren zur vorübergehenden Verwendung nur auf 3 Jahre ausgelegt.
Liege ich damit richtig, beziehungsweise kennt ihr einen anderen Weg/Verfahren die Maschine abgabenfrei einzuführen?

Vielen Dank für Feedback,
Eichi

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TheDispatcher Geschrieben am 11 Juni 2018



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Also die Dauer einer vorübergehenden Verwendung kann bis auf maximal 10 Jahre ausgedehnt werden. Siehe UZK Artikel 251 Absatz 4

Aktuell haben wir 2 Vorgänge mit Verwendungsschein in Verwendung. Begründet mit Artikel 236 Abs. b. Ohne Sicherheitsleistung und komplett abgabenfrei.

Am Besten vorab mit dem HZA besprechen, der Zollantrag musste mit Einheitspapier gestellt werden.Geht wohl noch nicht über Atlas.

Viel Erfolg

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